In §1 Ziel und Anwendungsbereich ist ggü. dem Referentenentwurf eine neue Passage eingefügt wurden
Das SBGG soll nur dann für "Ausländer" gelten, wenn die ein "unbefristetes Aufenthaltsrecht", ein "verlängerbare Aufenthaltserlaubnis" mit rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder eine "Blaue Karte EU" hat.
Hier wird schon mal deutlich, dass man das Ziel des Gesetzes durch rassistische Kriterien ganz neu definiert. Das man dies direkt in den 1. Paragraph schreibt spricht Bände. (2/x)
Das muss man natürlich im Kontext sehen, dass aktuell die ganze Migrationspolitik nach rechtspopulistischen Kriterien verschärft werden soll. Menschen vom Recht der Selbstbestimmung auszuschließen, deren Identität trans- und ausländerfeindliche Mitarbeiter*innen nicht anerkennen sowie Abschiebungen in queerfeindliche Staaten sind ja weiterhin an der Tagesordnung. (3/)
Ich sehe hier eine deutliche, offene Flanke, bei der es einfaches wäre, durch kleine Änderungen im Ausländerrecht Menschen vom SBGG auszuschließen. Wenn auch sonst schon kommuniziert wird, dass man auch Menschen die sich schon lange in Deutschland aufhalten ohne Vorwarnung abschieben will, oder gar Menschen aufgrund des falschen Familiennamens deportieren möchte liegt die Vermutung durchaus nicht fern (4/)
In §2 ist folgender Absatz verschwunden "Jede Person, deren Vorname oder Vornamen nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen, kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen neu bestimmen."
Nur den Vornamen ändern scheint also nicht möglich zu sein.
Dazu gekommen ist eine Passage, die ausschließt die Ausländer vom Recht ausschließt, wenn 2 Monate später der Aufenthaltstitel erlischen könnte.
Auch hieralso ein weiteres problematisches Auschlusskriterium. (5/)
In §3 wurde im (1 - 14-17jährige) ein "und" durch ein "oder" ersetzt bei der der Einschaltung des Familiengerichts - wenn der gesetzliche Vertreter der Änderung der Vornamen "oder" dem Geschlechtseintrag nicht zustimmt
§4 (Wirksamkeit) wurde völlig verändert. Die 3-Monate aus dem RefE wurden ersetzt.
Nun gilt es 3 Monate bevor man eine Erklärung abgibt dies mündlich oder schriftlich anzukündigen. Die Erklärung muss dann nach drei Monaten, aber innerhalb von 6 Monaten stattfinden
Ich sehe dies als zusätzliche Bürokratie, reine fremdbestimmende Schikane, die absolut keinem Zweck dient, aber durch die Fristen neue Probleme mit sich bringen kann. (7/)
Weiterhin gibts die Sperrfrist nach §5 von einem Jahr.
Wenn nun eine Änderung zum vorhergehenden Geschlechtseintrag erfolgt, so scheint eine Änderung zu den vorigen Namen automatisch zu erfolgen. Die Möglichkeit aus schwerwiegenden Gründen einen anderen Vornamen zu wählen entfällt im RegE (8/)
Aus dem bisher schon problematischen §6(Wirkung) wird der (2) verschärft. Hier wird nun nicht mehr nur auf das Hausrecht abgesstellt, sondern zusätzlich noch die Vertragsfreiheit betont - hier wird also nochmal deutlicher gemacht, dass dem Gesetzgeber vor allem um den Schutz von Unternehmen vor trans Personen geht.
(4) wurde präzisiert - und bei medizinischen Maßnahmen auf "körperliche" und "organische" Gegebenheiten verwiesen.
§10 (Änderung von Registern und Dokumenten) wurde verändert.
(1) bleibt unverändert
(2) wurde neu gefasst. Bisher wurden Dokumente aufgelistet, die verändert werden auf Verlangen "Dies gilt insbesondere für folgende Dokumente:"
Nun sind weiter Dokumente aufgelistet - diese aber eher als abgeschlossene Aufzählung - versehen mit dem Zusatz "soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann"
Das ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Referentenentwurf - und TSG
Gestrichen bei der Aufzählung wurden "Sterbeurkunden über den Tod von Ehegatten". "Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsausweise" wurden verändert in "Versicherungsnummer-Nachweis und elektronische Gesundheitskarte"
Wie gesagt "nur bei glaubhhaft gemachten Berechtigtem Interesse"
Jeder kann sich nach belieben Dokumente vorstellen, bei denen es nach diesem Paragraphen kein Recht auf Änderung gibt, die aber in der Praxis sehr relevant sein könnten.
Was ist beispielsweise mit medizinischer Dokumentation, Krankenakten. Sonstige Versicherungsnachweise, Mitgliedsausweise, anderen Urkunden.?
Neu ist außerdem, dass Dokumente im Original vorgelegt werden sollen, damit diese eingezogen/vernichtet werden können. (In der Praxis manchmal echt schwierig)
Und ein weiterer Satz, über dessen Auswirkungen ich mir nicht im klaren bin (siehe Screenshot oben)
Stark verändert wurde §13 (Offenbarungsverbot). Nach dem "bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden." folgt eine ganze Vielzahl von Ausnahmen.
- "amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu dieser Person enthalten", "Besondere gründe des öffentlichen Interesses" "rechtliches Interesse"
Die Ausnahmen nach (2) für Verwandtschaft aus dem Offenbarungsverbot bleiben weiter genauso wie im Referentenentwurrf
Die neuen §3/§4 geben an, wann Daten über frühere Vornamen und einträgevon amtlichen Stellen/Informationssystemen verarbeitet, ausgetauscht werden können. Ich kann nicht einschätzen was das in der Praxis konkret bedeutet, und wie angemessen oder nichtangemessen dies ist
Viele der genannten Behörden sind nicht dafür bekannt, dass sie sich beim Datensammeln zurückhalten. Es ist bekannt, dass immer wieder Daten erhoben werden, in denen dies juristisch umstritten und hochproblematisch ist.
Auch wenn man als völlig unbescholtener Mensch mal kontrolliert wurde, oder als Zeuge angehört wurde kann man in einem Polizeicomputer landen. Es ist wirklich fraglich ob das die Polizei dann etwas angeht, wenn ich meinen Eintrag & Namen verändere.
Was macht die Stelle mit den Daten, wenn bereits Informationen vorhanden waren?
Die Probleme mit Rechtsextremisten gerade in Polizei, Verfassungsschutz und co sind so groß, dass hier durchaus eine massive Gefahr besteht, dass diese Daten in die falschen Hände geraten.
Wenn die Datenübermittlungenn erstmal etabliert sind, lässt der Missbrauch sicher nicht lange auf sich warten. - Eine offene Tür, der sich rechtsextreme sicherlich gern bedienen werden.
Man legt hier also schon mal die Grundlage für die Infrastruktur, mit der eine rechte Regierung problemlos sofort mit der Verfolgung von Menschen starten könnte.
Datensparsamkeit ist nicht ohne Grund ein wichtiges Prinzip.
§ 14 (Bußgeldvorschriften) & § 15 (Übergangsvorschriften) bleiben wie im RefE.
Die weiteren Artikel kann ich leider nur überfliegen.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle - die Regierung hat in Artikel 13 reingeschrieben, dass das Gesetz am 1.11.2024 inkraft tritt. D.h. man plant mit dem Abschluss der Gesetzgebung bis zur Sommerpause 2024.
Das heißt die früheste Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz wird erst im Februar 2025 möglich sein. ´
Insgesamt merkt man diesem Regierungsentwurf deutlich an, dass die Dutzenden Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung komplett ignoriert wurden sind.
Stattdessen wurde fast auschließlich mit der rechtspopulistischen Law'n'Order-Brille der BMI auf den RefE geschaut, nach der trans - und inter Personen per se erstmal verdächtig, und potentiell kriminell sind. Die Bedürfniss nach Polizeistaat wird Priorität vor Menschenwürde eingeräumt.
Vor allem diese Datensammelwut, in Verbindung mit Ausschlüssen von Geflüchteten werden noch viel Leid verursachen.
Selbst die Kritikpunkte an dem problematischen Hausrechtsparagraph wurden bedient, in dem man die Befürchtungen bekräftigt hat. Die Vertragsfreiheit wird betont - so all wollte man das Recht auf Diskriminierung auf stabilere Füße stellen. Die schwächere Pflicht Dokumente zu ändern könnte bei der Diskrimierung helfen
Es ist traurig zu sehen, was aus den guten Entwürfen aus dem 2021 geworden ist. Mit ein bisschen mehr politischem Mut, und besserer Prioritätensetzung wäre ein soviel besseres Gesetz möglich gewesen.
So darf sich nun wieder das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen. Noch sind ja auch noch nicht alle Verfahren bzgl des TSGs abgearbeitet. Vielleicht ist das SBGG schon mit dem Inkrafttreten lange überholt.
Es ist sehr fraglich, ob noch andere , eigentlich geplante Vorhaben. etwa Abstammunsgsrecht, Veränderung von Kostenübernahme von trans Healthcare, Entschädigungen etc. in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Vielleicht wird man sich im Wahljahr auf die Schultern klopfen, dass man so eine großartige Reform über die Bühne gebracht hat.
Ich hatte angenommen, dass die Aufzählung der zu ändernden Dokumente im Gegensatz zum RefE im RegE abschließend ist.
Dies ist tatsächlich so gemeint!
"Die Aufzählung der neu auszustellenden Dokumente ist abschließend." heisst es in der Begründung. "es besteht kein Anspruch auf eine Bereinigung und umfassende Löschung des früheren Datensatzes." heisst es lapidar. Das ist im Alltag sicherlich ziemlich problematisch
Hier wird dann auch noch weiter ausgeführt, dass die Pflicht, dass man die Kosten selbst tragen muss daher rührt, dass man sich wirklich überlegen soll, ob man das Dokument wirklich braucht und als "Übereilungsschutz" gegenüber Missbrauch. Das ist aber auch bereits im RefE so.
Noch eine Ergänzung zu der Datenübermittlung an die Behörden:
Unruly Juli hat angemerkt, dass trans Personen besonders häufig dort aktiv sind, wo die Polizei, VS usw. besonders gern Daten sammeln. Die trifft das besonders. Nochviel mehr trifft das auf Menschen mit Migrationshintergrund zu - hier hat das BAMF dann einen kompletten Datensatz aller trans Personen. Bei all dem Rassismus & queerfeindlichkeit dort ists sehr unwahrscheinlich, dass dieser nicht zur Repression genutzt wird. (28/)
Das BAMF greift sich gern alle Infos derer sie irgendwie habhaft werden können. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass man erst recht stutzig wird, wenn jemand in ihr System gemeldet wird, für den keine Daten vorliegen. (/29)
Allgemein lohnt sich die Lektüre der Empfehlungen der Ausschüße des Bundesrats zum #SBGG-RegE.
Nicht alles kann ich nachvollziehen, etwa die Anforderungen weiterer Nachweise oder die Frist zum Inkrafttreten die erst im Jahr 2025 liegt. (und weiteres)
An vielen Stellen wird ziemlich deutlich formuliert, dass Zeilen, die die Regierung in das SBGG geschrieben hat, auf transfeindlichen Motiven beruhen.
Auf eine Menge Kritikpunkte wird eingegangen. Einige Dinge benannt, die ungewöhnlich, oder komplett überflüssig oder bedenklich sind.
Herausstellen möchte auch hier, dass man hier anmerkt, dass auch Menschen im Laufenden Asylverfahren oder Duldung eine Menschenwürde und Recht auf Schutz der Persönlichkeit haben, und daher nicht aus vom SBGG ausgeschlossen werden sollten.
An einigen Punkten die in den Empfehlungen ausgeführt werden sieht man dass einige der Vorstellungen schon eher veraltet sind. Vermutlich wären die Bunderatsausschüsse aber dennoch viel eher in der Lage gewesen ein vernünftiges SBGG auf den Tisch zu legen, als die Ampelregierung, die mit ihrem Entwurf viele andere Interessen bedienen will, und dabei beim Zweck, den ein Selbstbestimmungsgesetz haben sollte, große Abstriche macht.
»Der eigentliche Zweck des Gesetzes, Diskriminierung von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen in einem bestimmten Bereich abzubauen, geht in einer Vielzahl kleinteiliger Regelungen verschiedener Rechtsbereiche unter, die teilweise wie ein Sonderrecht für transgeschlechtliche Personen erscheinen. Diese Diskursverschiebung kritisiert der djb ausdrücklich.«
»Der am 23.8.2023 veröffentlichte Regierungsentwurf ließ nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter. So wurde etwa die Regelung zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. «
»Weitere Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische Meldung der Änderungen an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen.«
Redebeitrag 1: Ursula Nonnemacher (Brandenburg, Grüne) bringt nach der Statistik über die Zunahme von Gewalt. Dann Auseinandersetzung mit der Fantasie, dass cis Männer mittels SBGG in sog. Frauenräume Einlass wollen. Sie bringt mit einem Zitat zum anstrengenden Leben vor dem GoingPublic eine trans Perspektive ein. #Transrealitäten
Die Bundesregierung hat das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG nun an den #Bundestag weitergeleitet. Dabei hat die Bundesregierung nahezu all das was der #Bundesrat forderte entweder ignoriert oder wiedersprochen.
Die Gegenstellungnahme der BuReg zur Stellungnahme des Bundesrates befindet sich ab Seite 76 in diesem Dokument: dserver.bundestag.de/btd/20/09…
Die BuReg besteht auf eine Beschränkung der Neuausstellung von Dokumenten nur auf der einen geschlossenen Liste von Dokumenten und nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses.
Bedenken bei der sehr freigiebigen Datenweitergabe lehnt sie ab.
Ebenso sollen die Bußgeldbestimmungen beim Offenbarungsverbot so restriktiv sein, dass kaum ein Schutz erwarten ist.
Änderungen bzgl Regeln für Kindern werden abgelehnt.
Die Stellungnahmen die für die Ausschussanhörung zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG angefordert wurden sind (und darüber hinaus zusätzliche) findet man auf dieser Seite:
Update: 10.11. : Seite nicht mehr verfügbar: aktuelle Seite siehe Link, da sind jedoch derzeit keine Ausschuss-Dokumente wie Stellungnahmen mehr aufgelistet. (Über die Suche aber noch auffindbar): bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde abgesagt.Ein neuer Termin...
Von den anfgeforderten Stellungnahmen sind bislang folgende online: - die kommunalen Spitzenverbände (da geht's um Verfahrensfragen, kann man sich durchlesen) - Korte (für CDU/CSU) (bitte nur lesen wenn man sich über Desinformation informieren möchte, inhaltlich kennt man alles) -Stirn( für AFD) (schlecht gemachte Desinformation, formal schlampig, stilistisch zum Schreien, psychiatrisches Äquivalent zum Technobabble, Sammlung von logischen Fehlschlüssen)
- Lempp ( für CDU/CSU) (stimmt insgesamt zu, fokussiert sich nur auf Minderjährige, fordert kleine Lösung für <14jährige, Regeln für 14-17jährige findet er gut, dass im Zweifel und bei Konflikten klagen findet er problematisch, weil das Konflikte eskalieren könnte)
habe bei den unaufgeforderten Stellungnahmen aber sehr persönliche gefunden (Ich bin lesbisch, aber ich fühle mich überhaupt nicht queer...). Können da Privatleute wohl was einreichen, Hauptsache sie fühlen, als wären sie bedeutend?
@juchanmomo Ich hab mir die unaufgeforderten noch nicht angesehen. Hab keine Ahnung welche Kriterien da angelegt werden, was da aufgegriffen wird und was nicht.
Gerade in der Fragestunde des Bundestags gehört, dass derzeit der der Ausschußtermin nicht stattfinden konnte, weil das #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG noch nicht Parlament sei. Frau Paus wurde von Frau Vogler von den Linken gefragt, ob die problematischen Datenübermittlungen gestrichen seien. Dazu konnte Frau Paus (aus Verfahrensgründen) nichts sagen.
Zum #Selbstbestimmungsgesetz wurde weiterhin viel transfeindlicher Dreck von der AfD angebracht (Wieviel betrifft das denn?!!, Wehrpflicht, Gefahr für Frauen, Forderung nach Gutachten laut BVerfG), Rechtsradikale sind anscheinend Emma-Leser. Sowie Desinformation dazu aus der CDU (man könne das Sorgerrecht verlieren)
Wie queer.de berichtet, ist der Grund warum es aktuell beim #selbstbestimmungsgesetz #sbgg nicht weitergeht, also bspw. die Anhörung abgeblasen wurde: Trommelwirbel - die #FDP.
