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So, nun ist er da Entwurf der Regierung für das #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG der vom Bundeskabinett beschlossen wurde:

bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE…

Als Antwort auf stephie

In §1 Ziel und Anwendungsbereich ist ggü. dem Referentenentwurf eine neue Passage eingefügt wurden

Das SBGG soll nur dann für "Ausländer" gelten, wenn die ein "unbefristetes Aufenthaltsrecht", ein "verlängerbare Aufenthaltserlaubnis" mit rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder eine "Blaue Karte EU" hat.

Hier wird schon mal deutlich, dass man das Ziel des Gesetzes durch rassistische Kriterien ganz neu definiert. Das man dies direkt in den 1. Paragraph schreibt spricht Bände.
(2/x)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Das muss man natürlich im Kontext sehen, dass aktuell die ganze Migrationspolitik nach rechtspopulistischen Kriterien verschärft werden soll. Menschen vom Recht der Selbstbestimmung auszuschließen, deren Identität trans- und ausländerfeindliche Mitarbeiter*innen nicht anerkennen sowie Abschiebungen in queerfeindliche Staaten sind ja weiterhin an der Tagesordnung.
(3/)
Als Antwort auf stephie

Ich sehe hier eine deutliche, offene Flanke, bei der es einfaches wäre, durch kleine Änderungen im Ausländerrecht Menschen vom SBGG auszuschließen. Wenn auch sonst schon kommuniziert wird, dass man auch Menschen die sich schon lange in Deutschland aufhalten ohne Vorwarnung abschieben will, oder gar Menschen aufgrund des falschen Familiennamens deportieren möchte liegt die Vermutung durchaus nicht fern (4/)
Als Antwort auf stephie

In §2 ist folgender Absatz verschwunden "Jede Person, deren Vorname oder Vornamen nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen,
kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen
neu bestimmen."

Nur den Vornamen ändern scheint also nicht möglich zu sein.

Dazu gekommen ist eine Passage, die ausschließt die Ausländer vom Recht ausschließt, wenn 2 Monate später der Aufenthaltstitel erlischen könnte.

Auch hieralso ein weiteres problematisches Auschlusskriterium.
(5/)

Als Antwort auf stephie

In §3 wurde im (1 - 14-17jährige) ein "und" durch ein "oder" ersetzt bei der der Einschaltung des Familiengerichts - wenn der gesetzliche Vertreter der Änderung der Vornamen "oder" dem Geschlechtseintrag nicht zustimmt

(/6)

Als Antwort auf stephie

§4 (Wirksamkeit) wurde völlig verändert. Die 3-Monate aus dem RefE wurden ersetzt.

Nun gilt es 3 Monate bevor man eine Erklärung abgibt dies mündlich oder schriftlich anzukündigen. Die Erklärung muss dann nach drei Monaten, aber innerhalb von 6 Monaten stattfinden

Ich sehe dies als zusätzliche Bürokratie, reine fremdbestimmende Schikane, die absolut keinem Zweck dient, aber durch die Fristen neue Probleme mit sich bringen kann.
(7/)

Als Antwort auf stephie

Weiterhin gibts die Sperrfrist nach §5 von einem Jahr.

Wenn nun eine Änderung zum vorhergehenden Geschlechtseintrag erfolgt, so scheint eine Änderung zu den vorigen Namen automatisch zu erfolgen. Die Möglichkeit aus schwerwiegenden Gründen einen anderen Vornamen zu wählen entfällt im RegE
(8/)

Als Antwort auf stephie

Aus dem bisher schon problematischen §6(Wirkung) wird der (2) verschärft. Hier wird nun nicht mehr nur auf das Hausrecht abgesstellt, sondern zusätzlich noch die Vertragsfreiheit betont - hier wird also nochmal deutlicher gemacht, dass dem Gesetzgeber vor allem um den Schutz von Unternehmen vor trans Personen geht.

(4) wurde präzisiert - und bei medizinischen Maßnahmen auf "körperliche" und "organische" Gegebenheiten verwiesen.

(9/)

Als Antwort auf stephie

§7 (Quotenregeln) und der problematische §8 (Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften zu Gebär - und Zeugungsfähigkeit) sind identisch von ReGE und RefE

Auch der problematische Wehrpflichtsparagraph §9 bleibt identisch.

(10/)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

§10 (Änderung von Registern und Dokumenten) wurde verändert.

(1) bleibt unverändert

(2) wurde neu gefasst. Bisher wurden Dokumente aufgelistet, die verändert werden auf Verlangen "Dies gilt
insbesondere für folgende Dokumente:"

Nun sind weiter Dokumente aufgelistet - diese aber eher als abgeschlossene Aufzählung - versehen mit dem Zusatz "soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann"

Das ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Referentenentwurf - und TSG

(11/)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Gestrichen bei der Aufzählung wurden "Sterbeurkunden über den Tod von Ehegatten".
"Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsausweise" wurden verändert in "Versicherungsnummer-Nachweis und elektronische Gesundheitskarte"

Wie gesagt "nur bei glaubhhaft gemachten Berechtigtem Interesse"

Jeder kann sich nach belieben Dokumente vorstellen, bei denen es nach diesem Paragraphen kein Recht auf Änderung gibt, die aber in der Praxis sehr relevant sein könnten.

(12/)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Was ist beispielsweise mit medizinischer Dokumentation, Krankenakten. Sonstige Versicherungsnachweise, Mitgliedsausweise, anderen Urkunden.?

Neu ist außerdem, dass Dokumente im Original vorgelegt werden sollen, damit diese eingezogen/vernichtet werden können. (In der Praxis manchmal echt schwierig)

Und ein weiterer Satz, über dessen Auswirkungen ich mir nicht im klaren bin (siehe Screenshot oben)

(13/)

Als Antwort auf stephie

§ 11 (Eltern-Kind-Verhältnis) & §12 (Geschlechtsneutrale Regelungen) bleiben gegenüber dem RefE gleich

(14/)

Als Antwort auf stephie

Stark verändert wurde §13 (Offenbarungsverbot).
Nach dem "bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung
eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden." folgt eine ganze Vielzahl von Ausnahmen.

- "amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu
dieser Person enthalten", "Besondere gründe des öffentlichen Interesses" "rechtliches Interesse"

ist ziemlich weit gefasst

(/15)

Als Antwort auf stephie

Die Ausnahmen nach (2) für Verwandtschaft aus dem Offenbarungsverbot bleiben weiter genauso wie im Referentenentwurrf

Die neuen §3/§4 geben an, wann Daten über frühere Vornamen und einträgevon amtlichen Stellen/Informationssystemen verarbeitet, ausgetauscht werden können.
Ich kann nicht einschätzen was das in der Praxis konkret bedeutet, und wie angemessen oder nichtangemessen dies ist

(/16)

Als Antwort auf stephie

(5) listet dann auf, welche Ämter die Informationen der Meldebehörde bekommen, und was übertragen wird.

Die Liste ist sehr lang (Screenshot)

Es steht da, dass die Daten gelöscht werden sollen, wenn keine Daten bei der Behörde gespeichert sind. Aber das lässt auch einige Fragen offen.

(/17)

Als Antwort auf stephie

Viele der genannten Behörden sind nicht dafür bekannt, dass sie sich beim Datensammeln zurückhalten. Es ist bekannt, dass immer wieder Daten erhoben werden, in denen dies juristisch umstritten und hochproblematisch ist.

Auch wenn man als völlig unbescholtener Mensch mal kontrolliert wurde, oder als Zeuge angehört wurde kann man in einem Polizeicomputer landen. Es ist wirklich fraglich ob das die Polizei dann etwas angeht, wenn ich meinen Eintrag & Namen verändere.

(/18)

Als Antwort auf stephie

Was macht die Stelle mit den Daten, wenn bereits Informationen vorhanden waren?

Die Probleme mit Rechtsextremisten gerade in Polizei, Verfassungsschutz und co sind so groß, dass hier durchaus eine massive Gefahr besteht, dass diese Daten in die falschen Hände geraten.

Wenn die Datenübermittlungenn erstmal etabliert sind, lässt der Missbrauch sicher nicht lange auf sich warten. - Eine offene Tür, der sich rechtsextreme sicherlich gern bedienen werden.

(/19)

Als Antwort auf stephie

Man legt hier also schon mal die Grundlage für die Infrastruktur, mit der eine rechte Regierung problemlos sofort mit der Verfolgung von Menschen starten könnte.

Datensparsamkeit ist nicht ohne Grund ein wichtiges Prinzip.

(/20)

Als Antwort auf stephie

§ 14 (Bußgeldvorschriften) & § 15
(Übergangsvorschriften) bleiben wie im RefE.

Die weiteren Artikel kann ich leider nur überfliegen.

Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle - die Regierung hat in Artikel 13 reingeschrieben, dass das Gesetz am 1.11.2024 inkraft tritt.
D.h. man plant mit dem Abschluss der Gesetzgebung bis zur Sommerpause 2024.

Das heißt die früheste Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz wird erst im Februar 2025 möglich sein. ´

Also erst in grob 1,5 Jahren!

(21/)

Als Antwort auf stephie

Insgesamt merkt man diesem Regierungsentwurf deutlich an, dass die Dutzenden Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung komplett ignoriert wurden sind.

Stattdessen wurde fast auschließlich mit der rechtspopulistischen Law'n'Order-Brille der BMI auf den RefE geschaut, nach der trans - und inter Personen per se erstmal verdächtig, und potentiell kriminell sind. Die Bedürfniss nach Polizeistaat wird Priorität vor Menschenwürde eingeräumt.

(22/)

Als Antwort auf stephie

Vor allem diese Datensammelwut, in Verbindung mit Ausschlüssen von Geflüchteten werden noch viel Leid verursachen.

Selbst die Kritikpunkte an dem problematischen Hausrechtsparagraph wurden bedient, in dem man die Befürchtungen bekräftigt hat. Die Vertragsfreiheit wird betont - so all wollte man das Recht auf Diskriminierung auf stabilere Füße stellen. Die schwächere Pflicht Dokumente zu ändern könnte bei der Diskrimierung helfen

(23/)

Als Antwort auf stephie

Es ist traurig zu sehen, was aus den guten Entwürfen aus dem 2021 geworden ist. Mit ein bisschen mehr politischem Mut, und besserer Prioritätensetzung wäre ein soviel besseres Gesetz möglich gewesen.

So darf sich nun wieder das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen. Noch sind ja auch noch nicht alle Verfahren bzgl des TSGs abgearbeitet. Vielleicht ist das SBGG schon mit dem Inkrafttreten lange überholt.

(24/)

Als Antwort auf stephie

Es ist sehr fraglich, ob noch andere , eigentlich geplante Vorhaben. etwa Abstammunsgsrecht, Veränderung von Kostenübernahme von trans Healthcare, Entschädigungen etc. in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Vielleicht wird man sich im Wahljahr auf die Schultern klopfen, dass man so eine großartige Reform über die Bühne gebracht hat.

(25/)

Als Antwort auf stephie

Ergänzung zu §10:

Ich hatte angenommen, dass die Aufzählung der zu ändernden Dokumente im Gegensatz zum RefE im RegE abschließend ist.

Dies ist tatsächlich so gemeint!

"Die Aufzählung der neu auszustellenden Dokumente ist abschließend." heisst es in der Begründung. "es besteht kein Anspruch auf eine Bereinigung und umfassende Löschung des früheren Datensatzes." heisst es lapidar. Das ist im Alltag sicherlich ziemlich problematisch

(26/)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Hier wird dann auch noch weiter ausgeführt, dass die Pflicht, dass man die Kosten selbst tragen muss daher rührt, dass man sich wirklich überlegen soll, ob man das Dokument wirklich braucht und als "Übereilungsschutz" gegenüber Missbrauch. Das ist aber auch bereits im RefE so.

(27/)

Als Antwort auf stephie

Noch eine Ergänzung zu der Datenübermittlung an die Behörden:

Unruly Juli hat angemerkt, dass trans Personen besonders häufig dort aktiv sind, wo die Polizei, VS usw. besonders gern Daten sammeln. Die trifft das besonders. Nochviel mehr trifft das auf Menschen mit Migrationshintergrund zu - hier hat das BAMF dann einen kompletten Datensatz aller trans Personen. Bei all dem Rassismus & queerfeindlichkeit dort ists sehr unwahrscheinlich, dass dieser nicht zur Repression genutzt wird. (28/)

Als Antwort auf stephie

Das BAMF greift sich gern alle Infos derer sie irgendwie habhaft werden können. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass man erst recht stutzig wird, wenn jemand in ihr System gemeldet wird, für den keine Daten vorliegen.
(/29)
Als Antwort auf stephie

Aktuell sind die Änderungsempfehlungen der mit dem RegE des #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG befassten Ausschüsse des #Bundesrat veröffentlicht worden. Diese findet man hier: bundesrat.de/bv.html?id=0432-2…
Als Antwort auf stephie

Jaddy hat sich durch die Empfehlungen gearbeitet und anaylsiert was drin steht: tech.lgbt/@jaddy/1112052465533…


Der #Bundesrat hat den Entwurf des #SelbstBestimmungsGesetz #SBGG in vier Ausschüssen beraten.

Vorgang hier: bundesrat.de/SharedDocs/beratu…

Empfehlung als PDF (20 Seiten) hier: bundesrat.de/drs.html?id=432-1…

Mal schauen... 🧵

(Thread unrolled hier)


Als Antwort auf stephie

Allgemein lohnt sich die Lektüre der Empfehlungen der Ausschüße des Bundesrats zum #SBGG-RegE.

Nicht alles kann ich nachvollziehen, etwa die Anforderungen weiterer Nachweise oder die Frist zum Inkrafttreten die erst im Jahr 2025 liegt. (und weiteres)

An vielen Stellen wird ziemlich deutlich formuliert, dass Zeilen, die die Regierung in das SBGG geschrieben hat, auf transfeindlichen Motiven beruhen.

#sbgg
Als Antwort auf stephie

Auf eine Menge Kritikpunkte wird eingegangen. Einige Dinge benannt, die ungewöhnlich, oder komplett überflüssig oder bedenklich sind.

Herausstellen möchte auch hier, dass man hier anmerkt, dass auch Menschen im Laufenden Asylverfahren oder Duldung eine Menschenwürde und Recht auf Schutz der Persönlichkeit haben, und daher nicht aus vom SBGG ausgeschlossen werden sollten.

Als Antwort auf stephie

An einigen Punkten die in den Empfehlungen ausgeführt werden sieht man dass einige der Vorstellungen schon eher veraltet sind.
Vermutlich wären die Bunderatsausschüsse aber dennoch viel eher in der Lage gewesen ein vernünftiges SBGG auf den Tisch zu legen, als die Ampelregierung, die mit ihrem Entwurf viele andere Interessen bedienen will, und dabei beim Zweck, den ein Selbstbestimmungsgesetz haben sollte, große Abstriche macht.
Als Antwort auf stephie

Am 20.10.2023 wird das SBGG dann nun, auf Basis dieser Empfehlungen im Bundesrat besprochen und das geht dann zurück an den Bundestag.
Als Antwort auf stephie

»Der eigentliche Zweck des Gesetzes, Diskriminierung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen in einem bestimmten Bereich abzubauen, geht in einer Vielzahl kleinteiliger Regelungen verschiedener Rechtsbereiche unter, die teilweise wie ein Sonderrecht für transgeschlechtliche Personen erscheinen. Diese Diskursverschiebung kritisiert der djb ausdrücklich.«
Als Antwort auf stephie

»Der am 23.8.2023 veröffentlichte Regierungsentwurf ließ nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter. So wurde etwa die Regelung zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. «
Als Antwort auf stephie

»Weitere Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische Meldung der Änderungen an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen.«
Als Antwort auf stephie

Heute war die Abstimmung im #Bundesrat über die Empfehlungen zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG.

Hier in diesem Thread von @einfachfreddy findet man eine gute Zusammenfassung darüber:
chaos.social/@einfachfreddy/11…


#SBGG #Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat.

Kurze Zusammenfassung:

Redebeitrag 1: Ursula Nonnemacher (Brandenburg, Grüne) bringt nach der Statistik über die Zunahme von Gewalt. Dann Auseinandersetzung mit der Fantasie, dass cis Männer mittels SBGG in sog. Frauenräume Einlass wollen. Sie bringt mit einem Zitat zum anstrengenden Leben vor dem GoingPublic eine trans Perspektive ein. #Transrealitäten

1/


Als Antwort auf stephie

Ab hier: chaos.social/@einfachfreddy/11… ist dann aufgelistet, was der Bundesrat (nicht ) empfohlen hat.


Der Bundesrat hat folgende Ausschuss-Empfehlungen zum #SBGG-Entwurf abgelehnt:

1. Nachweise fordern für die Ernsthaftigkeit der Absicht

2.+3 U18 gerichtliche Prüfung sollte statt "widerspricht nicht dem Kindeswohl" ein "dient dem Kindeswohl" werden.

4. Streichen der 3-monatigen Wartefrist auf einen Standesamtstermin

5. Streichen der Sperrfrist von 1 Jahr für erneuten Wechsel (zB sinnvoll wegen Gewalt/Diskriminierungserfahrung)

6. Streichen des ominösen Hausrechtsparagraphen

6/


Als Antwort auf stephie

Die Bundesregierung hat das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG nun an den #Bundestag weitergeleitet. Dabei hat die Bundesregierung nahezu all das was der #Bundesrat forderte entweder ignoriert oder wiedersprochen.

Die Gegenstellungnahme der BuReg zur Stellungnahme des Bundesrates befindet sich ab Seite 76 in diesem Dokument:
dserver.bundestag.de/btd/20/09…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)

Drezil hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Änderungsvorschläge zum §6 werden verworfen.

Die BuReg besteht auf eine Beschränkung der Neuausstellung von Dokumenten nur auf der einen geschlossenen Liste von Dokumenten und nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses.

Bedenken bei der sehr freigiebigen Datenweitergabe lehnt sie ab.

Ebenso sollen die Bußgeldbestimmungen beim Offenbarungsverbot so restriktiv sein, dass kaum ein Schutz erwarten ist.

Änderungen bzgl Regeln für Kindern werden abgelehnt.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)

Drezil hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Die Stellungnahmen die für die Ausschussanhörung zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG angefordert wurden sind (und darüber hinaus zusätzliche) findet man auf dieser Seite:

(https:// www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/973786-973786)

Update: 10.11. : Seite nicht mehr verfügbar: aktuelle Seite siehe Link, da sind jedoch derzeit keine Ausschuss-Dokumente wie Stellungnahmen mehr aufgelistet. (Über die Suche aber noch auffindbar): bundestag.de/ausschuesse/a13_f…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Von den anfgeforderten Stellungnahmen sind bislang folgende online:
- die kommunalen Spitzenverbände
(da geht's um Verfahrensfragen, kann man sich durchlesen)
- Korte (für CDU/CSU)
(bitte nur lesen wenn man sich über Desinformation informieren möchte, inhaltlich kennt man alles)
-Stirn( für AFD) (schlecht gemachte Desinformation, formal schlampig, stilistisch zum Schreien, psychiatrisches Äquivalent zum Technobabble, Sammlung von logischen Fehlschlüssen)
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

- Lempp ( für CDU/CSU) (stimmt insgesamt zu, fokussiert sich nur auf Minderjährige, fordert kleine Lösung für <14jährige, Regeln für 14-17jährige findet er gut, dass im Zweifel und bei Konflikten klagen findet er problematisch, weil das Konflikte eskalieren könnte)

Dazu weitere unaufgeforderte Stellungnahmen.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

habe bei den unaufgeforderten Stellungnahmen aber sehr persönliche gefunden (Ich bin lesbisch, aber ich fühle mich überhaupt nicht queer...). Können da Privatleute wohl was einreichen, Hauptsache sie fühlen, als wären sie bedeutend?
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼

@juchanmomo
Ich hab mir die unaufgeforderten noch nicht angesehen. Hab keine Ahnung welche Kriterien da angelegt werden, was da aufgegriffen wird und was nicht.
Als Antwort auf stephie

Gerade in der Fragestunde des Bundestags gehört, dass derzeit der der Ausschußtermin nicht stattfinden konnte, weil das #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG noch nicht Parlament sei. Frau Paus wurde von Frau Vogler von den Linken gefragt, ob die problematischen Datenübermittlungen gestrichen seien. Dazu konnte Frau Paus (aus Verfahrensgründen) nichts sagen.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Zum #Selbstbestimmungsgesetz wurde weiterhin viel transfeindlicher Dreck von der AfD angebracht (Wieviel betrifft das denn?!!, Wehrpflicht, Gefahr für Frauen, Forderung nach Gutachten laut BVerfG), Rechtsradikale sind anscheinend Emma-Leser.
Sowie Desinformation dazu aus der CDU (man könne das Sorgerrecht verlieren)
Als Antwort auf stephie

Wie queer.de berichtet, ist der Grund warum es aktuell beim #selbstbestimmungsgesetz #sbgg nicht weitergeht, also bspw. die Anhörung abgeblasen wurde: Trommelwirbel - die #FDP.