»Wie das T-Online unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, habe die FDP noch internen Klärungsbedarf angemeldet. Was die Liberalen am Gesetz zu mäkeln haben, wurde nicht bekannt.«
Seit Jahrzehnten fordern LGBTI-Organisationen eine Reform des in großen Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes. Doch die Ampel spielt weiter auf Zeit. (Politik - Deutschland)
»"Es ist peinlich, aber auch typisch für die Politik der Ampel: Das von den Betroffenen sehnlichst erwartete #Selbstbestimmungsgesetz ist diese Woche nicht zur 1. Lesung im Bundestag aufgesetzt worden", kommentierte @kathrinvogler die neuen Entwicklungen. "Damit entfällt auch die für nächsten Montag avisierte öffentliche Anhörung im Familienausschuss und die von allen Fraktionen bestimmten Sachverständigen müssen ausgeladen werden, ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Parlaments."«
Nun ist auch die angeforderte Stellungnahme von Köhler (TGEU für die Grünen) online.
Die ist sehr ausführlich, und fängt gleich mit jede Menge interessanten Fakten zum europäischen Vergleich an, was Gesetzgebung sowie Diskriminierung betrifft, bevor detailliert die einzelnen Paragraphen auseinander genommen werden und fundiert Probleme und Alternativen aufgezeigt werden. Sehr lesenswert.
Update 10.11.23. - Link entfernt (zeigt auf eine Fehlermeldung)
Ist ja eine schöne Sammlung von lauter guten, fundierten und sachlich vorgetragenen Stellungnahmen. Und vermutlich wird man die sauber ignorieren und den Entwurf mit all seinen Mängeln durchwinken. 😩
Man störe sich wohl an den Regeln für Kindern, und überhaupt ist man nervös, dass das der FDP Stimmen kosten könnte, und die Union das nicht toll findet.
Eigentlich sollte der Bundestag diese Woche über das Selbstbestimmungsgesetz beraten – nun wird das verschoben. Es gibt Bedenken in der FDP. Wackelt das Vorhaben?
Das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG steht nun zur 1. Lesung in der Tagesordnung des Bundestages für die nächste Woche: Mi 15.11. TOP5, vorraussichtlich ab 18:00. 39 min sind für die Debatte vorgesehen.
Der Bundestag berät am Mittwoch, 15. November 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer...
@juchanmomo Ich glaube eher nicht daran. Die Union wird damit keine Punkte machen, wenn sie darauf eingehen. Für ihre Terf-Wähler geht der Vorschlag zu weit, und sie wollen sich ja als "vernünftig" darstellen.
habe noch nie einen Gesetzentwurf gesehen, der so explizit nach TERF-Wünschen festhält, was unter das Gesetz *nicht* fällt, find es einfach erschreckend
@kikiri Ja, die eigentliche Gesetz, dem Zweck entsprechend wäre in einer A4-Seite ausreichend beschrieben. Alles darüber hinaus ist "Missbrauch verhindern" -Terf-Kram. Feindlichkeit gegenüber Geflüchteten.
Das Selbstbestimmungsgesetz in der Schweiz, in Kraft seit 1.1.2022, passt tatsächlich auf eine halbe A4 Seite.
Da steht nur: Wenn du die Staatsbürgerschaft hast, kannst du hingegen, ansagen, eintragen lassen. Fertig. Kostet mW ~50 Franken Gebühr und ist sofort wirksam.
Allerdings haben sie nur zwei Optionen.
Soweit ich gehört habe, ist die Schweiz auch ohne weitere Regelungen noch voll funktionsfähig… /s
Art. 30b 1 Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, kann gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. 2 Die erklärende Person kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen. 3 Die Erklärung hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse. 4 Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich, wenn: 1. die erklärende Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendet hat, 2. die erklärende Person unter umfassender Beistandschaft steht; oder 3. die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat.
Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung...
Live, unkommentiert und in voller Länge: Sämtliche Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens sowie das vollständige Videoangebot seit Beginn der 17. Wahlperiode im Oktober 2009 bietet...
Die öffentliche Anhörung zum #selbstbestimmungsgesetz #sbgg im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist nun für Dienstag, den 28.11. 8:00 geplant.
Im Unterschied zur ursprünglichen, aber abgesagten Planung hat sich die Liste der geladenen Sachverständigen geändert. Korte steht dort nicht mehr. Stattdessen hat die Union den transfeindlichen Aktivisten TR Amelung geladen, dazu die Juristin J. Froese, die bereits in der Emma erläuterte, dass das SBGG verfassungsfeindlich sei, sowie B. Ahrbeck, der schon vor Jahren transfeindliche Desinformation betrieb und von "Transgenderpropaganda" schrieb. (Siehe Link) belltower.news/kein-ausnahmefa…
Die Grünen haben zusätzlich H. Ostwald vom Frauenrat geladen, die FDP die Rechtswissenschaftlerin B. Heiderhoff sowie die SPD N. Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte sowie Kalle Hümpfner vom Bundesverband trans*.
Zur Erinnerung: Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum #selbstbestimmungsgesetz #sbgg findet morgen um 8:00 statt und wird live auf den Seiten des Bundestags übertragen. bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Wer sich das geben will, der kann hier auch im Original nachhören: bundestag.de/ausschuesse/a13_f… Hier findet man auch die angeforderten und nicht angeforderten Stellungnahmen in schriftlicher Form
Auch bis jetzt gibt es noch keine noch keine Information wann es im Bundestag mit dem #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG weitergeht.
Genausowenig ist bekannt, inwieweit auf die vielen Kritikpunkte am Gesetzesentwurf eingegangen wird.
Zu einer dieser Kritikpunkte, die überaus freizügige Datenübermittlung an den gesamten Sicherheitsapparat, haben @kathrinvogler und die anderen Abgeordneten der Linken kritisch nachgefragt. dserver.bundestag.de/btd/20/09…
Nach den Aussagen von Nyke Slawik ist man aktuell dabei im Ausschuß angemahnte Änderungen am #selbstbestimmungsgesetz zu prüfen. Zweite und dritte Lesung des #SBGG könnten also erst im Januar stattfinden. Die ersten Sitzungswochen 2024 wären in den KW 3, 5, 8, 11, 12. Auch der Bundesrat müsse das Gesetz zur Kenntnis nehmen - hier wären 2.2., 22.3. uns 26.4. die nächsten Sitzungstermine
Rückblick: am 27.12.22 hatte Sven Lehmann geschrieben dass es längere dauere weil noch »Fachfragen« zu klären seien. Die Ministeren seien sich ihrer Verantwortung bewusst und würden mit »Hochdruck« an den »letzten Details« arbeiten.
»2023 wird das Jahr, in dem wir das Transsexuellengesetz endlich durch ein #Selbstbestimmungsgesetz ersetzen«
@kleinertod Naja, deren Sorgen will man ernst nehmen. Politik verspricht sich viel davon. Dann will man ja auch die Sorgen von Rechtsradikalen ernstnehmen wollen die Sorgen hatten jemand könnte nicht abgeschoben werden wenn er den Namen ändert.
Beide Gruppen geht die Rechtslage von 1979 ohnehin schon viel zu weit.
Ja, stimmt, die Rechtsradikalen. Sind ja nicht völlig deckungsgleich mit TERF. Sollen das dann aber auch offen und ehrlich ins Gesetz reinschreiben, daß das Gesetz zum Schutz für die ist.
@kleinertod Nicht deckungsgleich, aber man arbeitet halt Hand in Hand zusammen.
Man hats ja im Prinzip reingeschrieben in Paragraph 1, (2) dass medizinische Maßnahmen nicht geregelt werden für die TERF und dass es für viele queere Menschen die verfolgt werden nicht gilt im (3)
Es gibt nun eine Antwort auf die kleine Anfrage von @kathrinvogler & der Linken zum Thema aktive Datenübermittlung an sämtliche Sicherheitsorgane bei Änderungen nach dem #selbstbestimmungsgesetz #sbgg.
Bei einer Änderung des Geschlechtseintrags sollen nach dem SBGG-Entwurf der Regierung alle Sicherheitsorgane informiert werden. Der Queerbeauftragte verteidigt das Vorhaben, die Linke spricht von "Verfassungsbruch". (Politik - Deutschland)
Die Antwort auf die kleine Anfrage gibt für die Bundesregierung #SvenLehmann. Er hält stellvertretend für die Bundesregierung die Datenübermittlung für notwendig und angemessen. Die Löschung von übermittelten Daten sei sichergestellt.
Das ist ein krasser Kontrast zu allen Fachverbänden wie dem BVT, TGEU, dem @bfdi oder des @DIMR_Berlin. Frau Prof Mangold vom @juristinnenbund hält diese bereits schon mit dem einfachem Erstsemesterwissen für offen rechtswidrig.
Hatte schon mal einer in den letzten 2 Jahren den Eindruck das unsere aktuelle Führung des Rechtsstaates was von Recht versteht ? Mit nem riesen teuren Beraterstab werden wieder unmengen Steuergelder Verbrant, für etwas das vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wird. Das schaft Vertrauen in die politische Führung. Bis es gekippt wird wurden aber unmengen Daten abgegriffen. Zweck erfüllt.
Die beanstandeten Paragraphen kamen ja auch betreiben von BMI Faeser in den Gesetzesentwurf. Das war klar motiviert. Es ging besonders um die Befürchtung das Kriminelle & Geflüchtete das Selbstbestimmungsgesetz nutzen um unterzutauchen oder nicht mehr abgeschoben werden könnten. Deswegen wurden viele queeres Geflüchtete einfach ausgeschlossen und der BAMF Zeit und die Information gegeben mit der sie Verhindern können, dass Änderungen in Kraft treten, und schnell abschieben können.
Sven Lehmann hat diese Anfrage auch hier nicht als Queerbeauftragter beantwortet, sondern als Staatssekretär dieser Bundesregierung, der die rechtspopulistischen Wünsche von Faeser im SBGG verteidigen soll.
Der Person Sven Lehmann ist mit Sicherheit bewusst, wie problematisch diese Regeln sind und welche Zwecke damit verfolgt werden. Würde mich fertigmachen, wenn mein Job darin bestehen würde, sowas zu erzählen..
Es gibt nun noch eine "kleine Anfrage" der Unionsfraktion an die Bundesregierung zum #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG
"Klein" ist relativ - es sind 92 Fragen. Ein großes Konvolut von Punkten, die der Bundesregierung viel Arbeit machen soll. Die Bundesregierung hat sich dies aber auch selbst eingebrockt. Durch die komplett ausufernden Bestimmungen und Begründungsorgien, haben sie geradewegs dazu eingeladen, all die Schwammigkeiten auf- und anzugreifen.
Auch wenn sich der übliche Blödsinn aus Unionskreisen darin findet, Bullshit-Bingo und "schützt die Kinder /Frauen" Argumente hätte ich - so wie die Anfrage gerade von Terfs gefeiert wird - etwas deutlich schlimmeres erwartet.
Einige Fragen sind tatsächlich berechtigt, einige Schwammigkeiten werden zurecht angesprochen. Vereinzelt sind auch Fragen dabei, die man mit etwas gutem Willen fast schon als konstruktiv betrachten könnte.
Beispielsweise wird gefragt, wie das mit den Datenübermittlungen den passieren soll, und warum man nicht auf den Bundesdatenschutzbeauftragten hört, ob das mit der Wehpflicht nur für Männer noch zeitgemäß ist.
Konstruktive Absichten unterstelle ich der Unions-Fraktion aber nicht. Dazu ist ja auch viel zu viel Blödsinn & Desinformation drin.
In den Dokumenten der Bundestags-Website ist noch nichts dazu zu finden, aber herumgereicht wird sie schon - auch transfeindliche Aktivisten lassen sich dazu schon aus - die Antwort der Bundesregierung zu den über 90 Fragen die die CDU/CSU zum #selbstbestimmungsgesetz gestellt hat. Die Antworten sind wenig beeindruckend. Das ganze Dokument ist das Papier eher nicht wert.
Wann das #SBGG im Bundestag behandelt wird, welche Änderungen es gibt ist mir weiterhin überhaupt nicht bekannt.
Heute steht eine #Sauna vor dem Bundestag und das ist fantastisch. 🏳️⚧️ #Selbstbestimmung selbst gemacht räumt mit Vorurteilen gegenüber trans Personen auf und kämpft für ein #Selbstbestimmungsgesetz, das den Namen verdient.
Er antwortete: »Das Gesetz wird im Bundestag beschlossen, sobald sich SPD, Grüne und FDP auf Verbesserungen geeinigt haben. Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen den Fraktionen.«
Das kann faktisch wirklich alles bedeuten - ausgehend vom dem was wir wissen, wie Verhandlungen zwischen SPD, Grüne & FDP geführt werden: komplett scheitern, lange Verzögerungen, Verschlechterungen, Verbesserungen.
Wäre eine schöne überraschung, wenn der parlamentarische prozess den regierungsentwurf noch verbessern könnte. Ausnahmsweise nehme ich das mal als gutes zeichen.
Heißt auch: Die abgeordneten kontaktieren und sagen was für uns wichtig ist kann sich noch lohnen.
»Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) lässt auf sich warten. Wenn wir in den letzten zwei Jahren etwas gelernt haben, dann auf jeden Fall das Warten – und dass Zeitpläne in der Politik reine Makulatur sind. Noch immer warten wir also auf ein Gesetz, welches wir, so wie es ist, eigentlich gar nicht haben wollen und dennoch dringend brauchen. Ein Dilemma, fürwahr.« queer.de/detail.php?article_id…
Noch immer warten wir auf ein Gesetz, welches wir, so wie es ist, eigentlich gar nicht haben wollen und dennoch dringend brauchen. Nora Eckert über ein großes Dilemma. (Meinung - Standpunkt)
Auch in der Planung des Bundestags für die nächste Plenarwoche (13.-15.März) steht das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg weiterhin NICHT auf der Tagesordnung. (Aktueller Stand von heute)
AHH sind im märz 2? Das ist schonmal gut danach hatte ich gar nicht geguckt. Ja wenn es nicht im März kommt bin ich eigentlich echt enttäuscht. Es noch über Q1 hinauszuzögern ist quasi unverantwortlich
@captain_maramo Da stimme ich dir zu. Das wäre wirklich unverantwortlich. Und wir wissen weiter nicht wo es hängt Hier findest du den Kalender mit den Plenarwochen: bundestag.de/resource/blob/941…
Woran es aktuell beim #sbgg hapert, darüber ist mir weiter nichts bekannt.
Wer sich nochmal über die Kritik am Selbstbestimmungsgesetz informieren möchte, dem kann ich das folgende aktuelle Video empfehlen. youtu.be/Ukp0evLMEUE?si=8IHu4F…
[*] Alternative draft for an actual self-determination law (not yet translated into English, will of course post the link here once that's done):http://www.q...
Heute gibts wieder eine Sitzung des Bundestags. In der aktuellen Tagesordnung für die aktuelle Woche steht das #selbstbestimmungsgesetz weiterhin nicht drin.
Weiterhin ist nichts bekannt was passiert. Ampel-Politiker hüllen sich in Schweigen.
>>Die Ampel-Koalition verschleppt das Selbstbestimmungsgesetz weiter und spuckt damit all denjenigen Menschen ins Gesicht, die seit deren Amtsantritt auf die Einführung des Gesetzes und damit auf die Einlösung eines der zentralen queerpolitischen Versprechen der Scholz-Regierung warten.<<
>>Bei weiteren Verzögerungen steht zu befürchten, dass das #Selbstbestimmungsgesetz dem bald einsetzenden Bundestagswahlkampf zum Opfer fällt.<<
Die Ampel-Koalition verzögert das Verfahren rund um das Selbstbestimmungsgesetz weiter, die Aufsetzung im Parlament erfolgt wohl auch in dieser Woche nicht. Dazu erklären Luca Renner und Daniel Bache, Bundessprecher*innen von Die Linke queer:
@Dierck Halt nur mit dem Unterschied, dass wir beim Cannabis-Gesetz schon ein Bundestagsbeschluss haben, bei einer erheblich unfangreicheren komplexeren Materie, bei wesentlich kürzerer Vorbereitungszeit. Während wir beim SBGG schon über ein Jahrzehnt Vorbereitungszeit haben, schon umfassend formulierte, bessere Entwürfe vorlegen und eigentlich ein bis zwei Seiten Text gereicht hätten & eine verfassungswidrige Rechtslage. Naja für die Betroffenen hängt eine ganze Lebensplanung dran.
Das stimmt natürlich. Sehe aber trotzdem, dass konservative Kräfte sich bei allen freiheitlichen, dem Allgemeinwohl dienenden Themen, immer mehr durchsetzen. Und die Wähler das auch noch zu honorieren scheinen, wenn man die CDU stabil bei 30% in den Umfragen sieht. Da kann einem schon das Würgen kommen.
In der Tagesordnung steht nichts. Kein*e Parlamentarier*in sagt was dazu.
Einen aktuellen Artikel gibt's hier dazu, der uns bei der Frage aber leider auch nicht weiter hilft:
»Nach der ersten Bundestagsdebatte stockt das Selbstbestimmungsgesetz. Mal wieder. Die Ampel sollte die Zeit nutzen, um endlich auf die Einwände der Community einzugehen.« archive.is/vnZ7j
Das Demokratiefördergesetz und Selbstbestimmungsgesetz werden ja nur noch als "Populistische Waffe Linksgerichteter" angesehen und nicht mehr als notwendige Mittel gegen Diskriminierung Vieler. Von daher sinken die Hoffnungen leider extrem. Es ist echt bitter.
Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung...
@kkarhan Nachdem was aus den Eckpunkten bis zum Entwurf von November geworden ist, und der langen Zeit die es jetzt dauerte wäre prinzipiell alles vorstellbar.
»Die Linke queer begrüßt, dass endlich Bewegung in das parlamentarische Verfahren rund um das #Selbstbestimmungsgesetz kommt. [...] Gleichwohl ist unklar, was überhaupt abgestimmt werden soll. Bis zur Abstimmung sind es keine drei Tage mehr und es liegt kein endgültiger Gesetzentwurf vor. Verbänden und Zivilgesellschaft fehlt dementsprechend die Möglichkeit, sich in angemessener Weise damit zu befassen und auf den Entwurf zu reagieren.« dielinke-queer.de/aktuelles/pr…
Das Selbstbestimmungsgesetz steht für den frühen Freitagnachmittag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Dazu erklären Luca Renner, Maja Tegeler, Daniel Bache und Frank Laubenburg, Bundessprecher:innen von Die Linke queer:
»Niemand weiß, ob die Ampel über eine eigene Mehrheit für das Gesetz verfügt. Eine Abstimmung Freitagnachmittag, während viele Abgeordnete sich bereits auf dem Weg in ihren Wahlkreis befinden, ist mindestens riskant und gefährdet das Gesetz unnötig.« »Sollte der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsfassung oder nur mit marginalen Verbesserungen zur Abstimmung kommen, dann werden eklatante Mängel bleiben.«
»Der Kampf um geschlechtliche Selbstbestimmung in Deutschland wird auch mit der kommenden Woche weitergehen.
Die Linke queer ruft alle Mitglieder des Deutschen Bundestages – einschließlich derjenigen, die progressive Kritik an dem Gesetz haben – dazu auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das historische Zeitfenster zur Einführung eines solchen Gesetzes droht sich in naher Zukunft zu schließen, diese einmalige Chance darf unter keinen Umständen verspielt werden.«
Ich vermute stark, dass die bekannten Mängel bleiben werden - und würde es trotzdem gut finden wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird. Unterm Strich ist es eine substantielle Verbesserung, und mir graut davor, dass sich besagtes Zeitfenster schließt.😟
Auch wenn es bitter ist, uns man sich von dieser Koalition echt mehr hätte erwarten können...
@hope_n_beauty Vorstellbar ist momentan wirklich alles. Einige Punkte wären besser, einige Punkte stellen eine Verschlechterung dar. Der Entwurf enthielt viel was juristisch angreifbar ist. Wir werden sehen wie dann der Entwurf aussieht über den abgestimmt wird. Fest steht dass das BverfG viel zu tun haben wird.
Denke auch, dass so einige Punkte wirklich angreifbar sind (gut so) durch das BverfG. Aber wenn allein die furchtbare "Begutachtung" und alles damit Zusammenhängende weg wäre🙌 . Aus meiner Sicht als Nicht-Betroffene wäre das auf jeden Fall eine Verbesserung ggü dem jetzigen Verfahren.🤷
@hope_n_beauty Ja das Gutachterverfahren muss natürlich weg. Das ist nicht haltbar. Könnte man auch kaum vermitteln. Ich kann mir aber vorstellen, dass Begutachtungen für minderjährige erhalten bleiben könnten, um Bedürfnisse von transfeindlichen Aktivisten entgegen zu kommen.
Hoffentlich nicht! Da war doch eine Altersabstufung vorgesehen, und bei Nicht-Einverständnis der Eltern die Möglichkeit gerichtlich entscheiden zu lassen? Es ist so grotesk, denn es geht bei dem Gesetz letztlich "nur" um eine Personenstandsänderung.
(Ja bissl mehr hängt dran, aber in der Debatte wird so getan als ginge es um medizinische Eingriffe und sonstwas🙄 )
@hope_n_beauty Ja, eine Altersabstufung war vorgesehen. Strikte Altersgrenzen wären ggf. ein Rückschritt (die aus dem TSG - 25 - wurde sehr schnell weg geklagt). Für den Fall dass es gerichtlich entschieden werden soll (Uneinigkeit, oder unter 14J), dann kann man davon ausgehen dass Gutachten eingeholt werden (Richter sind schließlich keine Experten für trans - und wie niedrig die Qualität bei trans Gutachten oder auch bei Sorgerechts-Gutachten ist ja bekannt).
@hope_n_beauty Viel der anti-SBGG-Agitation beinhaltet die "Schützt die Kinder"-Rhetorik. Vor zu schnellen vorfestlegungen wird gewarnt usw. Kann mir daher gut vorstellen dass man diesem Geschrei entgegen kommen werden will. Ich halte Gutachten bei Minderjährigen zum Standard zu machen deswegen ein mögliches Ergebnis.
@hope_n_beauty Es sind ja keine Kriterien dafür angegeben, nur wer es machen wird. Gute Psychotherapeuten oder Verbände werden das schon entsprechend sachlich machen können. Es gibt natürlich auch noch jede Menge Konversiontherapeuten da draußen.
§1 bleibt identisch - also auch (3) mit Ausschluss von queeren Geflüchteten
§2 (1)/(2) bleiben identisch. (3) wird eingefügt: >>§ 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Namensänderungsgesetzes bleibt unberührt.<< (4) hier wird viermal "Absatz 1" ergänzt im Verweis auf diesen Paragraphen und auf den Aufenthaltsgesetz (50/51)
-> es bleibt also beim bestehen des alten Eintrags bei Erlöschen des Aufenthaltstitels/Abschiebung innerhalb von zwei Monaten
§3 Minderjährige: (1) >14Jahre Neu ist hier die Beratungspflicht , dass d. Betroffene versichern muss eine Beratung erhalten zu haben (durch PsychTh,Psychiater oder Träger der Jugendhilfe)
(2)>14J: Neu: - Erklärung benötigt das Einverständnis der Kinder wenn mindestens 5Jahre alt - Beratungspflicht: gesetzliche Vertreter muss erklären, dass er beraten wurde.
(3) verkürzt auf geschäftsunfähige Betreute - weiter nur der Betreuerm & Betreungsgericht.
§8 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften - Schwangerschaft etc: bleibt unverändert.
§9 Wehrdienstpraragraph bleibt erhalten.
Ersetzt wird >>Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.<<
durch: >>Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.<<
(1) >> Die bisherigen Einträge bleiben in amtlichen Registern erhalten.<< wird ersetzt durch: >>Die bisherigen Einträge und eingereichten Dokumente bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<
@scatty_hannah Die ist in der Begründung explizit erwähnt, S. 32 im PDF: »Dasselbe gilt für nach dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente[…]; von dieser Ausnahme unberührt bleiben jedoch nach dem Personenstandsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften bestehende Ansprüche zur Ausstellung neuer Urkunden, beispielsweise die Ausstellung neuer Geburts- oder Eheurkunden mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen gemäß den §§ 56 Absatz 2, 62 PStG. «
@scatty_hannah So wie ich das lese, ist das wohl so. WTF? Ich seh schon das etliche transfeindliche Arschlöcher eine Vorlage der Geburtsurkunde verlangen werden.
weiterhin wird die Liste der Dokumente verändert. Nun steht drin:
>>Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werden: 1. gerichtliche Dokumente, 2. nach dem Beurkundungsgesetz oder dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente, 3. Dokumente, die durch die Veränderung des Vornamens oder des Geschlechts ungültig werden.<<
Über die genaue Bedeutung muss ich nachdenken, aber ich hab kein gutes Gefühl.
(1) besagt, dass man künftig auch entscheiden kann, dass für dass bei der Geburt eines Kindes abweichend auch, der alte Geschlechtseintrag des Elternteils eingetragen werden kann, wenn man das möchte
(2) (Ausnahmen für Verwandte) Hier wird deutlich gemacht dass das Offenbarungsverbot (nach (1)Satz 1) für sie nicht gilt, >>es sei den sie handeln in Schädigungsabsicht<<
In den Ausnahmen davon wird präzisiert, dass es nicht gilt für Elternteile eines geboren oder angenommen Kindes nach der Erklärung der Änderung
(5) - das war der offenkundig verfassungswidrige Absatz zu den Datenübertragung an sämtliche Sicherheitsbehörden entfällt komplett. Das ist gut.
Ergänzung: Es ist wohl aufgefallen, dass im RegE völlig andere Regeln vorgesehen waren (von Faeser hineingepatcht) als bei allen anderen Namensänderungen.
§14 Bußgeldvorschriften - dass war die Passage für Verstöße gegen das Offenbarungsverbot - bleibt unverändert - mit der Schädigungsabsicht die in der Praxis oft nur schwer nachzuweisen sein wird.
§15 Übergangsvorschriften: hier wird nichts verändert - also begonne TSG-Verfahren werden bis zum abschluss weitergeführt. Ein Datum des Inkrafttretens steht noch nicht drin.
Änderung des Paßgesetzes: da wird die Passage zum Eintrag eines von M/W abweichenden Eintrags im Pass geregelt wird geändert: Entweder: X oder auf Antrag: M/W wenn ärztliche Bescheinigung vorliegt oder falls nicht zumutbar mit Eidestaatlicher Erklärung und nur das was vorher da zuletzt eingetragen war. Und nur dann wenns kein vorher gab wird das anders eingetragen - und das bleibt dann aber auch so erhalten für künftige Pässe.
Finde diese Einschränkung komplett wilkürlich und absurd.
Die Regel zum Ablauf und zur Zuständigkeit für die Entgegenname der Erklärung wird aufgeweitet - auf jeden Fall soll es dass Standort sein, bei dem man im Geburtenregister geführt wird.
Personenstandsverordnung wird verändert gegenüber der Planung:
Wer - als personestandsrechtlich "Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches" ist - gilt generell als "Vater" auch wenn die Person "Nicht dem männlichen Geschlecht zugeordnet ist"
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch den Plänen der Bundesregierung für ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechts...
Die Debatte ist für Freitag 13:10 geplant mit 39 Min geplanter Redezeit. Anschließend soll es eine namentliche Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz geben.
»Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass in der nun zur Abstimmung stehenden Fassung die Verpflichtung der Meldebehörden, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens an eine Vielzahl von Behörden, unter anderem auch Sicherheitsbehörden, weiterzugeben, gestrichen wurde. Die Regelung widersprach den Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung und hätte auf Betroffene abschreckend wirken können.« institut-fuer-menschenrechte.d…
Das Selbstbestimmungsgesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend erforderlich, denn das Geschlecht ist eine zentrale Dimension der eigenen Identität.
»Weitere, aus Sicht des Instituts, problematische Bestimmungen wie die Regelung zum Hausrecht und andere Bestimmungen, die Missbrauch verhindern sollen, sind leider noch im Entwurf enthalten. Die Befürchtung, Menschenrechte könnten missbraucht werden, rechtfertigt nicht die Beschränkung dieser Rechte. Vielmehr ist Deutschland verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung zu ergreifen“, betont Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts.«
»Dieses Gesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend erforderlich, denn das Geschlecht ist eine zentrale Dimension der eigenen Identität.«
»Mit dem Gesetz würde der Bundestag auch ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen setzen. Dies ist gerade auch angesichts der vergifteten öffentlichen Debatte dringend nötig«
»Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die Annahme des Gesetzes«
@lea Im Vergleich zum Gesetzestext vom TSG ist es alles viel komplizierter geworden. Man muss aber auch zugestehen, dass zum TSG-Text ja auch noch die ganzen BVerfG-Urteile dazu gehören.
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 12. April 2024, abschließend mit Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf über...
»Dass die Änderung des Geschlechtseintrags in Zukunft allein durch Selbstauskunft möglich sein soll, ist ein Meilenstein für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig. Nach mehr als 40 Jahren wird das sogenannte Transsexuellengesetz endlich abgeschafft. Zum ersten Mal wurde die Gesetzgebung für die Rechte von trans* und nicht-binären Personen aktiv, ohne dass das Bundesverfassungsgericht dies zuvor angemahnt hat. Das muss positiv anerkannt werden.”«
»Das Selbstbestimmungsgesetz, wie es heute verabschiedet wurde, ist das Produkt einer politischen Aushandlung. Es verwirklicht geschlechtliche Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags, bleibt in einzelnen Punkten jedoch hinter menschenrechtlichen Standards zurück. Vor allem mögliche Nachwirkungen der begleitenden gesellschaftlichen Debatte, in der wiederholt trans*feindliche Narrative befeuert wurden, stimmen uns besorgt”, so Kalle Hümpfner weiter«
»Es ist schwer in Worte zu fassen, was dieses Gesetz für Menschen bedeutet, die jahrelang auf dessen Verabschiedung gewartet haben. Endlich die Möglichkeit zu haben, den Geschlechtseintrag ohne Begutachtung zu ändern, ist eine massive Erleichterung. Das Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz war eine emotionale Achterbahnfahrt und Belastungsprobe - für jede Person, die auf die Neuregelung wartet, aber auch für die queeren Communities allgemein«
»Ohne ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis wäre es nicht möglich gewesen, gegen die Desinformation anzukommen und das Gesetz voranzubringen. Wir möchten an diesem Tag allen danken, die sich an unserer Seite unermüdlich für die Rechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen eingesetzt haben und weiter einsetzen werden”, fügt Kalle Hümpfner abschließend hinzu.«
»Nach der Verabschiedung heute im Bundestag wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Beim Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz, sodass der Bundesrat nur mit absoluter Mehrheit Einspruch erheben kann. Dies gilt als sehr unwahrscheinlich«
»Das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag und das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts sind beide angenommen worden.
Wir fassen die Änderungen zusammen und erklären, wann was davon in Kraft treten wird.«
Es gab gestern auch einen Entschließungsanstrag von der Gruppe #DieLinke, der es wert ist gelesen zu werden, da dieser progressive Kritik am SBGG aufnimmt und wichtige Forderungen stellt.
Dieser Antrag wurde von AfD, BSW, Union, FDP, SPD und Grünen abgelehnt.
zumindest wird es sicher noch ein paar Klagen vor dem BVerfG geben, die teils von den Rechten leider kommen, aber auch von anderer Seite, und dann noch positive Dinge bringen werden. Denn die Wartezeit verschlechtert die Situation von Inter*Personen.
@juchanmomo Ich denke es ist ziemlich sicher, dass das SBGG viel Arbeit für Gerichte bedeuten wird. Die vielen Detailregeln bieten ja auch viele Ansatzpunkte dazu.
Am Freitag dem 17. Mai - dem #idahobit (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) ist das #selbstbestimmungsgesetz im #Bundesrat und steht derzeit als TOP2 auf der Tagesordnung.
Der Innenausschuss malt Horrorszenarien an die Wand und schlägt den Vermittlungsausschuss vor, die restlichen Ausschüsse wollen den Vermittlungsausschuss nicht anrufen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Vermittlungsausschuss ist gering. bundesrat.de/DE/plenum/bundesr…
Das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG wurde vom Bundespräsident am Mittwoch unterzeichnet bzw ausgefertigt und steht nun seit eben Bundesgesetzblatt!