»Wie das T-Online unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, habe die FDP noch internen Klärungsbedarf angemeldet. Was die Liberalen am Gesetz zu mäkeln haben, wurde nicht bekannt.«

queer.de/detail.php?article_id…

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

»"Es ist peinlich, aber auch typisch für die Politik der Ampel: Das von den Betroffenen sehnlichst erwartete #Selbstbestimmungsgesetz ist diese Woche nicht zur 1. Lesung im Bundestag aufgesetzt worden", kommentierte @kathrinvogler die neuen Entwicklungen. "Damit entfällt auch die für nächsten Montag avisierte öffentliche Anhörung im Familienausschuss und die von allen Fraktionen bestimmten Sachverständigen müssen ausgeladen werden, ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Parlaments."«
Als Antwort auf stephie

Nun ist auch die angeforderte Stellungnahme von Köhler (TGEU für die Grünen) online.

Die ist sehr ausführlich, und fängt gleich mit jede Menge interessanten Fakten zum europäischen Vergleich an, was Gesetzgebung sowie Diskriminierung betrifft, bevor detailliert die einzelnen Paragraphen auseinander genommen werden und fundiert Probleme und Alternativen aufgezeigt werden. Sehr lesenswert.

Update 10.11.23. - Link entfernt (zeigt auf eine Fehlermeldung)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Ist ja eine schöne Sammlung von lauter guten, fundierten und sachlich vorgetragenen Stellungnahmen.
Und vermutlich wird man die sauber ignorieren und den Entwurf mit all seinen Mängeln durchwinken. 😩
Als Antwort auf lupusalex

@lupusalex
Würde mich nicht wundern. Oder mit noch mehr. Mal sehen was passiert ab nächster Woche
Als Antwort auf stephie

Laut Aussage von #SvenLehmann findet die 1.Lesung des #selbstbestimmungsgesetz #sbgg im Bundestag heute in einer Woche, also am Mittwoch 15.11. statt.

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Bei t-online wurde heute in einem Artikel beschrieben, wie man in der #FDP beim #selbstbestimmungsgesetz #SBGG bremst.

Man störe sich wohl an den Regeln für Kindern, und überhaupt ist man nervös, dass das der FDP Stimmen kosten könnte, und die Union das nicht toll findet.

t-online.de/nachrichten/deutsc…

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG steht nun zur 1. Lesung
in der Tagesordnung des Bundestages für die nächste Woche: Mi 15.11. TOP5, vorraussichtlich ab 18:00. 39 min sind für die Debatte vorgesehen.

bundestag.de/resource/blob/189…

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Die 1. Lesung für das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg ist für Mittwoch, also morgen um ca. 17:30 im Plenum des Bundestages angesetzt. Zusätzlich dazu hat auch die AFD einen Antrag vorgelegt. bundestag.de/dokumente/textarc…
Als Antwort auf stephie

Der Antrag der sog. AfD dürfte doch der Union gut gefallen... Spahn, Merz & Co. würden bestimmt gerne zustimmen.
Als Antwort auf stephie

da bin ich mal gespannt, ob sich die CDU im Bundestag für solch einen Antrag ausspricht und sich damit offen der AfD zuwendet.
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼

@juchanmomo
Ich glaube eher nicht daran. Die Union wird damit keine Punkte machen, wenn sie darauf eingehen. Für ihre Terf-Wähler geht der Vorschlag zu weit, und sie wollen sich ja als "vernünftig" darstellen.
Als Antwort auf stephie

habe noch nie einen Gesetzentwurf gesehen, der so explizit nach TERF-Wünschen festhält, was unter das Gesetz *nicht* fällt, find es einfach erschreckend
Als Antwort auf Kiki

@kikiri
Ja, die eigentliche Gesetz, dem Zweck entsprechend wäre in einer A4-Seite ausreichend beschrieben. Alles darüber hinaus ist "Missbrauch verhindern" -Terf-Kram. Feindlichkeit gegenüber Geflüchteten.
@Kiki
Als Antwort auf stephie

@stephie :betterpride_flag:

Das Selbstbestimmungsgesetz in der Schweiz, in Kraft seit 1.1.2022, passt tatsächlich auf eine halbe A4 Seite.

Da steht nur: Wenn du die Staatsbürgerschaft hast, kannst du hingegen, ansagen, eintragen lassen. Fertig. Kostet mW ~50 Franken Gebühr und ist sofort wirksam.

Allerdings haben sie nur zwei Optionen.

Soweit ich gehört habe, ist die Schweiz auch ohne weitere Regelungen noch voll funktionsfähig… /s

@Kiki

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf Jaddy

@jaddy
Ich hab's mir tatsächlich noch nicht angeschaut. Gibt ja schon viele Entwürfe in denen man alles wichtige verpacken könnte.

@kikiri

Als Antwort auf stephie

@stephie :betterpride_flag:

Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Stand 1.1.2022:

Art. 30b
1 Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will.
2 Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.
3 Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse.
4 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn:
1. die erklärende Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat,
2. die erklärende Person unter umfassender Beistandschaft steht; oder
3. die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat.

lawbrary.ch/law/art/ZGB-v2022.…

Das ist alles :)

@Kiki

Als Antwort auf stephie

Derzeit ist die 1.Lesung des #selbstbestimmungsgesetz für ca. 18:40 geplant bundestag.de/tagesordnung
Als Antwort auf stephie

Die 1. Lesung des #selbstbestimmungsgesetz #sbgg fand eben im Bundestag statt

Dazu habe ich etwas gebloggt: norden.social/@stephie_hamburg…

Hier kann man das alles nachhören:
bundestag.de/mediathek?videoid…


So, jetzt geht's los. Mit der Debatte #selbstbestimmungsgesetz

Petra Pau weisst zunächst darauf hin dass Difammierung und Beleidigung von Personen Personengruppen nicht stattfinden soll

bundestag.de/


Als Antwort auf stephie

Im Unterschied zur ursprünglichen, aber abgesagten Planung hat sich die Liste der geladenen Sachverständigen geändert.
Korte steht dort nicht mehr. Stattdessen hat die Union den transfeindlichen Aktivisten TR Amelung geladen, dazu die Juristin J. Froese, die bereits in der Emma erläuterte, dass das SBGG verfassungsfeindlich sei, sowie B. Ahrbeck, der schon vor Jahren transfeindliche Desinformation betrieb und von "Transgenderpropaganda" schrieb. (Siehe Link)
belltower.news/kein-ausnahmefa…
Als Antwort auf stephie

Die Grünen haben zusätzlich H. Ostwald vom Frauenrat geladen, die FDP die Rechtswissenschaftlerin B. Heiderhoff sowie die SPD N. Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte sowie Kalle Hümpfner vom Bundesverband trans*.

Die Liste könnte auch noch erweitert werden.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

@stephie :betterpride_flag:

Ankündigung der Anhörung (wird gestreamt) mit allen Dokumenten hier:

bundestag.de/ausschuesse/a13_f…

Auch alle Zuordnungen der Expertys (in der Liste)

Rana hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Zur Erinnerung: Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum #selbstbestimmungsgesetz #sbgg findet morgen um 8:00 statt und wird live auf den Seiten des Bundestags übertragen. bundestag.de/ausschuesse/a13_f…

Jaddy hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Die öffentliche Anhörung zum #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG hat stattgefunden.

Ich hab dazu mitgeblogt,das kann man in diesem Thread nachlesen: norden.social/@stephie_hamburg…

@marthadear hat ebenfalls darüber geblogt, allerdings etwas angenehmer zum lesen - das kann man hier nachlesen: zirk.us/@marthadear/1114844246…

Wer sich das geben will, der kann hier auch im Original nachhören: bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Hier findet man auch die angeforderten und nicht angeforderten Stellungnahmen in schriftlicher Form

Anne Wizorek hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Auch bis jetzt gibt es noch keine noch keine Information wann es im Bundestag mit dem #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG weitergeht.

Genausowenig ist bekannt, inwieweit auf die vielen Kritikpunkte am Gesetzesentwurf eingegangen wird.

Zu einer dieser Kritikpunkte, die überaus freizügige Datenübermittlung an den gesamten Sicherheitsapparat, haben @kathrinvogler und die anderen Abgeordneten der Linken kritisch nachgefragt.
dserver.bundestag.de/btd/20/09…

Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein.

Als Antwort auf stephie

Von der Anhörung der Ausschusssitzung zum #selbstbestimmungsgesetz #sbgg vom 28.11. sind nun zwei Dokumente online.

Einmal das vollständige Wortprotokoll zur Sitzung, wer das nachlesen möchte. bundestag.de/resource/blob/982…

Sowie alle angeforderten Stellungnahmen in einer Datei auf 160 Seiten. bundestag.de/resource/blob/982…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Nach den Aussagen von Nyke Slawik ist man aktuell dabei im Ausschuß angemahnte Änderungen am #selbstbestimmungsgesetz zu prüfen. Zweite und dritte Lesung des #SBGG könnten also erst im Januar stattfinden.
Die ersten Sitzungswochen 2024 wären in den KW 3, 5, 8, 11, 12.
Auch der Bundesrat müsse das Gesetz zur Kenntnis nehmen - hier wären 2.2., 22.3. uns 26.4. die nächsten Sitzungstermine

Es wird also noch dauern.

stephie hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Rückblick: am 27.12.22 hatte Sven Lehmann geschrieben dass es längere dauere weil noch »Fachfragen« zu klären seien. Die Ministeren seien sich ihrer Verantwortung bewusst und würden mit »Hochdruck« an den »letzten Details« arbeiten.

»2023 wird das Jahr, in dem wir das Transsexuellengesetz endlich durch ein #Selbstbestimmungsgesetz ersetzen«

Nun ja. Schlecht gealtert.

Als Antwort auf kleinertod

@kleinertod
Naja, deren Sorgen will man ernst nehmen. Politik verspricht sich viel davon. Dann will man ja auch die Sorgen von Rechtsradikalen ernstnehmen wollen die Sorgen hatten jemand könnte nicht abgeschoben werden wenn er den Namen ändert.

Beide Gruppen geht die Rechtslage von 1979 ohnehin schon viel zu weit.

@juchanmomo

Als Antwort auf stephie

Ja, stimmt, die Rechtsradikalen. Sind ja nicht völlig deckungsgleich mit TERF. Sollen das dann aber auch offen und ehrlich ins Gesetz reinschreiben, daß das Gesetz zum Schutz für die ist.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf kleinertod

@kleinertod
Nicht deckungsgleich, aber man arbeitet halt Hand in Hand zusammen.