Bei aller Kritik und allen Mängeln - Das ist ein Grund zum Feiern. 🥂
Bundesgesetzblatt: »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften« recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/…
Das bedeutet: Das #selbstbestimmungsgesetz tritt zum Freitag, dem 1. November 2024 in Kraft.
Ab Donnerstag, dem 1. August tritt §4 #SBGG in Kraft - also die Anmeldung beim Standesamt (für die 3 monatige Anmeldefrist)
Drücke allen die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen wollen die Daumen, dass es genug Termine und durchweg freundliche Standesbeamt*innen gibt, damit ihr euren Geschlechtseintrag & Vornamen schnell ändern könnt!
Das bedeutet ab nächsten Donnerstag 01.08.2024, kann die Erklärung über die Änderungen des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt angemeldet werden.
Das hat sich dann auch erledigt. Die Person im BMI, die das Rundschreiben vom 18.7. verfasst hatte, in dem die Anzahl der Vornamen nach SBGG nicht änderbar sei, „konkretisiert“ bzw korrigiert offenbar diese Rechtsauffassung:
Familienministerium (BMFSFJ, Lisa Paus) und Bundesjustizministerium (BMJ, Marco Buschmann) haben dem BMI noch mal erklärt, was „Selbstbestimmung“ ist und wie das Gesetz gedacht ist
Die Anzahl der Vornamen ist durch SBGG änderbar(1)
„Diese Hinweise“, also die Rundschreiben des BMI, sind in keiner Weise bindend oder eine offizielle Auslegung des Gesetzes.
Falls sich Standesämter dennoch quer stellen, muss ggf geklagt werden („im Einzelfall von der Rechtsprechung zu klären“)
Insgesamt viel Aufruhr wegen einer einzelnen, nicht durchdachten Überlegung.
—— Zitat —— nach Abstimmung mit den für das SBGG federführenden Ressorts BMFSFJ und BMJ sind Ziffer 1 und Ziffer 3 meines Rundschreibens vom 18.07.2024 wie folgt zu konkretisieren:
Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SBGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden (1). Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.
Die Auslegung der Bestimmungen des SBGG im Einzelfall wird letztlich von der Rechtsprechung zu klären sein.
Bei diesen Hinweisen handelt es sich um nicht rechtsverbindliche Empfehlungen für die Rechtsanwendung. —— Zitat Ende ——
(1) Angegeben sind die Stellen „(vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2004 - 1 BvR 994/98 = StAZ 2004, 108f.; OLG Düsseldorf StAZ 1998, 343; OLG Köln StAZ 1998. 82).“
Danke dir für die Mühe, dass alles zu dokumentieren!Ich hoffe, und drücke dafür fest die Daumen, dass ein möglichst diskrimierungsfreies* Gesetz dabei rauskommt🙌
(*Ich sehe, dass es nicht so sein wird, aber ich hoffe, es wird vielen den Weg erleichtern)
Ja. Und wünschenswert. Wie ich schon schrieb, es ist vermutlich ein Spiegel dessen wo diese Gesellschaft steht. Und da ist viel Unkenntnis vorhanden, weshalb die Angst-Szenarien eben auch recht gut verfangen, die jetzt im Gesetz als Regelungen eingebaut sind. Sehr schade.
@hope_n_beauty Wirklich schade. Hätte man des Gesetz zügig angegangen direkt nach dem Beginn der Legislaturperiode wäre ein deutlich besseres Gesetz rausgekommen. Der Rassismus einer Faeser vom letzten Sommer ist ja auch deutlich drin zu lesen.
okay. Jetzt steht der Abstimmung nichts mehr im Wege. Es ist die beste Variante geworden, die man noch erwarten konnte aber nicht die beste, die man erhoffen konnte
@captain_maramo Noch haben wir die Beschlussempfehlung nicht. Es kann auch noch die ein oder andere Änderung direkt im Ausschuss eingearbeitet werden (worden sein)
gibt's hinterher auch wieder als Stream online ... Ist aber eher mäßig interessant. Jede Fraktion sagt was (nichts unerwartetes dabei) und dann würde abgestimmt
Es ist einfach zum Kotzen... nach ewiger Funkstille soll das in 3 Tagen in einer Form durchgepeitscht werden, von der man nicht einmal weiß, wie sie aussieht? Ich zweifle inzwischen sehr das Demokratieverständnis unserer Regierung an...
@ki Das ist ein Verhalten was man auch von anderen Gesetzen kennt und auch bei früheren Regierungen üblich war. Zum Teil gravierende Änderungen am Tag vor der Abstimmung in hochkomplexen Gesetzen.
ja, bei der CDU waren das insbesondere Änderungen, die Grundrechte massiv beschnitten haben, beispielsweise Polizeitprivilegien und Abhörung... ich hatte von den Grünen mal mehr erwartet... bei der SPD überrascht es mich wenig, aber ich bin dennoch enttäuscht
Ich befürchte eh, Fascho-Nancy hat sich an dem Entwurf nochmal großzügig ausgetobt und die anderen sind vor ihr eingeknickt :/ nur ein Bauchgefühl, die Stille um das Gesetz ist dreading
@DIMR_Berlin @juristinnenbund @bfdi Kann man sich nicht vorstellen, dass sich solche noch Sozialisten schimpfen. Ich würde ihm da ja einfach mal die Frage stellen, warum das bei einer Nachnamensänderung bei einer Heirat nicht der Fall ist.
da das Gesetz ja eigentlich bis Ende Januar durch sein muss, damit es 2024 noch in Kraft treten kann wegen der IT Dinge, Frage ich mich, wie das hier funktioniert. Reicht es für die IT, das der Bundestag es beschlossen hat, was ja bis Ende Januar geht. Oder muss es durch den Bundesrat durch sein, was nur ne Formalie ist, da es nicht Zustimmungspflichtig ist. Das würde Ende Januar aber jetzt unmöglich machen und das Gesetz um 1 Jahr verschieben.
@captain_maramo Der Starttermin November 2024 war ja ziemlich willkürlich gewählt worden vom BMI. Viele halten längst keine solange Zeit erforderlich. Ist ja auch kein Hexenwerk da irgendwas anzupassen.
So ein Gesetz kann aber auch in Kraft treten bevor die IT angepasst wurde. Irgendwelche noch bestehenden Probleme können auch danach noch gelöst werden. Hat bei der Ehe für alle auch niemand gekümmert.
ahhh ok ich hatte das tatsächlich so verstanden, dass der 1.November auf Grund der IT und Umsetzung nicht kippbar ist. Weil da immer die neuen Softwaresysteme eingesetzt werden. Naja so oder so wäre es gut, wenn die den Termin nicht nochmal um 1 Jahr verschieben.... Denke mir halt auch, dass es ja aktuell einen Prozess gibt mit dem TSG ist also ja keine komplett neue Funktion bis auf die Übermittlung an die Sicherheitsbehörden .. sollen sie die da halt weg lassen :p
@hope_n_beauty Wie gesagt - es kann wirklich alles bedeuten. Bei der FDP ist alles vorstellbar. Ob sie es ablasen, oder noch irgendwie irgendwo an einer Stelle reinschreiben wollen, dass es Jobanreize bräuchte, oder irgendwelchem verfassungsfeindlichen Blödsinn reinschreiben. Vielleicht wieder Gutachten? Irgendwas was die AFD will?
Ich hab keine Vorstellung was. Ich frage mich generell ob die #fdp so dermaßen kopf- und haltungslos ist, dass sie ständig zu jedem Thema mit neuen "Bedenken" um die Ecke kommt - oder ist das einfach nur so ne Zermürbungstaktik, die möglichst viel Unruhe produzieren soll? Es geht doch praktisch nie wirklich um Inhalte. Was für ein Scheißladen, ey🤬
@hope_n_beauty Die befinden sich in einem permanenten Wahlkampf um für Populismus anfällige Wähler. Wenn sie zum Schluss kommen, dass es ihnen schadet, dass sie mit der Regierung in Verbindung gebracht werden, dann wirds immer hässlich. Haben wir die Woche ja bei der dem Abschiebegesetz gesehen.
Ist bei den Verteilungen von Sitzen/Stimmen im Bundesrat nicht sonderlich verwunderlich, das Ergebnis. Es sind einige Verschlechterungswünsche abgewehrt und einige Verbesserungswünsche auf den Weg gebracht.
Berechtigte Fragen. Mein Eindruck ist dass das in den RegE gekommen ist, unter dem Motto "Missbrauch verhindern" - alle haben die Hand gehoben, weil Missbrauch ja keiner will. Und dann wurde nicht wieder darüber nachgedacht.
@canleaf Er ist halt jederzeit bereit, wenn Rechte in allen Schattierungen einen trans Personen suchen die allen nochmal so richtig erklärt warum man trans Rechte eher noch einschränken sollte.
@lipow Ich denke soweit wird man mit Argumentation nicht gehen. Eher so im Sinne von "Eingriff in die Privatrechte, Frauenrechte, Vertragsfreiheit, wir wollen doch von Rechten gewählt werden, und ausserdem ist ja noch die CDU mit der wir regieren wollen. Deswegen können wir nicht"
@lipow Viele haben aber einen Schaden dadurch, dass und wenn es nicht gemacht wird, und das sind nunmal Leute (wie ich), denen dieser Schaden von Herzen gewünscht wird. Muss man ganz ehrlich so sehen.
@cyris Ich glaube diejenigen, die da blockieren, verschleppen, verhindern und den Entwurf verschlimmert haben, für die ist der Schaden und das Leid welches die Betroffenen haben überhaupt gar nicht von Belang. @lipow
Er antwortete: »Das Gesetz wird im Bundestag beschlossen, sobald sich SPD, Grüne und FDP auf Verbesserungen geeinigt haben. Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen den Fraktionen.«
Das kann faktisch wirklich alles bedeuten - ausgehend vom dem was wir wissen, wie Verhandlungen zwischen SPD, Grüne & FDP geführt werden: komplett scheitern, lange Verzögerungen, Verschlechterungen, Verbesserungen.
@canleaf Ich weiß natürlich nicht was diese drei Personen so intern bei den Grünen dazu sagen. Öffentliche Informationen gibt es jedenfallls nicht. Lehmann hatte ich auch nochmal angeschrieben und nachgefragt bzw. angemerkt dass die aktuelle Situation unerträglich ist und dass dieses öffentliche Schweigen und der fehlende politische Druck sei es aus den Reihen der Parlamentsfraktionen oder auch der Regierung heraus ziemlich negativ ist - vor allem für die queere Community
@glowl Da steht aktuell nur der RegE von Anfang November. Wie das Gesetz aussieht über das abgestimmt wird wissen wir erst wenn die Beschlussempfehlung des Ausschußes vorliegt.
@glowl hinweis zum verfahren: der federführende ausschuss ( hier: bundestag.de/familie ) wird vor dem plenum tagen und mittwoch 11-13 uhr eine beschlussempfehlung abstimmen. dort steht dann sinngemäß "ausschuss stimmt zu mit folgenden änderungen ggü dem entwurf". leider wird diese beschlussempfehlung erst nach der ausschusssitzung fertig und online stehen. vermutung: ampel-mdbs machen dazu noch vorab pressearbeit. tipp: vorgang mit f5 verfolgen. dip.bundestag.de/vorgang/.../3…
Auch wenn meist nur vom Familienausschuss gesprochen wird, beschäftigt sich der Ausschuss doch mit vielen unterschiedlichen gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Seine Aktivitäten...
@wasdnedsagsd Ich lese mich gerade rein (und merke wieder, wie schwer es mir fällt, Gesetzestexte zu lesen), aber wenn ich es richtig verstehe, wird die Ausstellung neuer Geburts- und Eheurkunden im Personenstandsgesetz geregelt, bleibt also trotz dieser komischen Passage möglich.
@wasdnedsagsd Vor einiger Zeit hat die Ampel ohne viel Aufhebens beschlossen, dass im Personenstandswesen Religionszugehörigkeit nicht mehr erfasst wird. Aber hier soll auf einmal keine Änderung möglich sein?
@astromich Solange es meine Zeit zulässt und sich jemand dafür interessiert mach ich das gern. Ist ja auch historisch - das verdient Berichterstattung.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •In §1 Ziel und Anwendungsbereich ist ggü. dem Referentenentwurf eine neue Passage eingefügt wurden
Das SBGG soll nur dann für "Ausländer" gelten, wenn die ein "unbefristetes Aufenthaltsrecht", ein "verlängerbare Aufenthaltserlaubnis" mit rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder eine "Blaue Karte EU" hat.
Hier wird schon mal deutlich, dass man das Ziel des Gesetzes durch rassistische Kriterien ganz neu definiert. Das man dies direkt in den 1. Paragraph schreibt spricht Bände.
(2/x)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •(3/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •In §2 ist folgender Absatz verschwunden "Jede Person, deren Vorname oder Vornamen nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen,
kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen
neu bestimmen."
Nur den Vornamen ändern scheint also nicht möglich zu sein.
Dazu gekommen ist eine Passage, die ausschließt die Ausländer vom Recht ausschließt, wenn 2 Monate später der Aufenthaltstitel erlischen könnte.
Auch hieralso ein weiteres problematisches Auschlusskriterium.
(5/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •In §3 wurde im (1 - 14-17jährige) ein "und" durch ein "oder" ersetzt bei der der Einschaltung des Familiengerichts - wenn der gesetzliche Vertreter der Änderung der Vornamen "oder" dem Geschlechtseintrag nicht zustimmt
(/6)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§4 (Wirksamkeit) wurde völlig verändert. Die 3-Monate aus dem RefE wurden ersetzt.
Nun gilt es 3 Monate bevor man eine Erklärung abgibt dies mündlich oder schriftlich anzukündigen. Die Erklärung muss dann nach drei Monaten, aber innerhalb von 6 Monaten stattfinden
Ich sehe dies als zusätzliche Bürokratie, reine fremdbestimmende Schikane, die absolut keinem Zweck dient, aber durch die Fristen neue Probleme mit sich bringen kann.
(7/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Weiterhin gibts die Sperrfrist nach §5 von einem Jahr.
Wenn nun eine Änderung zum vorhergehenden Geschlechtseintrag erfolgt, so scheint eine Änderung zu den vorigen Namen automatisch zu erfolgen. Die Möglichkeit aus schwerwiegenden Gründen einen anderen Vornamen zu wählen entfällt im RegE
(8/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Aus dem bisher schon problematischen §6(Wirkung) wird der (2) verschärft. Hier wird nun nicht mehr nur auf das Hausrecht abgesstellt, sondern zusätzlich noch die Vertragsfreiheit betont - hier wird also nochmal deutlicher gemacht, dass dem Gesetzgeber vor allem um den Schutz von Unternehmen vor trans Personen geht.
(4) wurde präzisiert - und bei medizinischen Maßnahmen auf "körperliche" und "organische" Gegebenheiten verwiesen.
(9/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§7 (Quotenregeln) und der problematische §8 (Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften zu Gebär - und Zeugungsfähigkeit) sind identisch von ReGE und RefE
Auch der problematische Wehrpflichtsparagraph §9 bleibt identisch.
(10/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§10 (Änderung von Registern und Dokumenten) wurde verändert.
(1) bleibt unverändert
(2) wurde neu gefasst. Bisher wurden Dokumente aufgelistet, die verändert werden auf Verlangen "Dies gilt
insbesondere für folgende Dokumente:"
Nun sind weiter Dokumente aufgelistet - diese aber eher als abgeschlossene Aufzählung - versehen mit dem Zusatz "soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann"
Das ist eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Referentenentwurf - und TSG
(11/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Gestrichen bei der Aufzählung wurden "Sterbeurkunden über den Tod von Ehegatten".
"Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsausweise" wurden verändert in "Versicherungsnummer-Nachweis und elektronische Gesundheitskarte"
Wie gesagt "nur bei glaubhhaft gemachten Berechtigtem Interesse"
Jeder kann sich nach belieben Dokumente vorstellen, bei denen es nach diesem Paragraphen kein Recht auf Änderung gibt, die aber in der Praxis sehr relevant sein könnten.
(12/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Was ist beispielsweise mit medizinischer Dokumentation, Krankenakten. Sonstige Versicherungsnachweise, Mitgliedsausweise, anderen Urkunden.?