Man hats ja im Prinzip reingeschrieben in Paragraph 1, (2) dass medizinische Maßnahmen nicht geregelt werden für die TERF und dass es für viele queere Menschen die verfolgt werden nicht gilt im (3)

@juchanmomo

Als Antwort auf stephie

Es gibt nun eine Antwort auf die kleine Anfrage von @kathrinvogler & der Linken zum Thema aktive Datenübermittlung an sämtliche Sicherheitsorgane bei Änderungen nach dem #selbstbestimmungsgesetz #sbgg.

Darüber berichtet @queerde
queer.de/detail.php?article_id…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Die Antwort auf die kleine Anfrage gibt für die Bundesregierung #SvenLehmann. Er hält stellvertretend für die Bundesregierung die Datenübermittlung für notwendig und angemessen. Die Löschung von übermittelten Daten sei sichergestellt.

Das ist ein krasser Kontrast zu allen Fachverbänden wie dem BVT, TGEU, dem @bfdi oder des @DIMR_Berlin.
Frau Prof Mangold vom @juristinnenbund hält diese bereits schon mit dem einfachem Erstsemesterwissen für offen rechtswidrig.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

@DIMR_Berlin @juristinnenbund @bfdi

Hatte schon mal einer in den letzten 2 Jahren den Eindruck das unsere aktuelle Führung des Rechtsstaates was von Recht versteht ?
Mit nem riesen teuren Beraterstab werden wieder unmengen Steuergelder Verbrant, für etwas das vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wird.
Das schaft Vertrauen in die politische Führung.
Bis es gekippt wird wurden aber unmengen Daten abgegriffen.
Zweck erfüllt.

Als Antwort auf Willy_Wuff

Die beanstandeten Paragraphen kamen ja auch betreiben von BMI Faeser in den Gesetzesentwurf. Das war klar motiviert. Es ging besonders um die Befürchtung das Kriminelle & Geflüchtete das Selbstbestimmungsgesetz nutzen um unterzutauchen oder nicht mehr abgeschoben werden könnten. Deswegen wurden viele queeres Geflüchtete einfach ausgeschlossen und der BAMF Zeit und die Information gegeben mit der sie Verhindern können, dass Änderungen in Kraft treten, und schnell abschieben können.
Als Antwort auf stephie

Sven Lehmann hat diese Anfrage auch hier nicht als Queerbeauftragter beantwortet, sondern als Staatssekretär dieser Bundesregierung, der die rechtspopulistischen Wünsche von Faeser im SBGG verteidigen soll.

Der Person Sven Lehmann ist mit Sicherheit bewusst, wie problematisch diese Regeln sind und welche Zwecke damit verfolgt werden. Würde mich fertigmachen, wenn mein Job darin bestehen würde, sowas zu erzählen..

Als Antwort auf stephie

#SvenLehmann selbst äußerte sich so dazu:

"Nein, ich verteidige das gar nicht. Der Passus ist derzeit Gegenstand der Beratungen in den Ampel-Fraktionen."

Ein Widerspruch gegen die in seinem Namen verfasste Antwort auf die Anfrage der Linken. queer.de/docs/kleine-anfrage-2…

Es steht also Aussage von Sven Lehmann gegen die Aussagen von Sven Lehmann.

Als Antwort auf stephie

Es gibt nun noch eine "kleine Anfrage" der Unionsfraktion an die Bundesregierung zum #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG

"Klein" ist relativ - es sind 92 Fragen. Ein großes Konvolut von Punkten, die der Bundesregierung viel Arbeit machen soll. Die Bundesregierung hat sich dies aber auch selbst eingebrockt. Durch die komplett ausufernden Bestimmungen und Begründungsorgien, haben sie geradewegs dazu eingeladen, all die Schwammigkeiten auf- und anzugreifen.

dserver.bundestag.de/btd/20/09…

teilten dies erneut

Als Antwort auf stephie

Auch wenn sich der übliche Blödsinn aus Unionskreisen darin findet, Bullshit-Bingo und "schützt die Kinder /Frauen" Argumente hätte ich - so wie die Anfrage gerade von Terfs gefeiert wird - etwas deutlich schlimmeres erwartet.

Einige Fragen sind tatsächlich berechtigt, einige Schwammigkeiten werden zurecht angesprochen. Vereinzelt sind auch Fragen dabei, die man mit etwas gutem Willen fast schon als konstruktiv betrachten könnte.

Als Antwort auf stephie

Beispielsweise wird gefragt, wie das mit den Datenübermittlungen den passieren soll, und warum man nicht auf den Bundesdatenschutzbeauftragten hört, ob das mit der Wehpflicht nur für Männer noch zeitgemäß ist.

Konstruktive Absichten unterstelle ich der Unions-Fraktion aber nicht.
Dazu ist ja auch viel zu viel Blödsinn & Desinformation drin.

Als Antwort auf stephie

In den Dokumenten der Bundestags-Website ist noch nichts dazu zu finden, aber herumgereicht wird sie schon - auch transfeindliche Aktivisten lassen sich dazu schon aus - die Antwort der Bundesregierung zu den über 90 Fragen die die CDU/CSU zum #selbstbestimmungsgesetz gestellt hat.
Die Antworten sind wenig beeindruckend. Das ganze Dokument ist das Papier eher nicht wert.

Wann das #SBGG im Bundestag behandelt wird, welche Änderungen es gibt ist mir weiterhin überhaupt nicht bekannt.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Weiterhin gibt es keine neuen Informationen aus dem Bundestag zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG.

Diese Woche ist im Wesentlichen nur Haushaltswoche.
Die nächste Sitzungswoche im Bundestag wäre dann erst in der dritten Februarwoche.

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Während draußen für das #selbstbestimmungsgesetz diskutiert wird (ohai.social/@senficon/11186144…) , geht die aktuelle Plenarwoche im Bundestag zu Ende.

Nächste Plenarwoche ist erst in der dritten Februarwoche.

Das #SBGG steht in der vorläufigen Tagesordnung dafür nicht drin.

Informationen was da hinter den Kulissen passiert und wo es hängt habe ich nicht.
bundestag.de/resource/blob/473…


Heute steht eine #Sauna vor dem Bundestag und das ist fantastisch. 🏳️‍⚧️ #Selbstbestimmung selbst gemacht räumt mit Vorurteilen gegenüber trans Personen auf und kämpft für ein #Selbstbestimmungsgesetz, das den Namen verdient.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

#SvenLehmann ist gefragt worden, wann denn nun das #selbstbestimmungsgesetz kommt

Er antwortete:
»Das Gesetz wird im Bundestag beschlossen, sobald sich SPD, Grüne und FDP auf Verbesserungen geeinigt haben.
Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen den Fraktionen.«

Das kann faktisch wirklich alles bedeuten - ausgehend vom dem was wir wissen, wie Verhandlungen zwischen SPD, Grüne & FDP geführt werden: komplett scheitern, lange Verzögerungen, Verschlechterungen, Verbesserungen.

Als Antwort auf stephie

Wäre eine schöne überraschung, wenn der parlamentarische prozess den regierungsentwurf noch verbessern könnte. Ausnahmsweise nehme ich das mal als gutes zeichen.

Heißt auch: Die abgeordneten kontaktieren und sagen was für uns wichtig ist kann sich noch lohnen.

Als Antwort auf stephie

Nora Eckert über das Warten aufs #selbstbestimmungsgesetz

»Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) lässt auf sich warten. Wenn wir in den letzten zwei Jahren etwas gelernt haben, dann auf jeden Fall das Warten – und dass Zeitpläne in der Politik reine Makulatur sind. Noch immer warten wir also auf ein Gesetz, welches wir, so wie es ist, eigentlich gar nicht haben wollen und dennoch dringend brauchen. Ein Dilemma, fürwahr.« queer.de/detail.php?article_id…

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Das mit der Bezahlkarte für die Geflüchteten ging jedenfalls deutlich schneller. Und die Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld auch.

Das, was diskriminiert, geht schnell. Prioritäten und so.

Als Antwort auf Aurin Azadî

@atarifrosch
Ja genau. Entwürdigung geht auch gleich innerhalb weniger Tage. Menschen die Existenz abzusprechen innerhalb von Wochen.
Als Antwort auf stephie

Auch in der Planung des Bundestags für die nächste Plenarwoche (13.-15.März) steht das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg weiterhin NICHT auf der Tagesordnung. (Aktueller Stand von heute)

bundestag.de/resource/blob/189…

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf Captain Maramo

@captain_maramo
Verständlich.
Theoretisch könnte es jederzeit noch angesetzt werden. Die Woche danach wäre auch noch eine Plenarwoche
Als Antwort auf stephie

AHH sind im märz 2? Das ist schonmal gut danach hatte ich gar nicht geguckt. Ja wenn es nicht im März kommt bin ich eigentlich echt enttäuscht. Es noch über Q1 hinauszuzögern ist quasi unverantwortlich
Als Antwort auf Captain Maramo

@captain_maramo
Da stimme ich dir zu. Das wäre wirklich unverantwortlich. Und wir wissen weiter nicht wo es hängt
Hier findest du den Kalender mit den Plenarwochen: bundestag.de/resource/blob/941…
Als Antwort auf stephie

Auch weiterhin ist überhaupt gar nichts bekannt, wann, ob oder wie es mit dem #selbstbestimmungsgesetz weitergeht.
Als Antwort auf stephie

Wir befinden uns wieder in einer parlamentarischen Woche. Das #selbstbestimmungsgesetz befindet sich weiter nicht auf der Tagesordnung für diese Woche.:
bundestag.de/resource/blob/189…

Woran es aktuell beim #sbgg hapert, darüber ist mir weiter nichts bekannt.

Wer sich nochmal über die Kritik am Selbstbestimmungsgesetz informieren möchte, dem kann ich das folgende aktuelle Video empfehlen.
youtu.be/Ukp0evLMEUE?si=8IHu4F…

Als Antwort auf stephie

Auch in der nächste Kalenderwoche ist eine parlamentarische Woche im Bundestag.

In den aktuellen Planungen für kommende Woche (Stand 11:47) befindet sich das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg auch weiterhin NICHT in der Tagesordnung.

Die nächste Parlamentswoche wäre dann erst in der zweiten Aprilwoche.

Woran es aktuell hapert ist nicht über Gerüchte hinaus bekannt.

bundestag.de/resource/blob/473…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Heute gibts wieder eine Sitzung des Bundestags. In der aktuellen Tagesordnung für die aktuelle Woche steht das #selbstbestimmungsgesetz weiterhin nicht drin.

Weiterhin ist nichts bekannt was passiert. Ampel-Politiker hüllen sich in Schweigen.

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

DieLinkeQueer dazu:

>>Die Ampel-Koalition verschleppt das Selbstbestimmungsgesetz weiter und spuckt damit all denjenigen Menschen ins Gesicht, die seit deren Amtsantritt auf die Einführung des Gesetzes und damit auf die Einlösung eines der zentralen queerpolitischen Versprechen der Scholz-Regierung warten.<<

>>Bei weiteren Verzögerungen steht zu befürchten, dass das #Selbstbestimmungsgesetz dem bald einsetzenden Bundestagswahlkampf zum Opfer fällt.<<

dielinke-queer.de/aktuelles/pr…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

Selbstverständlich wird verschleppt, genauso die Cannabislegalisierung. Alles zum Kotzen 🤮
Als Antwort auf Dierck ✅l📯

@Dierck Halt nur mit dem Unterschied, dass wir beim Cannabis-Gesetz schon ein Bundestagsbeschluss haben, bei einer erheblich unfangreicheren komplexeren Materie, bei wesentlich kürzerer Vorbereitungszeit.
Während wir beim SBGG schon über ein Jahrzehnt Vorbereitungszeit haben, schon umfassend formulierte, bessere Entwürfe vorlegen und eigentlich ein bis zwei Seiten Text gereicht hätten & eine verfassungswidrige Rechtslage.
Naja für die Betroffenen hängt eine ganze Lebensplanung dran.
Als Antwort auf stephie

Das stimmt natürlich. Sehe aber trotzdem, dass konservative Kräfte sich bei allen freiheitlichen, dem Allgemeinwohl dienenden Themen, immer mehr durchsetzen. Und die Wähler das auch noch zu honorieren scheinen, wenn man die CDU stabil bei 30% in den Umfragen sieht. Da kann einem schon das Würgen kommen.
Als Antwort auf stephie

Auch für die nächste Plenarwoche (10.-12.4) steht das #Selbstbestimmungsgesetz nach aktuellem Stand nicht in der Tagesordnung.

bundestag.de/resource/blob/189…

stephie hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Weiterhin gibt es nichts neues zur Frage wo den nun das #selbstbestimmungsgesetz bleibt.

In der Tagesordnung steht nichts. Kein*e Parlamentarier*in sagt was dazu.

Einen aktuellen Artikel gibt's hier dazu, der uns bei der Frage aber leider auch nicht weiter hilft:

»Nach der ersten Bundestagsdebatte stockt das Selbstbestimmungsgesetz. Mal wieder. Die Ampel sollte die Zeit nutzen, um endlich auf die Einwände der Community einzugehen.«
archive.is/vnZ7j

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Das Demokratiefördergesetz und Selbstbestimmungsgesetz werden ja nur noch als "Populistische Waffe Linksgerichteter" angesehen und nicht mehr als notwendige Mittel gegen Diskriminierung Vieler. Von daher sinken die Hoffnungen leider extrem. Es ist echt bitter.
Als Antwort auf stephie

Auch in dieser Woche ist wieder eine Plenarwoche im deutschen Bundestag.

Laut dem Stand von heute steht das #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG weiterhin nicht auf der Tagesordnung.

Über den Verbleib ist weiter nichts bekannt. Wäre langsam mal Zeit für eine Öffentlichkeitsfahndung.

Als Antwort auf stephie

Es gibt brandneue Neuigkeiten! Das #Selbstbestimmungsgesetz steht am Freitag 13:10 in der Tagesordnung im #Bundestag.

#SBGG
bundestag.de/tagesordnung

Verlinkt ist bislang der identische Entwurf von Anfang November. Über Veränderungen ist bisher noch nichts bekannt!

teilten dies erneut

Als Antwort auf Kevin Karhan

@kkarhan
Ich denke nicht dass das dann der Entwurf ist über den am freitag abgestimmt wird.

Falls doch, weiss ich nicht ob man sich freuen soll, dass es nicht noch schlimmer geworden ist.

Als Antwort auf Kevin Karhan

@kkarhan Nachdem was aus den Eckpunkten bis zum Entwurf von November geworden ist, und der langen Zeit die es jetzt dauerte wäre prinzipiell alles vorstellbar.
Als Antwort auf stephie

dazu müsste der entsprechende Text vorliegen um dazu ne Entscheidung zu treffen....

Ein echtes #Selbstbestimmungsgesetz wäre jedenfalls überfällig!

Als Antwort auf stephie

>>Bundestag stimmt am Freitag über SBGG ab

Am Freitag ist die letzte Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag geplant. Transphobe Kräfte machen bereits mobil.<<

queer.de/detail.php?article_id…

Als Antwort auf stephie

»Die Linke queer begrüßt, dass endlich Bewegung in das parlamentarische Verfahren rund um das #Selbstbestimmungsgesetz kommt. [...] Gleichwohl ist unklar, was überhaupt abgestimmt werden soll. Bis zur Abstimmung sind es keine drei Tage mehr und es liegt kein endgültiger Gesetzentwurf vor. Verbänden und Zivilgesellschaft fehlt dementsprechend die Möglichkeit, sich in angemessener Weise damit zu befassen und auf den Entwurf zu reagieren.«
dielinke-queer.de/aktuelles/pr…

teilten dies erneut

Als Antwort auf stephie

»Niemand weiß, ob die Ampel über eine eigene Mehrheit für das Gesetz verfügt. Eine Abstimmung Freitagnachmittag, während viele Abgeordnete sich bereits auf dem Weg in ihren Wahlkreis befinden, ist mindestens riskant und gefährdet das Gesetz unnötig.«
»Sollte der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsfassung oder nur mit marginalen Verbesserungen zur Abstimmung kommen, dann werden eklatante Mängel bleiben.«
Als Antwort auf stephie

»Der Kampf um geschlechtliche Selbstbestimmung in Deutschland wird auch mit der kommenden Woche weitergehen.

Die Linke queer ruft alle Mitglieder des Deutschen Bundestages – einschließlich derjenigen, die progressive Kritik an dem Gesetz haben – dazu auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das historische Zeitfenster zur Einführung eines solchen Gesetzes droht sich in naher Zukunft zu schließen, diese einmalige Chance darf unter keinen Umständen verspielt werden.«

Als Antwort auf stephie

Ich vermute stark, dass die bekannten Mängel bleiben werden - und würde es trotzdem gut finden wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird. Unterm Strich ist es eine substantielle Verbesserung, und mir graut davor, dass sich besagtes Zeitfenster schließt.😟

Auch wenn es bitter ist, uns man sich von dieser Koalition echt mehr hätte erwarten können...

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Vorstellbar ist momentan wirklich alles. Einige Punkte wären besser, einige Punkte stellen eine Verschlechterung dar. Der Entwurf enthielt viel was juristisch angreifbar ist. Wir werden sehen wie dann der Entwurf aussieht über den abgestimmt wird.
Fest steht dass das BverfG viel zu tun haben wird.
Als Antwort auf stephie

Denke auch, dass so einige Punkte wirklich angreifbar sind (gut so) durch das BverfG. Aber wenn allein die furchtbare "Begutachtung" und alles damit Zusammenhängende weg wäre🙌 . Aus meiner Sicht als Nicht-Betroffene wäre das auf jeden Fall eine Verbesserung ggü dem jetzigen Verfahren.🤷

Und klar, der Maßstab sollte ein anderer sein...

Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Ja das Gutachterverfahren muss natürlich weg. Das ist nicht haltbar. Könnte man auch kaum vermitteln. Ich kann mir aber vorstellen, dass Begutachtungen für minderjährige erhalten bleiben könnten, um Bedürfnisse von transfeindlichen Aktivisten entgegen zu kommen.
Als Antwort auf stephie

Hoffentlich nicht! Da war doch eine Altersabstufung vorgesehen, und bei Nicht-Einverständnis der Eltern die Möglichkeit gerichtlich entscheiden zu lassen?
Es ist so grotesk, denn es geht bei dem Gesetz letztlich "nur" um eine Personenstandsänderung.

(Ja bissl mehr hängt dran, aber in der Debatte wird so getan als ginge es um medizinische Eingriffe und sonstwas🙄 )

Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Ja, eine Altersabstufung war vorgesehen. Strikte Altersgrenzen wären ggf. ein Rückschritt (die aus dem TSG - 25 - wurde sehr schnell weg geklagt). Für den Fall dass es gerichtlich entschieden werden soll (Uneinigkeit, oder unter 14J), dann kann man davon ausgehen dass Gutachten eingeholt werden (Richter sind schließlich keine Experten für trans - und wie niedrig die Qualität bei trans Gutachten oder auch bei Sorgerechts-Gutachten ist ja bekannt).
Als Antwort auf stephie

@hope_n_beauty
Viel der anti-SBGG-Agitation beinhaltet die "Schützt die Kinder"-Rhetorik. Vor zu schnellen vorfestlegungen wird gewarnt usw. Kann mir daher gut vorstellen dass man diesem Geschrei entgegen kommen werden will.
Ich halte Gutachten bei Minderjährigen zum Standard zu machen deswegen ein mögliches Ergebnis.
Als Antwort auf stephie

Danke. Ja, das scheint möglich, die Begutachtung quasi durch die Hintertür wieder einzuführen.🥴

Vielleicht spiegelt das Verfahren auch, dass diese Gesellschaft noch lange nicht so weit ist, wie wir es gerne hätten🤷 . So ein Gedanke dazu.

Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Im bisher bekannten Entwurf ist ja eine Beratungspflicht vorgesehen für Minderjährige.
Als Antwort auf stephie

Ja, hab es grad bei dir gelesen. Da käme es auf die Ausgestaltung an. Ist das neutral beratend oder soll "umgestimmt" werden.
Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Es sind ja keine Kriterien dafür angegeben, nur wer es machen wird. Gute Psychotherapeuten oder Verbände werden das schon entsprechend sachlich machen können. Es gibt natürlich auch noch jede Menge Konversiontherapeuten da draußen.
Als Antwort auf stephie

Und da ist der Änderungsantrag für das #selbstbestimmungsgesetz, der m.E. so abgestimmt werden soll. #SBGG dielinke-queer.de/fileadmin/lc…

Ich werde hier im weiteren dokumentieren was drin steht:

teilten dies erneut

Als Antwort auf stephie

§1 bleibt identisch - also auch (3) mit Ausschluss von queeren Geflüchteten

§2
(1)/(2) bleiben identisch.
(3) wird eingefügt: >>§ 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des
Namensänderungsgesetzes bleibt unberührt.<<
(4) hier wird viermal "Absatz 1" ergänzt im Verweis auf diesen Paragraphen und auf den Aufenthaltsgesetz (50/51)

-> es bleibt also beim bestehen des alten Eintrags bei Erlöschen des Aufenthaltstitels/Abschiebung innerhalb von zwei Monaten

Als Antwort auf stephie

§3 Minderjährige:
(1) >14Jahre
Neu ist hier die Beratungspflicht , dass d. Betroffene versichern muss eine Beratung erhalten zu haben (durch PsychTh,Psychiater oder Träger der Jugendhilfe)

(2)>14J:
Neu:
- Erklärung benötigt das Einverständnis der Kinder wenn mindestens 5Jahre alt
- Beratungspflicht: gesetzliche Vertreter muss erklären, dass er beraten wurde.