Neu ist außerdem, dass Dokumente im Original vorgelegt werden sollen, damit diese eingezogen/vernichtet werden können. (In der Praxis manchmal echt schwierig)
Und ein weiterer Satz, über dessen Auswirkungen ich mir nicht im klaren bin (siehe Screenshot oben)
(13/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§ 11 (Eltern-Kind-Verhältnis) & §12 (Geschlechtsneutrale Regelungen) bleiben gegenüber dem RefE gleich
(14/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Stark verändert wurde §13 (Offenbarungsverbot).
Nach dem "bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung
eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden." folgt eine ganze Vielzahl von Ausnahmen.
- "amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu
dieser Person enthalten", "Besondere gründe des öffentlichen Interesses" "rechtliches Interesse"
ist ziemlich weit gefasst
(/15)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die Ausnahmen nach (2) für Verwandtschaft aus dem Offenbarungsverbot bleiben weiter genauso wie im Referentenentwurrf
Die neuen §3/§4 geben an, wann Daten über frühere Vornamen und einträgevon amtlichen Stellen/Informationssystemen verarbeitet, ausgetauscht werden können.
Ich kann nicht einschätzen was das in der Praxis konkret bedeutet, und wie angemessen oder nichtangemessen dies ist
(/16)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •(5) listet dann auf, welche Ämter die Informationen der Meldebehörde bekommen, und was übertragen wird.
Die Liste ist sehr lang (Screenshot)
Es steht da, dass die Daten gelöscht werden sollen, wenn keine Daten bei der Behörde gespeichert sind. Aber das lässt auch einige Fragen offen.
(/17)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Viele der genannten Behörden sind nicht dafür bekannt, dass sie sich beim Datensammeln zurückhalten. Es ist bekannt, dass immer wieder Daten erhoben werden, in denen dies juristisch umstritten und hochproblematisch ist.
Auch wenn man als völlig unbescholtener Mensch mal kontrolliert wurde, oder als Zeuge angehört wurde kann man in einem Polizeicomputer landen. Es ist wirklich fraglich ob das die Polizei dann etwas angeht, wenn ich meinen Eintrag & Namen verändere.
(/18)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Was macht die Stelle mit den Daten, wenn bereits Informationen vorhanden waren?
Die Probleme mit Rechtsextremisten gerade in Polizei, Verfassungsschutz und co sind so groß, dass hier durchaus eine massive Gefahr besteht, dass diese Daten in die falschen Hände geraten.
Wenn die Datenübermittlungenn erstmal etabliert sind, lässt der Missbrauch sicher nicht lange auf sich warten. - Eine offene Tür, der sich rechtsextreme sicherlich gern bedienen werden.
(/19)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Man legt hier also schon mal die Grundlage für die Infrastruktur, mit der eine rechte Regierung problemlos sofort mit der Verfolgung von Menschen starten könnte.
Datensparsamkeit ist nicht ohne Grund ein wichtiges Prinzip.
(/20)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§ 14 (Bußgeldvorschriften) & § 15
(Übergangsvorschriften) bleiben wie im RefE.
Die weiteren Artikel kann ich leider nur überfliegen.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle - die Regierung hat in Artikel 13 reingeschrieben, dass das Gesetz am 1.11.2024 inkraft tritt.
D.h. man plant mit dem Abschluss der Gesetzgebung bis zur Sommerpause 2024.
Das heißt die früheste Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz wird erst im Februar 2025 möglich sein. ´
Also erst in grob 1,5 Jahren!
(21/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Insgesamt merkt man diesem Regierungsentwurf deutlich an, dass die Dutzenden Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung komplett ignoriert wurden sind.
Stattdessen wurde fast auschließlich mit der rechtspopulistischen Law'n'Order-Brille der BMI auf den RefE geschaut, nach der trans - und inter Personen per se erstmal verdächtig, und potentiell kriminell sind. Die Bedürfniss nach Polizeistaat wird Priorität vor Menschenwürde eingeräumt.
(22/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Vor allem diese Datensammelwut, in Verbindung mit Ausschlüssen von Geflüchteten werden noch viel Leid verursachen.
Selbst die Kritikpunkte an dem problematischen Hausrechtsparagraph wurden bedient, in dem man die Befürchtungen bekräftigt hat. Die Vertragsfreiheit wird betont - so all wollte man das Recht auf Diskriminierung auf stabilere Füße stellen. Die schwächere Pflicht Dokumente zu ändern könnte bei der Diskrimierung helfen
(23/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Es ist traurig zu sehen, was aus den guten Entwürfen aus dem 2021 geworden ist. Mit ein bisschen mehr politischem Mut, und besserer Prioritätensetzung wäre ein soviel besseres Gesetz möglich gewesen.
So darf sich nun wieder das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen. Noch sind ja auch noch nicht alle Verfahren bzgl des TSGs abgearbeitet. Vielleicht ist das SBGG schon mit dem Inkrafttreten lange überholt.
(24/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Es ist sehr fraglich, ob noch andere , eigentlich geplante Vorhaben. etwa Abstammunsgsrecht, Veränderung von Kostenübernahme von trans Healthcare, Entschädigungen etc. in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Vielleicht wird man sich im Wahljahr auf die Schultern klopfen, dass man so eine großartige Reform über die Bühne gebracht hat.
(25/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Ergänzung zu §10:
Ich hatte angenommen, dass die Aufzählung der zu ändernden Dokumente im Gegensatz zum RefE im RegE abschließend ist.
Dies ist tatsächlich so gemeint!
"Die Aufzählung der neu auszustellenden Dokumente ist abschließend." heisst es in der Begründung. "es besteht kein Anspruch auf eine Bereinigung und umfassende Löschung des früheren Datensatzes." heisst es lapidar. Das ist im Alltag sicherlich ziemlich problematisch
(26/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Hier wird dann auch noch weiter ausgeführt, dass die Pflicht, dass man die Kosten selbst tragen muss daher rührt, dass man sich wirklich überlegen soll, ob man das Dokument wirklich braucht und als "Übereilungsschutz" gegenüber Missbrauch. Das ist aber auch bereits im RefE so.
(27/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Noch eine Ergänzung zu der Datenübermittlung an die Behörden:
Unruly Juli hat angemerkt, dass trans Personen besonders häufig dort aktiv sind, wo die Polizei, VS usw. besonders gern Daten sammeln. Die trifft das besonders. Nochviel mehr trifft das auf Menschen mit Migrationshintergrund zu - hier hat das BAMF dann einen kompletten Datensatz aller trans Personen. Bei all dem Rassismus & queerfeindlichkeit dort ists sehr unwahrscheinlich, dass dieser nicht zur Repression genutzt wird. (28/)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •(/29)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Jaddy hat sich durch die Empfehlungen gearbeitet und anaylsiert was drin steht: tech.lgbt/@jaddy/1112052465533…
Jaddy
2023-10-09 13:16:39
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Allgemein lohnt sich die Lektüre der Empfehlungen der Ausschüße des Bundesrats zum #SBGG-RegE.
Nicht alles kann ich nachvollziehen, etwa die Anforderungen weiterer Nachweise oder die Frist zum Inkrafttreten die erst im Jahr 2025 liegt. (und weiteres)
An vielen Stellen wird ziemlich deutlich formuliert, dass Zeilen, die die Regierung in das SBGG geschrieben hat, auf transfeindlichen Motiven beruhen.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Auf eine Menge Kritikpunkte wird eingegangen. Einige Dinge benannt, die ungewöhnlich, oder komplett überflüssig oder bedenklich sind.
Herausstellen möchte auch hier, dass man hier anmerkt, dass auch Menschen im Laufenden Asylverfahren oder Duldung eine Menschenwürde und Recht auf Schutz der Persönlichkeit haben, und daher nicht aus vom SBGG ausgeschlossen werden sollten.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Vermutlich wären die Bunderatsausschüsse aber dennoch viel eher in der Lage gewesen ein vernünftiges SBGG auf den Tisch zu legen, als die Ampelregierung, die mit ihrem Entwurf viele andere Interessen bedienen will, und dabei beim Zweck, den ein Selbstbestimmungsgesetz haben sollte, große Abstriche macht.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •djb.de/presse/stellungnahmen/d…
Deutscher Juristinnenbund e.V.: zum Regierungsentwurf „Selbstbestimmungsgesetz“ vom 23.8.2023
www.djb.destephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Heute war die Abstimmung im #Bundesrat über die Empfehlungen zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG.
Hier in diesem Thread von @einfachfreddy findet man eine gute Zusammenfassung darüber:
chaos.social/@einfachfreddy/11…
inaktiv
2023-10-20 11:05:42
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Ab hier: chaos.social/@einfachfreddy/11… ist dann aufgelistet, was der Bundesrat (nicht ) empfohlen hat.
inaktiv
2023-10-20 11:51:46
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die Bundesregierung hat das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG nun an den #Bundestag weitergeleitet. Dabei hat die Bundesregierung nahezu all das was der #Bundesrat forderte entweder ignoriert oder wiedersprochen.
Die Gegenstellungnahme der BuReg zur Stellungnahme des Bundesrates befindet sich ab Seite 76 in diesem Dokument:
dserver.bundestag.de/btd/20/09…
Drezil hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Änderungsvorschläge zum §6 werden verworfen.
Die BuReg besteht auf eine Beschränkung der Neuausstellung von Dokumenten nur auf der einen geschlossenen Liste von Dokumenten und nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses.
Bedenken bei der sehr freigiebigen Datenweitergabe lehnt sie ab.
Ebenso sollen die Bußgeldbestimmungen beim Offenbarungsverbot so restriktiv sein, dass kaum ein Schutz erwarten ist.
Änderungen bzgl Regeln für Kindern werden abgelehnt.
Drezil hat dies geteilt.
Dorothea Zwölfer (sie)
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Dorothea Zwölfer (sie) • • •Immer gern.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die Stellungnahmen die für die Ausschussanhörung zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG angefordert wurden sind (und darüber hinaus zusätzliche) findet man auf dieser Seite:
(https:// www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/973786-973786)
Update: 10.11. : Seite nicht mehr verfügbar: aktuelle Seite siehe Link, da sind jedoch derzeit keine Ausschuss-Dokumente wie Stellungnahmen mehr aufgelistet. (Über die Suche aber noch auffindbar): bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Deutscher Bundestag - Öffentliche Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz (ABGESAGT!)
Deutscher Bundestagstephie
Als Antwort auf stephie • • •- die kommunalen Spitzenverbände
(da geht's um Verfahrensfragen, kann man sich durchlesen)
- Korte (für CDU/CSU)
(bitte nur lesen wenn man sich über Desinformation informieren möchte, inhaltlich kennt man alles)
-Stirn( für AFD) (schlecht gemachte Desinformation, formal schlampig, stilistisch zum Schreien, psychiatrisches Äquivalent zum Technobabble, Sammlung von logischen Fehlschlüssen)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •- Lempp ( für CDU/CSU) (stimmt insgesamt zu, fokussiert sich nur auf Minderjährige, fordert kleine Lösung für <14jährige, Regeln für 14-17jährige findet er gut, dass im Zweifel und bei Konflikten klagen findet er problematisch, weil das Konflikte eskalieren könnte)
Dazu weitere unaufgeforderte Stellungnahmen.
juchanmomo 🧚🏼
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼 • • •Ich hab mir die unaufgeforderten noch nicht angesehen. Hab keine Ahnung welche Kriterien da angelegt werden, was da aufgegriffen wird und was nicht.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Sowie Desinformation dazu aus der CDU (man könne das Sorgerrecht verlieren)
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Wie queer.de berichtet, ist der Grund warum es aktuell beim #selbstbestimmungsgesetz #sbgg nicht weitergeht, also bspw. die Anhörung abgeblasen wurde: Trommelwirbel - die #FDP.
»Wie das T-Online unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, habe die FDP noch internen Klärungsbedarf angemeldet. Was die Liberalen am Gesetz zu mäkeln haben, wurde nicht bekannt.«
queer.de/detail.php?article_id…
FDP zögert Selbstbestimmung weiter hinaus
queer.deMichaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Aurin Azadî
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Nun ist auch die angeforderte Stellungnahme von Köhler (TGEU für die Grünen) online.
Die ist sehr ausführlich, und fängt gleich mit jede Menge interessanten Fakten zum europäischen Vergleich an, was Gesetzgebung sowie Diskriminierung betrifft, bevor detailliert die einzelnen Paragraphen auseinander genommen werden und fundiert Probleme und Alternativen aufgezeigt werden. Sehr lesenswert.
Update 10.11.23. - Link entfernt (zeigt auf eine Fehlermeldung)
Michaela hat dies geteilt.
lupusalex
Als Antwort auf stephie • • •Und vermutlich wird man die sauber ignorieren und den Entwurf mit all seinen Mängeln durchwinken. 😩
stephie
Als Antwort auf lupusalex • • •Würde mich nicht wundern. Oder mit noch mehr. Mal sehen was passiert ab nächster Woche
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Michaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Bei t-online wurde heute in einem Artikel beschrieben, wie man in der #FDP beim #selbstbestimmungsgesetz #SBGG bremst.
Man störe sich wohl an den Regeln für Kindern, und überhaupt ist man nervös, dass das der FDP Stimmen kosten könnte, und die Union das nicht toll findet.
t-online.de/nachrichten/deutsc…
FDP und Selbstbestimmungsgesetz: Angst vor Union sitzt ihnen im Nacken
Tim Kummert (t-online)Michaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG steht nun zur 1. Lesung
in der Tagesordnung des Bundestages für die nächste Woche: Mi 15.11. TOP5, vorraussichtlich ab 18:00. 39 min sind für die Debatte vorgesehen.
bundestag.de/resource/blob/189…
Michaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Deutscher Bundestag - Bundestag debattiert über Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlecht...
Deutscher BundestagMichaela
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Michaela • • •Ja, das kann ich mir vorstellen.
juchanmomo 🧚🏼
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼 • • •Ich glaube eher nicht daran. Die Union wird damit keine Punkte machen, wenn sie darauf eingehen. Für ihre Terf-Wähler geht der Vorschlag zu weit, und sie wollen sich ja als "vernünftig" darstellen.
Kiki
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Kiki • • •Ja, die eigentliche Gesetz, dem Zweck entsprechend wäre in einer A4-Seite ausreichend beschrieben. Alles darüber hinaus ist "Missbrauch verhindern" -Terf-Kram. Feindlichkeit gegenüber Geflüchteten.
Jaddy
Als Antwort auf stephie • •@stephie :betterpride_flag:
Das Selbstbestimmungsgesetz in der Schweiz, in Kraft seit 1.1.2022, passt tatsächlich auf eine halbe A4 Seite.
Da steht nur: Wenn du die Staatsbürgerschaft hast, kannst du hingegen, ansagen, eintragen lassen. Fertig. Kostet mW ~50 Franken Gebühr und ist sofort wirksam.
Allerdings haben sie nur zwei Optionen.
Soweit ich gehört habe, ist die Schweiz auch ohne weitere Regelungen noch voll funktionsfähig… /s
@Kiki
Michaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf Jaddy • • •@jaddy
Ich hab's mir tatsächlich noch nicht angeschaut. Gibt ja schon viele Entwürfe in denen man alles wichtige verpacken könnte.
@kikiri
Jaddy
Als Antwort auf stephie • •@stephie :betterpride_flag:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Stand 1.1.2022:
lawbrary.ch/law/art/ZGB-v2022.…
Das ist alles :)
@Kiki
Art. 30b ZGB · SR 210 · Schweizerisches Zivilgesetzbuch · ZGB · 1. Januar 2022 · Lawbrary
lawbrary.chstephie
Als Antwort auf stephie • • •Deutscher Bundestag - Tagesordnung und Sitzungsverlauf
Deutscher Bundestagstephie
Als Antwort auf stephie • • •Die 1. Lesung des #selbstbestimmungsgesetz #sbgg fand eben im Bundestag statt
Dazu habe ich etwas gebloggt: norden.social/@stephie_hamburg…
Hier kann man das alles nachhören:
bundestag.de/mediathek?videoid…
Deutscher Bundestag - Mediathek
Deutscher Bundestagstephie
2023-11-15 17:59:08
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die öffentliche Anhörung zum #selbstbestimmungsgesetz #sbgg im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist nun für Dienstag, den 28.11. 8:00 geplant.
bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Deutscher Bundestag - Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz
Deutscher Bundestagstephie
Als Antwort auf stephie • • •Korte steht dort nicht mehr. Stattdessen hat die Union den transfeindlichen Aktivisten TR Amelung geladen, dazu die Juristin J. Froese, die bereits in der Emma erläuterte, dass das SBGG verfassungsfeindlich sei, sowie B. Ahrbeck, der schon vor Jahren transfeindliche Desinformation betrieb und von "Transgenderpropaganda" schrieb. (Siehe Link)
belltower.news/kein-ausnahmefa…
Kein Ausnahmefall: Homo- und Trans*feindlichkeit mit wissenschaftlichem Anstrich
Belltower.Newsstephie
Als Antwort auf stephie • • •Die Grünen haben zusätzlich H. Ostwald vom Frauenrat geladen, die FDP die Rechtswissenschaftlerin B. Heiderhoff sowie die SPD N. Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte sowie Kalle Hümpfner vom Bundesverband trans*.