(3) verkürzt auf geschäftsunfähige Betreute - weiter nur der Betreuerm & Betreungsgericht.

(4) Anmeldepflicht 3 Monate bleibt.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

§5 Sperrfrist - unveränderrt

§6 Wirkungen: unverändert

das bedeutet: Hausrechts- und Vertragsfreiheitsparagraph, Sportparagraph, und Maßnahmen und Leistungen unabhängig vom Eintrag bleibt es

- problematisch, wird zu Gerichtsprozessen führen.

§7 Quotenregelung - bleibt unverändert.

Als Antwort auf stephie

§8 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften - Schwangerschaft etc: bleibt unverändert.

§9 Wehrdienstpraragraph bleibt erhalten.

Ersetzt wird
>>Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar
ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor
Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.<<

durch:
>>Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder
Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung
desselben.<<

Als Antwort auf stephie

§10 Änderung von Registern und Dokumenten:

(1)
>> Die bisherigen
Einträge bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<
wird ersetzt durch:
>>Die bisherigen
Einträge und eingereichten Dokumente
bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<

Als Antwort auf Hannah

@scatty_hannah Die ist in der Begründung explizit erwähnt, S. 32 im PDF:
»Dasselbe gilt für nach dem Personenstandsgesetz
errichtete Dokumente[…]; von dieser Ausnahme unberührt bleiben jedoch nach dem Personenstandsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften bestehende Ansprüche zur Ausstellung neuer Urkunden, beispielsweise die Ausstellung neuer Geburts- oder Eheurkunden mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen gemäß den §§ 56 Absatz 2, 62 PStG. «
Als Antwort auf Hannah

@scatty_hannah So wie ich das lese, ist das wohl so. WTF? Ich seh schon das etliche transfeindliche Arschlöcher eine Vorlage der Geburtsurkunde verlangen werden.
Als Antwort auf stephie

§10(2) Änderung von Dokumenten wird verändert.

von der abgeschlossen Liste wird abgewichen mit dem neu eingefügten
>>und damit vergleichbare
Dokumente<<

aber auch gleich wieder eingeschränkt auf Dokumente, die
>>und zur Aushändigung an die Person bestimmt sind<<

Als Antwort auf stephie

weiterhin wird die Liste der Dokumente verändert. Nun steht drin:

>>Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten
Vornamen neu ausgestellt werden:
1. gerichtliche Dokumente,
2. nach dem Beurkundungsgesetz oder
dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente,
3. Dokumente, die durch die Veränderung des Vornamens oder des Geschlechts ungültig werden.<<

Über die genaue Bedeutung muss ich nachdenken, aber ich hab kein gutes Gefühl.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

§11 Eltern-Kind-Verhältnis:

(1) besagt, dass man künftig auch entscheiden kann, dass für dass bei der Geburt eines Kindes abweichend auch, der alte Geschlechtseintrag des Elternteils eingetragen werden kann, wenn man das möchte

(2) bleibt unverändert.

§12 Geschlechtsneutrale Regelungen bleibt unverändert

Als Antwort auf stephie

§13 Offenbarungsverbot:

(1)(Offenbarungsbverbot ausgenommen rechtliches Interesse) bleibt unverändert.

(2) (Ausnahmen für Verwandte) Hier wird deutlich gemacht dass das Offenbarungsverbot (nach (1)Satz 1) für sie nicht gilt, >>es sei den sie handeln in Schädigungsabsicht<<

In den Ausnahmen davon wird präzisiert, dass es nicht gilt für Elternteile eines geboren oder angenommen Kindes nach der Erklärung der Änderung

Als Antwort auf stephie

§13(3) & (4) bleibt unverändert.

(5) - das war der offenkundig verfassungswidrige Absatz zu den Datenübertragung an sämtliche Sicherheitsbehörden entfällt komplett.
Das ist gut.

Ergänzung: Es ist wohl aufgefallen, dass im RegE völlig andere Regeln vorgesehen waren (von Faeser hineingepatcht) als bei allen anderen Namensänderungen.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

§14 Bußgeldvorschriften - dass war die Passage für Verstöße gegen das Offenbarungsverbot - bleibt unverändert - mit der Schädigungsabsicht die in der Praxis oft nur schwer nachzuweisen sein wird.

§15 Übergangsvorschriften: hier wird nichts verändert - also begonne TSG-Verfahren werden bis zum abschluss weitergeführt. Ein Datum des Inkrafttretens steht noch nicht drin.

Als Antwort auf stephie

Änderung des Paßgesetzes: da wird die Passage zum Eintrag eines von M/W abweichenden Eintrags im Pass geregelt wird geändert:
Entweder: X
oder auf Antrag: M/W wenn ärztliche Bescheinigung vorliegt oder falls nicht zumutbar mit Eidestaatlicher Erklärung und nur das was vorher da zuletzt eingetragen war. Und nur dann wenns kein vorher gab wird das anders eingetragen - und das bleibt dann aber auch so erhalten für künftige Pässe.

Finde diese Einschränkung komplett wilkürlich und absurd.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

§45b Personenstandsgesetz wird verändert:

Die Regel zum Ablauf und zur Zuständigkeit für die Entgegenname der Erklärung wird aufgeweitet - auf jeden Fall soll es dass Standort sein, bei dem man im Geburtenregister geführt wird.

Als Antwort auf stephie

Personenstandsverordnung wird verändert gegenüber der Planung:

Wer - als personestandsrechtlich "Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches" ist - gilt generell als "Vater" auch wenn die Person "Nicht dem männlichen Geschlecht zugeordnet ist"

Als Antwort auf stephie

Wichtig! Zum Inkrafttreten:

Geplant ist weiter ein Inkrafttreten des SGBB am 1. November 2024.

Der §4 der für das Anmelden im Standesamt zuständig ist, soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Als Antwort auf stephie

Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss abgestimmt (dafür Ampel + Linke).

Ein neues Dokument hab ich noch nicht vorliegen, sollte exakt so sein wie vorgeschlagen.

Für die Abstimmung im Bundestag am Freitag wurde namentliche Abstimmung beantragt.

Als Antwort auf stephie

Immerhin beschreibt die Kurzmeldung bundestag.de/presse/hib/kurzme… genau die Änderungen aus dem geleakten "Bearbeitungsstand: 20.02.2024" Dokument.

Sonst nichts.

Als Antwort auf Theanine

@tea
So seh ich das auch.

Wenn das eigentliche Dokument vorliegt, werd ich natürlich vergleichen.

Als Antwort auf stephie

Hier findet man nun auch die Beschlussempfehlung aus der Ausschusssitzung von gestern für die Abstimmung im Plenum morgen:
#selbstbestimmungsgesetz #sbgg
dserver.bundestag.de/btd/20/11…

Die Debatte ist für Freitag 13:10 geplant mit 39 Min geplanter Redezeit. Anschließend soll es eine namentliche Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz geben.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

»Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass in der nun zur Abstimmung stehenden Fassung die Verpflichtung der Meldebehörden, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens an eine Vielzahl von Behörden, unter anderem auch Sicherheitsbehörden, weiterzugeben, gestrichen wurde. Die Regelung widersprach den Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung und hätte auf Betroffene abschreckend wirken können.« institut-fuer-menschenrechte.d…
Als Antwort auf stephie

»Weitere, aus Sicht des Instituts, problematische Bestimmungen wie die Regelung zum Hausrecht und andere Bestimmungen, die Missbrauch verhindern sollen, sind leider noch im Entwurf enthalten. Die Befürchtung, Menschenrechte könnten missbraucht werden, rechtfertigt nicht die Beschränkung dieser Rechte. Vielmehr ist Deutschland verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung zu ergreifen“, betont Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts.«
Als Antwort auf stephie

»Dieses Gesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend erforderlich, denn das Geschlecht ist eine zentrale Dimension der eigenen Identität.«

»Mit dem Gesetz würde der Bundestag auch ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen setzen. Dies ist gerade auch angesichts der vergifteten öffentlichen Debatte dringend nötig«

»Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die Annahme des Gesetzes«

Hannah hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

depol, sbgg, negativ

Sensitiver Inhalt

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf Lea Rosema

depol, sbgg, negativ

Sensitiver Inhalt

Als Antwort auf stephie

Zum §13 aus der Erklärung:

Hier wird dazu erklärt, dass bei nachgewiesener Schädigungsabsicht auch Familienmitglieder nicht geschützt sind.

Weiter wird formuliert, dass Deadnaming eine Beleidigung nach §185 StGB sein kann.

Als Antwort auf stephie

Die sehr heterogene Debatte zum #selbstbestimmungsgesetz ist gelaufen.

Bei @marthadear kann man dazu nachlesen.
zirk.us/@marthadear/1122572693…

Jetzt kommt jeden Moment das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.

Ich bin ungeduldig


der bundestag stimmt heute endlich über das #Selbstbestimmungsgesetz ab! die abstimmung steht ab 13.20 uhr auf der tagesordnung: bundestag.de/dokumente/textarc…

unter bundestag.de könnt ihr das dann wie immer live verfolgen. ich versuche nachher wieder hier ein bisschen dazu zu tickern. #JaZuSelbstbestimmung


Als Antwort auf stephie

Das #selbstbestimmungsgesetz wurde vom Bundestag beschlossen! :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans: :blobhaj_hearttrans:

JA 374, NEIN 251, ENTHALTUNGEN 11.