Die Liste könnte auch noch erweitert werden.
Jaddy
Als Antwort auf stephie • •@stephie :betterpride_flag:
Ankündigung der Anhörung (wird gestreamt) mit allen Dokumenten hier:
bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Auch alle Zuordnungen der Expertys (in der Liste)
Rana hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Deutscher Bundestag - Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz
Deutscher BundestagJaddy hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die öffentliche Anhörung zum #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG hat stattgefunden.
Ich hab dazu mitgeblogt,das kann man in diesem Thread nachlesen: norden.social/@stephie_hamburg…
@marthadear hat ebenfalls darüber geblogt, allerdings etwas angenehmer zum lesen - das kann man hier nachlesen: zirk.us/@marthadear/1114844246…
Wer sich das geben will, der kann hier auch im Original nachhören: bundestag.de/ausschuesse/a13_f…
Hier findet man auch die angeforderten und nicht angeforderten Stellungnahmen in schriftlicher Form
stephie
2023-11-28 06:41:06
Anne Wizorek hat dies geteilt.
Anne Wizorek
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Anne Wizorek • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Auch bis jetzt gibt es noch keine noch keine Information wann es im Bundestag mit dem #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG weitergeht.
Genausowenig ist bekannt, inwieweit auf die vielen Kritikpunkte am Gesetzesentwurf eingegangen wird.
Zu einer dieser Kritikpunkte, die überaus freizügige Datenübermittlung an den gesamten Sicherheitsapparat, haben @kathrinvogler und die anderen Abgeordneten der Linken kritisch nachgefragt.
dserver.bundestag.de/btd/20/09…
Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein.
Jaddy mag das.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Von der Anhörung der Ausschusssitzung zum #selbstbestimmungsgesetz #sbgg vom 28.11. sind nun zwei Dokumente online.
Einmal das vollständige Wortprotokoll zur Sitzung, wer das nachlesen möchte. bundestag.de/resource/blob/982…
Sowie alle angeforderten Stellungnahmen in einer Datei auf 160 Seiten. bundestag.de/resource/blob/982…
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Nach den Aussagen von Nyke Slawik ist man aktuell dabei im Ausschuß angemahnte Änderungen am #selbstbestimmungsgesetz zu prüfen. Zweite und dritte Lesung des #SBGG könnten also erst im Januar stattfinden.
Die ersten Sitzungswochen 2024 wären in den KW 3, 5, 8, 11, 12.
Auch der Bundesrat müsse das Gesetz zur Kenntnis nehmen - hier wären 2.2., 22.3. uns 26.4. die nächsten Sitzungstermine
Es wird also noch dauern.
stephie hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Rückblick: am 27.12.22 hatte Sven Lehmann geschrieben dass es längere dauere weil noch »Fachfragen« zu klären seien. Die Ministeren seien sich ihrer Verantwortung bewusst und würden mit »Hochdruck« an den »letzten Details« arbeiten.
»2023 wird das Jahr, in dem wir das Transsexuellengesetz endlich durch ein #Selbstbestimmungsgesetz ersetzen«
Nun ja. Schlecht gealtert.
juchanmomo 🧚🏼
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼 • • •Ja, mit Hochdruck eingehen auf Terf-Argumente.
kleinertod
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf kleinertod • • •@kleinertod
Naja, deren Sorgen will man ernst nehmen. Politik verspricht sich viel davon. Dann will man ja auch die Sorgen von Rechtsradikalen ernstnehmen wollen die Sorgen hatten jemand könnte nicht abgeschoben werden wenn er den Namen ändert.
Beide Gruppen geht die Rechtslage von 1979 ohnehin schon viel zu weit.
@juchanmomo
kleinertod
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf kleinertod • • •@kleinertod
Nicht deckungsgleich, aber man arbeitet halt Hand in Hand zusammen.
Man hats ja im Prinzip reingeschrieben in Paragraph 1, (2) dass medizinische Maßnahmen nicht geregelt werden für die TERF und dass es für viele queere Menschen die verfolgt werden nicht gilt im (3)
@juchanmomo
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Es gibt nun eine Antwort auf die kleine Anfrage von @kathrinvogler & der Linken zum Thema aktive Datenübermittlung an sämtliche Sicherheitsorgane bei Änderungen nach dem #selbstbestimmungsgesetz #sbgg.
Darüber berichtet @queerde
queer.de/detail.php?article_id…
Linke befürchtet Rückkehr der "Rosa Listen"
queer.destephie
Als Antwort auf stephie • • •Die Antwort auf die kleine Anfrage gibt für die Bundesregierung #SvenLehmann. Er hält stellvertretend für die Bundesregierung die Datenübermittlung für notwendig und angemessen. Die Löschung von übermittelten Daten sei sichergestellt.
Das ist ein krasser Kontrast zu allen Fachverbänden wie dem BVT, TGEU, dem @bfdi oder des @DIMR_Berlin.
Frau Prof Mangold vom @juristinnenbund hält diese bereits schon mit dem einfachem Erstsemesterwissen für offen rechtswidrig.
Michaela hat dies geteilt.
Willy_Wuff
Als Antwort auf stephie • • •@DIMR_Berlin @juristinnenbund @bfdi
Hatte schon mal einer in den letzten 2 Jahren den Eindruck das unsere aktuelle Führung des Rechtsstaates was von Recht versteht ?
Mit nem riesen teuren Beraterstab werden wieder unmengen Steuergelder Verbrant, für etwas das vom Gericht als rechtswidrig eingestuft wird.
Das schaft Vertrauen in die politische Führung.
Bis es gekippt wird wurden aber unmengen Daten abgegriffen.
Zweck erfüllt.
stephie
Als Antwort auf Willy_Wuff • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Sven Lehmann hat diese Anfrage auch hier nicht als Queerbeauftragter beantwortet, sondern als Staatssekretär dieser Bundesregierung, der die rechtspopulistischen Wünsche von Faeser im SBGG verteidigen soll.
Der Person Sven Lehmann ist mit Sicherheit bewusst, wie problematisch diese Regeln sind und welche Zwecke damit verfolgt werden. Würde mich fertigmachen, wenn mein Job darin bestehen würde, sowas zu erzählen..
stephie
Als Antwort auf stephie • • •#SvenLehmann selbst äußerte sich so dazu:
"Nein, ich verteidige das gar nicht. Der Passus ist derzeit Gegenstand der Beratungen in den Ampel-Fraktionen."
Ein Widerspruch gegen die in seinem Namen verfasste Antwort auf die Anfrage der Linken. queer.de/docs/kleine-anfrage-2…
Es steht also Aussage von Sven Lehmann gegen die Aussagen von Sven Lehmann.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Es gibt nun noch eine "kleine Anfrage" der Unionsfraktion an die Bundesregierung zum #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG
"Klein" ist relativ - es sind 92 Fragen. Ein großes Konvolut von Punkten, die der Bundesregierung viel Arbeit machen soll. Die Bundesregierung hat sich dies aber auch selbst eingebrockt. Durch die komplett ausufernden Bestimmungen und Begründungsorgien, haben sie geradewegs dazu eingeladen, all die Schwammigkeiten auf- und anzugreifen.
dserver.bundestag.de/btd/20/09…
teilten dies erneut
stephie und Michaela haben dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Auch wenn sich der übliche Blödsinn aus Unionskreisen darin findet, Bullshit-Bingo und "schützt die Kinder /Frauen" Argumente hätte ich - so wie die Anfrage gerade von Terfs gefeiert wird - etwas deutlich schlimmeres erwartet.
Einige Fragen sind tatsächlich berechtigt, einige Schwammigkeiten werden zurecht angesprochen. Vereinzelt sind auch Fragen dabei, die man mit etwas gutem Willen fast schon als konstruktiv betrachten könnte.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Beispielsweise wird gefragt, wie das mit den Datenübermittlungen den passieren soll, und warum man nicht auf den Bundesdatenschutzbeauftragten hört, ob das mit der Wehpflicht nur für Männer noch zeitgemäß ist.
Konstruktive Absichten unterstelle ich der Unions-Fraktion aber nicht.
Dazu ist ja auch viel zu viel Blödsinn & Desinformation drin.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •In den Dokumenten der Bundestags-Website ist noch nichts dazu zu finden, aber herumgereicht wird sie schon - auch transfeindliche Aktivisten lassen sich dazu schon aus - die Antwort der Bundesregierung zu den über 90 Fragen die die CDU/CSU zum #selbstbestimmungsgesetz gestellt hat.
Die Antworten sind wenig beeindruckend. Das ganze Dokument ist das Papier eher nicht wert.
Wann das #SBGG im Bundestag behandelt wird, welche Änderungen es gibt ist mir weiterhin überhaupt nicht bekannt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Weiterhin gibt es keine neuen Informationen aus dem Bundestag zum #selbstbestimmungsgesetz #SBGG.
Diese Woche ist im Wesentlichen nur Haushaltswoche.
Die nächste Sitzungswoche im Bundestag wäre dann erst in der dritten Februarwoche.
Michaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Während draußen für das #selbstbestimmungsgesetz diskutiert wird (ohai.social/@senficon/11186144…) , geht die aktuelle Plenarwoche im Bundestag zu Ende.
Nächste Plenarwoche ist erst in der dritten Februarwoche.
Das #SBGG steht in der vorläufigen Tagesordnung dafür nicht drin.
Informationen was da hinter den Kulissen passiert und wo es hängt habe ich nicht.
bundestag.de/resource/blob/473…
Felix Reda
2024-02-02 10:37:24
stephie
Als Antwort auf stephie • • •#SvenLehmann ist gefragt worden, wann denn nun das #selbstbestimmungsgesetz kommt
Er antwortete:
»Das Gesetz wird im Bundestag beschlossen, sobald sich SPD, Grüne und FDP auf Verbesserungen geeinigt haben.
Derzeit laufen noch die Verhandlungen zwischen den Fraktionen.«
Das kann faktisch wirklich alles bedeuten - ausgehend vom dem was wir wissen, wie Verhandlungen zwischen SPD, Grüne & FDP geführt werden: komplett scheitern, lange Verzögerungen, Verschlechterungen, Verbesserungen.
Aurin Azadî
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Leider ist auch das durchaus möglich.
Aurin Azadî
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Das tun einige.
toni ✨🧠
Als Antwort auf stephie • • •Wäre eine schöne überraschung, wenn der parlamentarische prozess den regierungsentwurf noch verbessern könnte. Ausnahmsweise nehme ich das mal als gutes zeichen.
Heißt auch: Die abgeordneten kontaktieren und sagen was für uns wichtig ist kann sich noch lohnen.
Marcel Geveler
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Marcel Geveler • • •Der Gedanke ist naheliegend.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Nora Eckert über das Warten aufs #selbstbestimmungsgesetz
»Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) lässt auf sich warten. Wenn wir in den letzten zwei Jahren etwas gelernt haben, dann auf jeden Fall das Warten – und dass Zeitpläne in der Politik reine Makulatur sind. Noch immer warten wir also auf ein Gesetz, welches wir, so wie es ist, eigentlich gar nicht haben wollen und dennoch dringend brauchen. Ein Dilemma, fürwahr.« queer.de/detail.php?article_id…
Warten auf das Selbstbestimmungsgesetz
queer.deMichaela hat dies geteilt.
Aurin Azadî
Als Antwort auf stephie • • •Das mit der Bezahlkarte für die Geflüchteten ging jedenfalls deutlich schneller. Und die Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld auch.
Das, was diskriminiert, geht schnell. Prioritäten und so.
stephie
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Ja genau. Entwürdigung geht auch gleich innerhalb weniger Tage. Menschen die Existenz abzusprechen innerhalb von Wochen.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Auch in der Planung des Bundestags für die nächste Plenarwoche (13.-15.März) steht das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg weiterhin NICHT auf der Tagesordnung. (Aktueller Stand von heute)
bundestag.de/resource/blob/189…
Michaela hat dies geteilt.
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •Verständlich.
Theoretisch könnte es jederzeit noch angesetzt werden. Die Woche danach wäre auch noch eine Plenarwoche
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •Da stimme ich dir zu. Das wäre wirklich unverantwortlich. Und wir wissen weiter nicht wo es hängt
Hier findest du den Kalender mit den Plenarwochen: bundestag.de/resource/blob/941…
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Wir befinden uns wieder in einer parlamentarischen Woche. Das #selbstbestimmungsgesetz befindet sich weiter nicht auf der Tagesordnung für diese Woche.:
bundestag.de/resource/blob/189…
Woran es aktuell beim #sbgg hapert, darüber ist mir weiter nichts bekannt.
Wer sich nochmal über die Kritik am Selbstbestimmungsgesetz informieren möchte, dem kann ich das folgende aktuelle Video empfehlen.
youtu.be/Ukp0evLMEUE?si=8IHu4F…
Bathroom bill meets self-determined gender marker change – The German “Selbstbestimmungsgesetz”
YouTubestephie
Als Antwort auf stephie • • •Auch in der nächste Kalenderwoche ist eine parlamentarische Woche im Bundestag.
In den aktuellen Planungen für kommende Woche (Stand 11:47) befindet sich das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg auch weiterhin NICHT in der Tagesordnung.
Die nächste Parlamentswoche wäre dann erst in der zweiten Aprilwoche.
Woran es aktuell hapert ist nicht über Gerüchte hinaus bekannt.
bundestag.de/resource/blob/473…
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •Schreien wäre sehr angemessen!
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Heute gibts wieder eine Sitzung des Bundestags. In der aktuellen Tagesordnung für die aktuelle Woche steht das #selbstbestimmungsgesetz weiterhin nicht drin.
Weiterhin ist nichts bekannt was passiert. Ampel-Politiker hüllen sich in Schweigen.
Michaela hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •DieLinkeQueer dazu:
>>Die Ampel-Koalition verschleppt das Selbstbestimmungsgesetz weiter und spuckt damit all denjenigen Menschen ins Gesicht, die seit deren Amtsantritt auf die Einführung des Gesetzes und damit auf die Einlösung eines der zentralen queerpolitischen Versprechen der Scholz-Regierung warten.<<
>>Bei weiteren Verzögerungen steht zu befürchten, dass das #Selbstbestimmungsgesetz dem bald einsetzenden Bundestagswahlkampf zum Opfer fällt.<<
dielinke-queer.de/aktuelles/pr…
Historisches Zeitfenster nutzen, Selbstbestimmungsgesetz retten!: DIE LINKE. BAG queer
DIE LINKE. BAG queerDierck ✅l📯
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Dierck ✅l📯 • • •Während wir beim SBGG schon über ein Jahrzehnt Vorbereitungszeit haben, schon umfassend formulierte, bessere Entwürfe vorlegen und eigentlich ein bis zwei Seiten Text gereicht hätten & eine verfassungswidrige Rechtslage.
Naja für die Betroffenen hängt eine ganze Lebensplanung dran.
Dierck ✅l📯
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Auch für die nächste Plenarwoche (10.-12.4) steht das #Selbstbestimmungsgesetz nach aktuellem Stand nicht in der Tagesordnung.
bundestag.de/resource/blob/189…
stephie hat dies geteilt.
jan Ki | 奇
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf jan Ki | 奇 • • •Nicht nur du
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Weiterhin gibt es nichts neues zur Frage wo den nun das #selbstbestimmungsgesetz bleibt.
In der Tagesordnung steht nichts. Kein*e Parlamentarier*in sagt was dazu.