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)

Aglaia89 🏳️‍⚧️ hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

YESSS! 🥳

Ich freu mich mit🥰 - und hoffe viele Trans Menschen können das auch und feiern einfach das was an Gutem dabei rausgekommen ist❤️ 💜 💚

Als Antwort auf stephie

Der Bundesverband trans über das den Beschluss des Bundestages zur Einführung des #Selbstbestimmungsgesetz.
bundesverband-trans.de/wp-cont…
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf stephie

»Dass die Änderung des
Geschlechtseintrags in Zukunft allein durch Selbstauskunft möglich sein soll, ist ein Meilenstein für
die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig. Nach mehr als 40 Jahren wird das
sogenannte Transsexuellengesetz endlich abgeschafft. Zum ersten Mal wurde die Gesetzgebung
für die Rechte von trans* und nicht-binären Personen aktiv, ohne dass das
Bundesverfassungsgericht dies zuvor angemahnt hat. Das muss positiv anerkannt werden.”«
Als Antwort auf stephie

»Das Selbstbestimmungsgesetz, wie es heute verabschiedet wurde, ist das Produkt einer
politischen Aushandlung. Es verwirklicht geschlechtliche Selbstbestimmung bei der Änderung des
Geschlechtseintrags, bleibt in einzelnen Punkten jedoch hinter menschenrechtlichen Standards
zurück. Vor allem mögliche Nachwirkungen der begleitenden gesellschaftlichen Debatte, in der
wiederholt trans*feindliche Narrative befeuert wurden, stimmen uns besorgt”, so Kalle Hümpfner
weiter«
Als Antwort auf stephie

»Es ist schwer in Worte zu fassen, was dieses Gesetz für Menschen bedeutet, die jahrelang auf
dessen Verabschiedung gewartet haben. Endlich die Möglichkeit zu haben, den
Geschlechtseintrag ohne Begutachtung zu ändern, ist eine massive Erleichterung. Das
Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz war eine emotionale Achterbahnfahrt
und Belastungsprobe - für jede Person, die auf die Neuregelung wartet, aber auch für die queeren
Communities allgemein«
Als Antwort auf stephie

»Ohne ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis wäre es nicht möglich
gewesen, gegen die Desinformation anzukommen und das Gesetz voranzubringen. Wir möchten
an diesem Tag allen danken, die sich an unserer Seite unermüdlich für die Rechte von trans*,
intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen eingesetzt haben und weiter einsetzen werden”,
fügt Kalle Hümpfner abschließend hinzu.«
Als Antwort auf stephie

»Nach der Verabschiedung heute im Bundestag wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Beim
Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz, sodass
der Bundesrat nur mit absoluter Mehrheit Einspruch erheben kann. Dies gilt als sehr unwahrscheinlich«
Als Antwort auf stephie

»Das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag und das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts sind beide angenommen worden.

Wir fassen die Änderungen zusammen und erklären, wann was davon in Kraft treten wird.«

queer-lexikon.net/2024/04/12/b…

Als Antwort auf stephie

Noch eine Ergänzung zur Abstimmung zum #selbstbestimmungsgesetz:

Es gab gestern auch einen Entschließungsanstrag von der Gruppe #DieLinke, der es wert ist gelesen zu werden, da dieser progressive Kritik am SBGG aufnimmt und wichtige Forderungen stellt.

Dieser Antrag wurde von AfD, BSW, Union, FDP, SPD und Grünen abgelehnt.

dserver.bundestag.de/btd/20/11…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (11 Monate her)

Michaela hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

zumindest wird es sicher noch ein paar Klagen vor dem BVerfG geben, die teils von den Rechten leider kommen, aber auch von anderer Seite, und dann noch positive Dinge bringen werden. Denn die Wartezeit verschlechtert die Situation von Inter*Personen.
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼

@juchanmomo
Ich denke es ist ziemlich sicher, dass das SBGG viel Arbeit für Gerichte bedeuten wird. Die vielen Detailregeln bieten ja auch viele Ansatzpunkte dazu.
Als Antwort auf stephie

Am Freitag dem 17. Mai - dem #idahobit (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) ist das #selbstbestimmungsgesetz im #Bundesrat und steht derzeit als TOP2 auf der Tagesordnung.

Der Innenausschuss malt Horrorszenarien an die Wand und schlägt den Vermittlungsausschuss vor, die restlichen Ausschüsse wollen den Vermittlungsausschuss nicht anrufen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Vermittlungsausschuss ist gering.
bundesrat.de/DE/plenum/bundesr…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (10 Monate her)

stephie hat dies geteilt.

Als Antwort auf stephie

Die Debatte ist gelaufen:
Der Bundesrat verzögert das #selbstbestimmungsgesetz nicht.

@kexe war so freundlich mitzubloggen.
chaos.social/@kexe/11245529829…

Als Antwort auf stephie

Das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg hat den Weg bisher noch nicht ins Bundesgesetzblatt gefunden.
Wo es aktuell hängt ist mir nicht klar.

recht.bund.de/SiteGlobals/Form…

Als Antwort auf stephie

Breaking News:

Das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG wurde vom Bundespräsident am Mittwoch unterzeichnet bzw ausgefertigt und steht nun seit eben Bundesgesetzblatt!

Bei aller Kritik und allen Mängeln - Das ist ein Grund zum Feiern. 🥂 :blobhaj_hearttrans: :blobcatheart_trans:

Bundesgesetzblatt: »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften«
recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/…

teilten dies erneut

Als Antwort auf stephie

Das bedeutet: Das #selbstbestimmungsgesetz tritt zum Freitag, dem 1. November 2024 in Kraft.

Ab Donnerstag, dem 1. August tritt §4 #SBGG in Kraft - also die Anmeldung beim Standesamt (für die 3 monatige Anmeldefrist)

Drücke allen die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen wollen die Daumen, dass es genug Termine und durchweg freundliche Standesbeamt*innen gibt, damit ihr euren Geschlechtseintrag & Vornamen schnell ändern könnt!
:blobcatheart_trans: :blobcatheart_trans: :blobcatheart_trans:

Als Antwort auf stephie

Heute in einer Woche treten die ersten Paragraphen des #selbstbestimmungsgesetz #SBGG in Kraft.

Das bedeutet ab nächsten Donnerstag 01.08.2024, kann die Erklärung über die Änderungen des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt angemeldet werden.

Hier gibt's Infos:
sbgg.info/leitfaden-fuer-erkla…

Als Antwort auf stephie

Als Antwort auf stephie

Aus der Erklärung dazu:

Geburtsurkunden und Personenstandsurkunden zählen nicht zur der Ausnahme.

Was zur Ausnahme zählt sind etwa Gerichtliche Dokumente, Vollstreckungsklauseln, Grundstückskaufverträge etc.

Als Antwort auf stephie

Danke dir für die Mühe, dass alles zu dokumentieren!Ich hoffe, und drücke dafür fest die Daumen, dass ein möglichst diskrimierungsfreies* Gesetz dabei rauskommt🙌

(*Ich sehe, dass es nicht so sein wird, aber ich hoffe, es wird vielen den Weg erleichtern)

Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty Danke für deine Daumen!
Ich denke dass deutlich mehr möglich gewesen wäre.
Als Antwort auf stephie

Ja. Und wünschenswert.
Wie ich schon schrieb, es ist vermutlich ein Spiegel dessen wo diese Gesellschaft steht. Und da ist viel Unkenntnis vorhanden, weshalb die Angst-Szenarien eben auch recht gut verfangen, die jetzt im Gesetz als Regelungen eingebaut sind.
Sehr schade.
Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Wirklich schade. Hätte man des Gesetz zügig angegangen direkt nach dem Beginn der Legislaturperiode wäre ein deutlich besseres Gesetz rausgekommen. Der Rassismus einer Faeser vom letzten Sommer ist ja auch deutlich drin zu lesen.
Als Antwort auf stephie

okay. Jetzt steht der Abstimmung nichts mehr im Wege. Es ist die beste Variante geworden, die man noch erwarten konnte aber nicht die beste, die man erhoffen konnte
Als Antwort auf Captain Maramo

@captain_maramo Noch haben wir die Beschlussempfehlung nicht. Es kann auch noch die ein oder andere Änderung direkt im Ausschuss eingearbeitet werden (worden sein)
Als Antwort auf Captain Maramo

@captain_maramo
gab einen Livestream? Oh der ist mir nicht über die Bühne gelaufen.
Ohne Änderungen?
Als Antwort auf stephie

Jo also die änderungen, die heute morgen bekannt wurden, die du hier ja auch vorgestellt hast. Das ist aber so 1:1 angenommen wurden
Als Antwort auf stephie

gibt's hinterher auch wieder als Stream online ... Ist aber eher mäßig interessant. Jede Fraktion sagt was (nichts unerwartetes dabei) und dann würde abgestimmt
Als Antwort auf stephie

vent
Es ist einfach zum Kotzen... nach ewiger Funkstille soll das in 3 Tagen in einer Form durchgepeitscht werden, von der man nicht einmal weiß, wie sie aussieht? Ich zweifle inzwischen sehr das Demokratieverständnis unserer Regierung an...
Als Antwort auf jan Ki | 奇

vent

Sensitiver Inhalt

Als Antwort auf stephie

vent
ja, bei der CDU waren das insbesondere Änderungen, die Grundrechte massiv beschnitten haben, beispielsweise Polizeitprivilegien und Abhörung... ich hatte von den Grünen mal mehr erwartet... bei der SPD überrascht es mich wenig, aber ich bin dennoch enttäuscht
Als Antwort auf jan Ki | 奇

vent

Sensitiver Inhalt

Als Antwort auf stephie

vent
Ich befürchte eh, Fascho-Nancy hat sich an dem Entwurf nochmal großzügig ausgetobt und die anderen sind vor ihr eingeknickt :/ nur ein Bauchgefühl, die Stille um das Gesetz ist dreading
Als Antwort auf jan Ki | 奇

vent

Sensitiver Inhalt

Als Antwort auf stephie

@DIMR_Berlin @juristinnenbund @bfdi Kann man sich nicht vorstellen, dass sich solche noch Sozialisten schimpfen. Ich würde ihm da ja einfach mal die Frage stellen, warum das bei einer Nachnamensänderung bei einer Heirat nicht der Fall ist.
Als Antwort auf stephie

Jedenfalls einen Absatz mit der Überschrift "Antwort". Die Frage beantwortet er nicht.
Als Antwort auf stephie

da das Gesetz ja eigentlich bis Ende Januar durch sein muss, damit es 2024 noch in Kraft treten kann wegen der IT Dinge, Frage ich mich, wie das hier funktioniert. Reicht es für die IT, das der Bundestag es beschlossen hat, was ja bis Ende Januar geht. Oder muss es durch den Bundesrat durch sein, was nur ne Formalie ist, da es nicht Zustimmungspflichtig ist. Das würde Ende Januar aber jetzt unmöglich machen und das Gesetz um 1 Jahr verschieben.
Als Antwort auf Captain Maramo

@captain_maramo
Der Starttermin November 2024 war ja ziemlich willkürlich gewählt worden vom BMI. Viele halten längst keine solange Zeit erforderlich. Ist ja auch kein Hexenwerk da irgendwas anzupassen.

So ein Gesetz kann aber auch in Kraft treten bevor die IT angepasst wurde. Irgendwelche noch bestehenden Probleme können auch danach noch gelöst werden. Hat bei der Ehe für alle auch niemand gekümmert.

Als Antwort auf stephie

ahhh ok ich hatte das tatsächlich so verstanden, dass der 1.November auf Grund der IT und Umsetzung nicht kippbar ist. Weil da immer die neuen Softwaresysteme eingesetzt werden. Naja so oder so wäre es gut, wenn die den Termin nicht nochmal um 1 Jahr verschieben.... Denke mir halt auch, dass es ja aktuell einen Prozess gibt mit dem TSG ist also ja keine komplett neue Funktion bis auf die Übermittlung an die Sicherheitsbehörden .. sollen sie die da halt weg lassen :p
Als Antwort auf Captain Maramo

@captain_maramo
Ist natürlich klar, je mehr man reinbaut in das SBGG-Verfahren, desto mehr Verwaltungsarbeit bzw IT-Anpassung braucht es.

Das eigentliche Verfahren braucht ja an sich nicht mehr als das was schon mit den Änderungen nach PSTG oder TSG vorhanden ist.

Als Antwort auf stephie

Unfassbar. Jetzt ist das letzte bisschen Gesellschaftsliberales, das von jeher das einzig brauchbare an dieser Partei war, auch endgültig beerdigt.
Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Wie gesagt - es kann wirklich alles bedeuten. Bei der FDP ist alles vorstellbar. Ob sie es ablasen, oder noch irgendwie irgendwo an einer Stelle reinschreiben wollen, dass es Jobanreize bräuchte, oder irgendwelchem verfassungsfeindlichen Blödsinn reinschreiben. Vielleicht wieder Gutachten? Irgendwas was die AFD will?
Als Antwort auf stephie

Ich hab keine Vorstellung was.
Ich frage mich generell ob die #fdp so dermaßen kopf- und haltungslos ist, dass sie ständig zu jedem Thema mit neuen "Bedenken" um die Ecke kommt - oder ist das einfach nur so ne Zermürbungstaktik, die möglichst viel Unruhe produzieren soll? Es geht doch praktisch nie wirklich um Inhalte.
Was für ein Scheißladen, ey🤬
#fdp
Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Die befinden sich in einem permanenten Wahlkampf um für Populismus anfällige Wähler. Wenn sie zum Schluss kommen, dass es ihnen schadet, dass sie mit der Regierung in Verbindung gebracht werden, dann wirds immer hässlich. Haben wir die Woche ja bei der dem Abschiebegesetz gesehen.
Als Antwort auf why_o_why

@hope_n_beauty
Wirkt halt auch so, als hätte sich bei Grünen und der SPD auch nie jemand Gedanken darüber gemacht, was die FDP so will und tut.
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inaktiv

@2ndStar

Ist bei den Verteilungen von Sitzen/Stimmen im Bundesrat nicht sonderlich verwunderlich, das Ergebnis. Es sind einige Verschlechterungswünsche abgewehrt und einige Verbesserungswünsche auf den Weg gebracht.

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stephie
Berechtigte Fragen. Mein Eindruck ist dass das in den RegE gekommen ist, unter dem Motto "Missbrauch verhindern" - alle haben die Hand gehoben, weil Missbrauch ja keiner will. Und dann wurde nicht wieder darüber nachgedacht.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
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stephie
@canleaf
Er ist halt jederzeit bereit, wenn Rechte in allen Schattierungen einen trans Personen suchen die allen nochmal so richtig erklärt warum man trans Rechte eher noch einschränken sollte.
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stephie
@wasdnedsagsd
Ich habe keine Ahnung, was da los ist.
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stephie
@Elenyafinwe
Auch das wäre eine mögliche Interpretation.
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stephie
@lipow
Das ist leider sehr frustrierend, wieviel Mist in kurzer Zeit beschlossen werden kann, während das so verschleppt wird
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stephie
@lipow
Und stattdessen hat man es verschleppt, den Gegnern Munition geliefert und mit rassistischen und transfeindlichen Mist angereichert.
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stephie
@lipow
Ich fürchte ja auch, dass das ein mögliches Thema wäre, wo die FDP noch kurz vorm Abschluss sagt, dass sie das nicht mehr wollen.
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stephie
@lipow Ich denke soweit wird man mit Argumentation nicht gehen. Eher so im Sinne von "Eingriff in die Privatrechte, Frauenrechte, Vertragsfreiheit, wir wollen doch von Rechten gewählt werden, und ausserdem ist ja noch die CDU mit der wir regieren wollen. Deswegen können wir nicht"
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stephie
@lipow
gut möglich.
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Cyris
@lipow Viele haben aber einen Schaden dadurch, dass und wenn es nicht gemacht wird, und das sind nunmal Leute (wie ich), denen dieser Schaden von Herzen gewünscht wird.
Muss man ganz ehrlich so sehen.
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Jahr her)
Als Antwort auf Cyris

@cyris
Ich glaube diejenigen, die da blockieren, verschleppen, verhindern und den Entwurf verschlimmert haben, für die ist der Schaden und das Leid welches die Betroffenen haben überhaupt gar nicht von Belang.
@lipow
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stephie
@cyris
Für die beiden genannten ist Hass sicher ein Beweggrund.
@lipow
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stephie

@lipow
Naja ist ja ziemlich unverbunden. Eher wären Regeln zu Kostenübernahme von trans Healthcare etwas wo auch das BMG beteiligt ist.

Das sbgg kann natürlich auch noch wieder auf die Tagesordnung kommen spontan. Aber irgendwie bin ich nicht so davon überzeugt.

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stephie
@lipow
Wie immer alles eine Frage der Prioritätensetzung
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stephie

@canleaf
Seit dem Satz von Anfang Februar (siehe: norden.social/@stephie_hamburg…) hab ich von Lehmann keine Aussagen mehr gehört bzgl des SBGGs.

Sonst gibt's nur Gerüchteküche.


#SvenLehmann ist gefragt worden, wann denn nun das #selbstbestimmungsgesetz kommt

Er antwortete:
»Das Gesetz wird im Bundestag beschlossen, sobald sich SPD, Grüne und FDP auf Verbesserungen geeinigt haben.
Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen den Fraktionen.«

Das kann faktisch wirklich alles bedeuten - ausgehend vom dem was wir wissen, wie Verhandlungen zwischen SPD, Grüne & FDP geführt werden: komplett scheitern, lange Verzögerungen, Verschlechterungen, Verbesserungen.


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stephie
aus gründen
@canleaf
Hab den nicht weiter verfolgt und musste eben erstmal was dazu googlen
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stephie
@canleaf
Ich weiß natürlich nicht was diese drei Personen so intern bei den Grünen dazu sagen. Öffentliche Informationen gibt es jedenfallls nicht.
Lehmann hatte ich auch nochmal angeschrieben und nachgefragt bzw. angemerkt dass die aktuelle Situation unerträglich ist und dass dieses öffentliche Schweigen und der fehlende politische Druck sei es aus den Reihen der Parlamentsfraktionen oder auch der Regierung heraus ziemlich negativ ist - vor allem für die queere Community
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stephie
@glowl
Da steht aktuell nur der RegE von Anfang November. Wie das Gesetz aussieht über das abgestimmt wird wissen wir erst wenn die Beschlussempfehlung des Ausschußes vorliegt.
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stephie
@glowl
Man lernt nie aus. Ist generell alles etwas verwirrend und intransparent
Als Antwort auf stephie

@glowl hinweis zum verfahren: der federführende ausschuss ( hier: bundestag.de/familie ) wird vor dem plenum tagen und mittwoch 11-13 uhr eine beschlussempfehlung abstimmen. dort steht dann sinngemäß "ausschuss stimmt zu mit folgenden änderungen ggü dem entwurf". leider wird diese beschlussempfehlung erst nach der ausschusssitzung fertig und online stehen. vermutung: ampel-mdbs machen dazu noch vorab pressearbeit. tipp: vorgang mit f5 verfolgen. dip.bundestag.de/vorgang/.../3…

stephie hat dies geteilt.

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stephie

@wasdnedsagsd @astromichi

Es ist alles eine verdammt komplexe Materie, Hätte man sicherlich alles viel eleganter lösen können.

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Weltraumkatze
@wasdnedsagsd
Ich lese mich gerade rein (und merke wieder, wie schwer es mir fällt, Gesetzestexte zu lesen), aber wenn ich es richtig verstehe, wird die Ausstellung neuer Geburts- und Eheurkunden im Personenstandsgesetz geregelt, bleibt also trotz dieser komischen Passage möglich. :blobcatthink:
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Weltraumkatze
@wasdnedsagsd
Vor einiger Zeit hat die Ampel ohne viel Aufhebens beschlossen, dass im Personenstandswesen Religionszugehörigkeit nicht mehr erfasst wird. Aber hier soll auf einmal keine Änderung möglich sein?
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stephie

@wasdnedsagsd @astromichi

Und das was dann abgestimmt wird, kann nochmal von dem Abweichen! Der Ausschuss kann ja spontan noch Änderungen einbringen.

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stephie
@wasdnedsagsd @astromichi
Warten wir erstmal ab, was die Woche rumkommt
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stephie
@wasdnedsagsd
Geht mir auch so.
@astromichi
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stephie
@der_zaunfink gern :)
@fink
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stephie

@astromich
Solange es meine Zeit zulässt und sich jemand dafür interessiert mach ich das gern. Ist ja auch historisch - das verdient Berichterstattung.

i @der_zaunfink

@fink
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stephie
@astromichi
Ik freu mir 🏳️‍⚧️🤗 :blobcatheart_trans:
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stephie
@astromichi
Ja das war deutlich. Wier werden bald ja sehen wer dagegen gestimmt hat.
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stephie
@astromichi
Hätte ich in etwa auch so erwartet.
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stephie
@astromichi
Vor allem Adler ist heftig im rechten Kultur-Kampf. Die Namen sagen mir überwiegend was von Twitterzeiten.
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stephie
@der_zaunfink @astromichi
Von dem hätte ich eine Ablehnung erwartet
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stephie
@project1enigma
Danke für die Anmerkung. Du hast Recht. Ändere es direkt um.