Einen aktuellen Artikel gibt's hier dazu, der uns bei der Frage aber leider auch nicht weiter hilft:
»Nach der ersten Bundestagsdebatte stockt das Selbstbestimmungsgesetz. Mal wieder. Die Ampel sollte die Zeit nutzen, um endlich auf die Einwände der Community einzugehen.«
archive.is/vnZ7j
Michaela hat dies geteilt.
juchanmomo 🧚🏼
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Auch in dieser Woche ist wieder eine Plenarwoche im deutschen Bundestag.
Laut dem Stand von heute steht das #Selbstbestimmungsgesetz #SBGG weiterhin nicht auf der Tagesordnung.
Über den Verbleib ist weiter nichts bekannt. Wäre langsam mal Zeit für eine Öffentlichkeitsfahndung.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Es gibt brandneue Neuigkeiten! Das #Selbstbestimmungsgesetz steht am Freitag 13:10 in der Tagesordnung im #Bundestag.
#SBGG
bundestag.de/tagesordnung
Verlinkt ist bislang der identische Entwurf von Anfang November. Über Veränderungen ist bisher noch nichts bekannt!
Deutscher Bundestag - Tagesordnung und Sitzungsverlauf
Deutscher BundestagJaddy mag das.
teilten dies erneut
Jaddy hat dies geteilt.
Kevin Karhan
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Kevin Karhan • • •@kkarhan
Ich denke nicht dass das dann der Entwurf ist über den am freitag abgestimmt wird.
Falls doch, weiss ich nicht ob man sich freuen soll, dass es nicht noch schlimmer geworden ist.
Kevin Karhan
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Kevin Karhan • • •Kevin Karhan
Als Antwort auf stephie • • •dazu müsste der entsprechende Text vorliegen um dazu ne Entscheidung zu treffen....
Ein echtes #Selbstbestimmungsgesetz wäre jedenfalls überfällig!
stephie
Als Antwort auf Kevin Karhan • • •Wie gesagt, bisher gibt's da noch keine Infos.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •>>Bundestag stimmt am Freitag über SBGG ab
Am Freitag ist die letzte Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes im Bundestag geplant. Transphobe Kräfte machen bereits mobil.<<
queer.de/detail.php?article_id…
Bundestag stimmt am Freitag über SBGG ab
queer.destephie
Als Antwort auf stephie • • •dielinke-queer.de/aktuelles/pr…
Selbstbestimmungsgesetz: Was lange währt, wird endlich gut – oder doch nicht?!: DIE LINKE. BAG queer
DIE LINKE. BAG queerteilten dies erneut
Hannah und Michaela haben dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •»Sollte der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsfassung oder nur mit marginalen Verbesserungen zur Abstimmung kommen, dann werden eklatante Mängel bleiben.«
stephie
Als Antwort auf stephie • • •»Der Kampf um geschlechtliche Selbstbestimmung in Deutschland wird auch mit der kommenden Woche weitergehen.
Die Linke queer ruft alle Mitglieder des Deutschen Bundestages – einschließlich derjenigen, die progressive Kritik an dem Gesetz haben – dazu auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das historische Zeitfenster zur Einführung eines solchen Gesetzes droht sich in naher Zukunft zu schließen, diese einmalige Chance darf unter keinen Umständen verspielt werden.«
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Ich vermute stark, dass die bekannten Mängel bleiben werden - und würde es trotzdem gut finden wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird. Unterm Strich ist es eine substantielle Verbesserung, und mir graut davor, dass sich besagtes Zeitfenster schließt.😟
Auch wenn es bitter ist, uns man sich von dieser Koalition echt mehr hätte erwarten können...
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Vorstellbar ist momentan wirklich alles. Einige Punkte wären besser, einige Punkte stellen eine Verschlechterung dar. Der Entwurf enthielt viel was juristisch angreifbar ist. Wir werden sehen wie dann der Entwurf aussieht über den abgestimmt wird.
Fest steht dass das BverfG viel zu tun haben wird.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Denke auch, dass so einige Punkte wirklich angreifbar sind (gut so) durch das BverfG. Aber wenn allein die furchtbare "Begutachtung" und alles damit Zusammenhängende weg wäre🙌 . Aus meiner Sicht als Nicht-Betroffene wäre das auf jeden Fall eine Verbesserung ggü dem jetzigen Verfahren.🤷
Und klar, der Maßstab sollte ein anderer sein...
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Ja das Gutachterverfahren muss natürlich weg. Das ist nicht haltbar. Könnte man auch kaum vermitteln. Ich kann mir aber vorstellen, dass Begutachtungen für minderjährige erhalten bleiben könnten, um Bedürfnisse von transfeindlichen Aktivisten entgegen zu kommen.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Hoffentlich nicht! Da war doch eine Altersabstufung vorgesehen, und bei Nicht-Einverständnis der Eltern die Möglichkeit gerichtlich entscheiden zu lassen?
Es ist so grotesk, denn es geht bei dem Gesetz letztlich "nur" um eine Personenstandsänderung.
(Ja bissl mehr hängt dran, aber in der Debatte wird so getan als ginge es um medizinische Eingriffe und sonstwas🙄 )
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Ja, eine Altersabstufung war vorgesehen. Strikte Altersgrenzen wären ggf. ein Rückschritt (die aus dem TSG - 25 - wurde sehr schnell weg geklagt). Für den Fall dass es gerichtlich entschieden werden soll (Uneinigkeit, oder unter 14J), dann kann man davon ausgehen dass Gutachten eingeholt werden (Richter sind schließlich keine Experten für trans - und wie niedrig die Qualität bei trans Gutachten oder auch bei Sorgerechts-Gutachten ist ja bekannt).
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Viel der anti-SBGG-Agitation beinhaltet die "Schützt die Kinder"-Rhetorik. Vor zu schnellen vorfestlegungen wird gewarnt usw. Kann mir daher gut vorstellen dass man diesem Geschrei entgegen kommen werden will.
Ich halte Gutachten bei Minderjährigen zum Standard zu machen deswegen ein mögliches Ergebnis.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Danke. Ja, das scheint möglich, die Begutachtung quasi durch die Hintertür wieder einzuführen.🥴
Vielleicht spiegelt das Verfahren auch, dass diese Gesellschaft noch lange nicht so weit ist, wie wir es gerne hätten🤷 . So ein Gedanke dazu.
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Im bisher bekannten Entwurf ist ja eine Beratungspflicht vorgesehen für Minderjährige.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Es sind ja keine Kriterien dafür angegeben, nur wer es machen wird. Gute Psychotherapeuten oder Verbände werden das schon entsprechend sachlich machen können. Es gibt natürlich auch noch jede Menge Konversiontherapeuten da draußen.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Und da ist der Änderungsantrag für das #selbstbestimmungsgesetz, der m.E. so abgestimmt werden soll. #SBGG dielinke-queer.de/fileadmin/lc…
Ich werde hier im weiteren dokumentieren was drin steht:
teilten dies erneut
Leah hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§1 bleibt identisch - also auch (3) mit Ausschluss von queeren Geflüchteten
§2
(1)/(2) bleiben identisch.
(3) wird eingefügt: >>§ 11 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des
Namensänderungsgesetzes bleibt unberührt.<<
(4) hier wird viermal "Absatz 1" ergänzt im Verweis auf diesen Paragraphen und auf den Aufenthaltsgesetz (50/51)
-> es bleibt also beim bestehen des alten Eintrags bei Erlöschen des Aufenthaltstitels/Abschiebung innerhalb von zwei Monaten
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§3 Minderjährige:
(1) >14Jahre
Neu ist hier die Beratungspflicht , dass d. Betroffene versichern muss eine Beratung erhalten zu haben (durch PsychTh,Psychiater oder Träger der Jugendhilfe)
(2)>14J:
Neu:
- Erklärung benötigt das Einverständnis der Kinder wenn mindestens 5Jahre alt
- Beratungspflicht: gesetzliche Vertreter muss erklären, dass er beraten wurde.
(3) verkürzt auf geschäftsunfähige Betreute - weiter nur der Betreuerm & Betreungsgericht.
(4) Anmeldepflicht 3 Monate bleibt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§5 Sperrfrist - unveränderrt
§6 Wirkungen: unverändert
das bedeutet: Hausrechts- und Vertragsfreiheitsparagraph, Sportparagraph, und Maßnahmen und Leistungen unabhängig vom Eintrag bleibt es
- problematisch, wird zu Gerichtsprozessen führen.
§7 Quotenregelung - bleibt unverändert.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§8 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften - Schwangerschaft etc: bleibt unverändert.
§9 Wehrdienstpraragraph bleibt erhalten.
Ersetzt wird
>>Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar
ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor
Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.<<
durch:
>>Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder
Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung
desselben.<<
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§10 Änderung von Registern und Dokumenten:
(1)
>> Die bisherigen
Einträge bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<
wird ersetzt durch:
>>Die bisherigen
Einträge und eingereichten Dokumente
bleiben in amtlichen Registern erhalten.<<
Hannah
Als Antwort auf stephie • • •momo
Als Antwort auf Hannah • • •»Dasselbe gilt für nach dem Personenstandsgesetz
errichtete Dokumente[…]; von dieser Ausnahme unberührt bleiben jedoch nach dem Personenstandsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften bestehende Ansprüche zur Ausstellung neuer Urkunden, beispielsweise die Ausstellung neuer Geburts- oder Eheurkunden mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen gemäß den §§ 56 Absatz 2, 62 PStG. «
Lilith
Als Antwort auf Hannah • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •§10(2) Änderung von Dokumenten wird verändert.
von der abgeschlossen Liste wird abgewichen mit dem neu eingefügten
>>und damit vergleichbare
Dokumente<<
aber auch gleich wieder eingeschränkt auf Dokumente, die
>>und zur Aushändigung an die Person bestimmt sind<<
stephie
Als Antwort auf stephie • • •weiterhin wird die Liste der Dokumente verändert. Nun steht drin:
>>Nicht mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten
Vornamen neu ausgestellt werden:
1. gerichtliche Dokumente,
2. nach dem Beurkundungsgesetz oder
dem Personenstandsgesetz errichtete Dokumente,
3. Dokumente, die durch die Veränderung des Vornamens oder des Geschlechts ungültig werden.<<
Über die genaue Bedeutung muss ich nachdenken, aber ich hab kein gutes Gefühl.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§11 Eltern-Kind-Verhältnis:
(1) besagt, dass man künftig auch entscheiden kann, dass für dass bei der Geburt eines Kindes abweichend auch, der alte Geschlechtseintrag des Elternteils eingetragen werden kann, wenn man das möchte
(2) bleibt unverändert.
§12 Geschlechtsneutrale Regelungen bleibt unverändert
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§13 Offenbarungsverbot:
(1)(Offenbarungsbverbot ausgenommen rechtliches Interesse) bleibt unverändert.
(2) (Ausnahmen für Verwandte) Hier wird deutlich gemacht dass das Offenbarungsverbot (nach (1)Satz 1) für sie nicht gilt, >>es sei den sie handeln in Schädigungsabsicht<<
In den Ausnahmen davon wird präzisiert, dass es nicht gilt für Elternteile eines geboren oder angenommen Kindes nach der Erklärung der Änderung
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§13(3) & (4) bleibt unverändert.
(5) - das war der offenkundig verfassungswidrige Absatz zu den Datenübertragung an sämtliche Sicherheitsbehörden entfällt komplett.
Das ist gut.
Ergänzung: Es ist wohl aufgefallen, dass im RegE völlig andere Regeln vorgesehen waren (von Faeser hineingepatcht) als bei allen anderen Namensänderungen.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§14 Bußgeldvorschriften - dass war die Passage für Verstöße gegen das Offenbarungsverbot - bleibt unverändert - mit der Schädigungsabsicht die in der Praxis oft nur schwer nachzuweisen sein wird.
§15 Übergangsvorschriften: hier wird nichts verändert - also begonne TSG-Verfahren werden bis zum abschluss weitergeführt. Ein Datum des Inkrafttretens steht noch nicht drin.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Änderung des Paßgesetzes: da wird die Passage zum Eintrag eines von M/W abweichenden Eintrags im Pass geregelt wird geändert:
Entweder: X
oder auf Antrag: M/W wenn ärztliche Bescheinigung vorliegt oder falls nicht zumutbar mit Eidestaatlicher Erklärung und nur das was vorher da zuletzt eingetragen war. Und nur dann wenns kein vorher gab wird das anders eingetragen - und das bleibt dann aber auch so erhalten für künftige Pässe.
Finde diese Einschränkung komplett wilkürlich und absurd.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •§45b Personenstandsgesetz wird verändert:
Die Regel zum Ablauf und zur Zuständigkeit für die Entgegenname der Erklärung wird aufgeweitet - auf jeden Fall soll es dass Standort sein, bei dem man im Geburtenregister geführt wird.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Personenstandsverordnung wird verändert gegenüber der Planung:
Wer - als personestandsrechtlich "Vaterschaft zu dem Kind nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches" ist - gilt generell als "Vater" auch wenn die Person "Nicht dem männlichen Geschlecht zugeordnet ist"
stephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Wichtig! Zum Inkrafttreten:
Geplant ist weiter ein Inkrafttreten des SGBB am 1. November 2024.
Der §4 der für das Anmelden im Standesamt zuständig ist, soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Aurin Azadî
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Aurin Azadî • • •Extrem lang. Viel zu lang.
Leah
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Leah • • •Sehr gern. Irgendwer muss es ja machen ;)
Leah
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Leah • • •Ich hatte zufällig gerade frei. Da passte das.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss abgestimmt (dafür Ampel + Linke).
Ein neues Dokument hab ich noch nicht vorliegen, sollte exakt so sein wie vorgeschlagen.
Für die Abstimmung im Bundestag am Freitag wurde namentliche Abstimmung beantragt.
Theanine
Als Antwort auf stephie • • •Immerhin beschreibt die Kurzmeldung bundestag.de/presse/hib/kurzme… genau die Änderungen aus dem geleakten "Bearbeitungsstand: 20.02.2024" Dokument.
Sonst nichts.
Ausschuss stimmt für Selbstbestimmungsgesetz
Deutscher Bundestagstephie
Als Antwort auf Theanine • • •@tea
So seh ich das auch.
Wenn das eigentliche Dokument vorliegt, werd ich natürlich vergleichen.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Hier findet man nun auch die Beschlussempfehlung aus der Ausschusssitzung von gestern für die Abstimmung im Plenum morgen:
#selbstbestimmungsgesetz #sbgg
dserver.bundestag.de/btd/20/11…
Die Debatte ist für Freitag 13:10 geplant mit 39 Min geplanter Redezeit. Anschließend soll es eine namentliche Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz geben.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Notwendiges Zeichen für gleiche Rechte und gegen Transfeindlichkeit
Institut für Menschenrechtestephie
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •»Dieses Gesetz ist aus menschenrechtlicher Sicht dringend erforderlich, denn das Geschlecht ist eine zentrale Dimension der eigenen Identität.«
»Mit dem Gesetz würde der Bundestag auch ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen setzen. Dies ist gerade auch angesichts der vergifteten öffentlichen Debatte dringend nötig«
»Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die Annahme des Gesetzes«
Hannah hat dies geteilt.
Lea Rosema
Als Antwort auf stephie • • •Sensitiver Inhalt
stephie
Als Antwort auf Lea Rosema • • •Sensitiver Inhalt
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Zum §13 aus der Erklärung:
Hier wird dazu erklärt, dass bei nachgewiesener Schädigungsabsicht auch Familienmitglieder nicht geschützt sind.
Weiter wird formuliert, dass Deadnaming eine Beleidigung nach §185 StGB sein kann.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die sehr heterogene Debatte zum #selbstbestimmungsgesetz ist gelaufen.
Bei @marthadear kann man dazu nachlesen.
zirk.us/@marthadear/1122572693…
Jetzt kommt jeden Moment das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.
Ich bin ungeduldig
Anne Wizorek
2024-04-12 08:19:54
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Das #selbstbestimmungsgesetz wurde vom Bundestag beschlossen!

JA 374, NEIN 251, ENTHALTUNGEN 11.
Aglaia89 🏳️⚧️ hat dies geteilt.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •YESSS! 🥳
Ich freu mich mit🥰 - und hoffe viele Trans Menschen können das auch und feiern einfach das was an Gutem dabei rausgekommen ist❤️ 💜 💚
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Ja! Bei all dem was nicht gut gelaufen ist. - nun ist es da!
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Hier kann man jetzt noch nachlesen wer wie beim #selbstbestimmungsgesetz abgestimmt hat:
bundestag.de/parlament/plenum/…
Deutscher Bundestag - Namentliche Abstimmungen
Deutscher Bundestagstephie
Als Antwort auf stephie • • •bundesverband-trans.de/wp-cont…
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Geschlechtseintrags in Zukunft allein durch Selbstauskunft möglich sein soll, ist ein Meilenstein für
die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig. Nach mehr als 40 Jahren wird das
sogenannte Transsexuellengesetz endlich abgeschafft. Zum ersten Mal wurde die Gesetzgebung
für die Rechte von trans* und nicht-binären Personen aktiv, ohne dass das
Bundesverfassungsgericht dies zuvor angemahnt hat. Das muss positiv anerkannt werden.”«
stephie
Als Antwort auf stephie • • •politischen Aushandlung. Es verwirklicht geschlechtliche Selbstbestimmung bei der Änderung des
Geschlechtseintrags, bleibt in einzelnen Punkten jedoch hinter menschenrechtlichen Standards
zurück. Vor allem mögliche Nachwirkungen der begleitenden gesellschaftlichen Debatte, in der
wiederholt trans*feindliche Narrative befeuert wurden, stimmen uns besorgt”, so Kalle Hümpfner
weiter«
stephie
Als Antwort auf stephie • • •dessen Verabschiedung gewartet haben. Endlich die Möglichkeit zu haben, den
Geschlechtseintrag ohne Begutachtung zu ändern, ist eine massive Erleichterung. Das
Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz war eine emotionale Achterbahnfahrt
und Belastungsprobe - für jede Person, die auf die Neuregelung wartet, aber auch für die queeren
Communities allgemein«
stephie
Als Antwort auf stephie • • •gewesen, gegen die Desinformation anzukommen und das Gesetz voranzubringen. Wir möchten
an diesem Tag allen danken, die sich an unserer Seite unermüdlich für die Rechte von trans*,
intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen eingesetzt haben und weiter einsetzen werden”,
fügt Kalle Hümpfner abschließend hinzu.«
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz, sodass
der Bundesrat nur mit absoluter Mehrheit Einspruch erheben kann. Dies gilt als sehr unwahrscheinlich«
stephie
Als Antwort auf stephie • • •»Das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag und das Gesetz zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts sind beide angenommen worden.
Wir fassen die Änderungen zusammen und erklären, wann was davon in Kraft treten wird.«
queer-lexikon.net/2024/04/12/b…
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Noch eine Ergänzung zur Abstimmung zum #selbstbestimmungsgesetz:
Es gab gestern auch einen Entschließungsanstrag von der Gruppe #DieLinke, der es wert ist gelesen zu werden, da dieser progressive Kritik am SBGG aufnimmt und wichtige Forderungen stellt.
Dieser Antrag wurde von AfD, BSW, Union, FDP, SPD und Grünen abgelehnt.
dserver.bundestag.de/btd/20/11…
Michaela hat dies geteilt.
juchanmomo 🧚🏼
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf juchanmomo 🧚🏼 • • •Ich denke es ist ziemlich sicher, dass das SBGG viel Arbeit für Gerichte bedeuten wird. Die vielen Detailregeln bieten ja auch viele Ansatzpunkte dazu.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Am Freitag dem 17. Mai - dem #idahobit (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) ist das #selbstbestimmungsgesetz im #Bundesrat und steht derzeit als TOP2 auf der Tagesordnung.
Der Innenausschuss malt Horrorszenarien an die Wand und schlägt den Vermittlungsausschuss vor, die restlichen Ausschüsse wollen den Vermittlungsausschuss nicht anrufen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Vermittlungsausschuss ist gering.
bundesrat.de/DE/plenum/bundesr…
stephie hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Die Debatte ist gelaufen:
Der Bundesrat verzögert das #selbstbestimmungsgesetz nicht.
@kexe war so freundlich mitzubloggen.
chaos.social/@kexe/11245529829…
Kexe (@kexe@chaos.social)
chaos.socialstephie
Als Antwort auf stephie • • •Das #selbstbestimmungsgesetz #sbgg hat den Weg bisher noch nicht ins Bundesgesetzblatt gefunden.
Wo es aktuell hängt ist mir nicht klar.
recht.bund.de/SiteGlobals/Form…
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Breaking News:
Das #selbstbestimmungsgesetz #SBGG wurde vom Bundespräsident am Mittwoch unterzeichnet bzw ausgefertigt und steht nun seit eben Bundesgesetzblatt!
Bei aller Kritik und allen Mängeln - Das ist ein Grund zum Feiern. 🥂

Bundesgesetzblatt: »Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften«
recht.bund.de/bgbl/1/2024/206/…
teilten dies erneut
stephie hat dies geteilt.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •stephie
Als Antwort auf stephie • • •Das bedeutet: Das #selbstbestimmungsgesetz tritt zum Freitag, dem 1. November 2024 in Kraft.
Ab Donnerstag, dem 1. August tritt §4 #SBGG in Kraft - also die Anmeldung beim Standesamt (für die 3 monatige Anmeldefrist)
Drücke allen die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen wollen die Daumen, dass es genug Termine und durchweg freundliche Standesbeamt*innen gibt, damit ihr euren Geschlechtseintrag & Vornamen schnell ändern könnt!

stephie
Als Antwort auf stephie • • •Heute in einer Woche treten die ersten Paragraphen des #selbstbestimmungsgesetz #SBGG in Kraft.
Das bedeutet ab nächsten Donnerstag 01.08.2024, kann die Erklärung über die Änderungen des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt angemeldet werden.
Hier gibt's Infos:
sbgg.info/leitfaden-fuer-erkla…
Für Erklärende Personen – sbgg.info
sbgg.infostephie
Als Antwort auf stephie • • •Weil es wichtig ist nochmal hier mit angehangen:
Die Zahl der Vornamen im Verfahren nach dem #selbstbestimmungsgesetz #sbgg ist veränderbar. Das BMI hat seine vorige Meinung dazu zurückgezogen:
friend.enby-box.de/display/980…
Jaddy
Weil es wichtig ist nochmal hier mit angehangen:
Die Zahl der Vornamen im Verfahren nach dem #selbstbestimmungsgesetz #sbgg ist veränderbar. Das BMI hat seine vorige Meinung dazu zurückgezogen:
friend.enby-box.de/display/980…
Jaddy
2024-08-14 19:06:17
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Aus der Erklärung dazu:
Geburtsurkunden und Personenstandsurkunden zählen nicht zur der Ausnahme.
Was zur Ausnahme zählt sind etwa Gerichtliche Dokumente, Vollstreckungsklauseln, Grundstückskaufverträge etc.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Danke dir für die Mühe, dass alles zu dokumentieren!Ich hoffe, und drücke dafür fest die Daumen, dass ein möglichst diskrimierungsfreies* Gesetz dabei rauskommt🙌
(*Ich sehe, dass es nicht so sein wird, aber ich hoffe, es wird vielen den Weg erleichtern)
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Ich denke dass deutlich mehr möglich gewesen wäre.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Wie ich schon schrieb, es ist vermutlich ein Spiegel dessen wo diese Gesellschaft steht. Und da ist viel Unkenntnis vorhanden, weshalb die Angst-Szenarien eben auch recht gut verfangen, die jetzt im Gesetz als Regelungen eingebaut sind.
Sehr schade.
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Wirklich schade. Hätte man des Gesetz zügig angegangen direkt nach dem Beginn der Legislaturperiode wäre ein deutlich besseres Gesetz rausgekommen. Der Rassismus einer Faeser vom letzten Sommer ist ja auch deutlich drin zu lesen.
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •gab einen Livestream? Oh der ist mir nicht über die Bühne gelaufen.
Ohne Änderungen?
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •Danke für den Hinweis! :)
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •Ich hab den gefunden. Danke.
jan Ki | 奇
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf jan Ki | 奇 • • •Sensitiver Inhalt
Das ist ein Verhalten was man auch von anderen Gesetzen kennt und auch bei früheren Regierungen üblich war. Zum Teil gravierende Änderungen am Tag vor der Abstimmung in hochkomplexen Gesetzen.
jan Ki | 奇
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf jan Ki | 奇 • • •Sensitiver Inhalt
Ich vermute viel davon kommt von der SPD und/oder FDP. Die Grünen machen mit um es überhaupt zur Abstimmung stellen zu können
jan Ki | 奇
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf jan Ki | 奇 • • •Sensitiver Inhalt
Halte ich für wahrscheinlich.
Ja, dass man gar nichts erfährt macht sehr misstrauisch
Aigar Rullinkoff
Als Antwort auf stephie • • •Luna 🏳️⚧️
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Luna 🏳️⚧️ • • •queer.de/docs/kleine-anfrage-2…
Nova
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Nova • • •Stimmt. Eher ein ausweichen.
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •@captain_maramo
Der Starttermin November 2024 war ja ziemlich willkürlich gewählt worden vom BMI. Viele halten längst keine solange Zeit erforderlich. Ist ja auch kein Hexenwerk da irgendwas anzupassen.
So ein Gesetz kann aber auch in Kraft treten bevor die IT angepasst wurde. Irgendwelche noch bestehenden Probleme können auch danach noch gelöst werden. Hat bei der Ehe für alle auch niemand gekümmert.
Captain Maramo
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Captain Maramo • • •@captain_maramo
Ist natürlich klar, je mehr man reinbaut in das SBGG-Verfahren, desto mehr Verwaltungsarbeit bzw IT-Anpassung braucht es.
Das eigentliche Verfahren braucht ja an sich nicht mehr als das was schon mit den Änderungen nach PSTG oder TSG vorhanden ist.
Michi, Gottheit der Blasphemie
Als Antwort auf stephie • • •Marcel Geveler
Als Antwort auf Michi, Gottheit der Blasphemie • • •stephie
Als Antwort auf Marcel Geveler • • •Ich denke angesichts des aktuellen Gebahren der FDP ist wirklich alles vorstellbar.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Wie gesagt - es kann wirklich alles bedeuten. Bei der FDP ist alles vorstellbar. Ob sie es ablasen, oder noch irgendwie irgendwo an einer Stelle reinschreiben wollen, dass es Jobanreize bräuchte, oder irgendwelchem verfassungsfeindlichen Blödsinn reinschreiben. Vielleicht wieder Gutachten? Irgendwas was die AFD will?
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •Ich frage mich generell ob die #fdp so dermaßen kopf- und haltungslos ist, dass sie ständig zu jedem Thema mit neuen "Bedenken" um die Ecke kommt - oder ist das einfach nur so ne Zermürbungstaktik, die möglichst viel Unruhe produzieren soll? Es geht doch praktisch nie wirklich um Inhalte.
Was für ein Scheißladen, ey🤬
stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Die befinden sich in einem permanenten Wahlkampf um für Populismus anfällige Wähler. Wenn sie zum Schluss kommen, dass es ihnen schadet, dass sie mit der Regierung in Verbindung gebracht werden, dann wirds immer hässlich. Haben wir die Woche ja bei der dem Abschiebegesetz gesehen.
why_o_why
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf why_o_why • • •Wirkt halt auch so, als hätte sich bei Grünen und der SPD auch nie jemand Gedanken darüber gemacht, was die FDP so will und tut.
Christine M.
Als Antwort auf stephie • • •stephie
Als Antwort auf Christine M. • • •Gerne!
inaktiv
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@2ndStar
Ist bei den Verteilungen von Sitzen/Stimmen im Bundesrat nicht sonderlich verwunderlich, das Ergebnis. Es sind einige Verschlechterungswünsche abgewehrt und einige Verbesserungswünsche auf den Weg gebracht.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Er ist halt jederzeit bereit, wenn Rechte in allen Schattierungen einen trans Personen suchen die allen nochmal so richtig erklärt warum man trans Rechte eher noch einschränken sollte.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Ich habe keine Ahnung, was da los ist.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Auch das wäre eine mögliche Interpretation.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Das ist leider sehr frustrierend, wieviel Mist in kurzer Zeit beschlossen werden kann, während das so verschleppt wird
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Und stattdessen hat man es verschleppt, den Gegnern Munition geliefert und mit rassistischen und transfeindlichen Mist angereichert.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Ich fürchte ja auch, dass das ein mögliches Thema wäre, wo die FDP noch kurz vorm Abschluss sagt, dass sie das nicht mehr wollen.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •gut möglich.
Cyris
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Muss man ganz ehrlich so sehen.
stephie
Als Antwort auf Cyris • • •Ich glaube diejenigen, die da blockieren, verschleppen, verhindern und den Entwurf verschlimmert haben, für die ist der Schaden und das Leid welches die Betroffenen haben überhaupt gar nicht von Belang.
@lipow
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Für die beiden genannten ist Hass sicher ein Beweggrund.
@lipow
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@lipow
Naja ist ja ziemlich unverbunden. Eher wären Regeln zu Kostenübernahme von trans Healthcare etwas wo auch das BMG beteiligt ist.
Das sbgg kann natürlich auch noch wieder auf die Tagesordnung kommen spontan. Aber irgendwie bin ich nicht so davon überzeugt.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Wie immer alles eine Frage der Prioritätensetzung
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@canleaf
Seit dem Satz von Anfang Februar (siehe: norden.social/@stephie_hamburg…) hab ich von Lehmann keine Aussagen mehr gehört bzgl des SBGGs.
Sonst gibt's nur Gerüchteküche.
stephie
2024-02-07 12:45:39
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Hab den nicht weiter verfolgt und musste eben erstmal was dazu googlen
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Ich weiß natürlich nicht was diese drei Personen so intern bei den Grünen dazu sagen. Öffentliche Informationen gibt es jedenfallls nicht.
Lehmann hatte ich auch nochmal angeschrieben und nachgefragt bzw. angemerkt dass die aktuelle Situation unerträglich ist und dass dieses öffentliche Schweigen und der fehlende politische Druck sei es aus den Reihen der Parlamentsfraktionen oder auch der Regierung heraus ziemlich negativ ist - vor allem für die queere Community
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Da steht aktuell nur der RegE von Anfang November. Wie das Gesetz aussieht über das abgestimmt wird wissen wir erst wenn die Beschlussempfehlung des Ausschußes vorliegt.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Man lernt nie aus. Ist generell alles etwas verwirrend und intransparent
jk
Als Antwort auf stephie • • •Deutscher Bundestag - Familienausschuss
Deutscher Bundestagstephie hat dies geteilt.
stephie
Als Antwort auf jk • • •@jk
Danke für den hilfreichen Hinweis
@glowl
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@wasdnedsagsd @astromichi
Es ist alles eine verdammt komplexe Materie, Hätte man sicherlich alles viel eleganter lösen können.
Weltraumkatze
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Ich lese mich gerade rein (und merke wieder, wie schwer es mir fällt, Gesetzestexte zu lesen), aber wenn ich es richtig verstehe, wird die Ausstellung neuer Geburts- und Eheurkunden im Personenstandsgesetz geregelt, bleibt also trotz dieser komischen Passage möglich.
Weltraumkatze
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Vor einiger Zeit hat die Ampel ohne viel Aufhebens beschlossen, dass im Personenstandswesen Religionszugehörigkeit nicht mehr erfasst wird. Aber hier soll auf einmal keine Änderung möglich sein?
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@wasdnedsagsd @astromichi
Und das was dann abgestimmt wird, kann nochmal von dem Abweichen! Der Ausschuss kann ja spontan noch Änderungen einbringen.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Warten wir erstmal ab, was die Woche rumkommt
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Geht mir auch so.
@astromichi
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •@astromich
Solange es meine Zeit zulässt und sich jemand dafür interessiert mach ich das gern. Ist ja auch historisch - das verdient Berichterstattung.
i @der_zaunfink
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Ik freu mir 🏳️⚧️🤗
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Ja das war deutlich. Wier werden bald ja sehen wer dagegen gestimmt hat.
stephie
Als Antwort auf stephie • • •Jetzt ist es online bundestag.de/parlament/plenum/…
Deutscher Bundestag - Namentliche Abstimmungen
Deutscher Bundestagstephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Hätte ich in etwa auch so erwartet.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Vor allem Adler ist heftig im rechten Kultur-Kampf. Die Namen sagen mir überwiegend was von Twitterzeiten.
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Von dem hätte ich eine Ablehnung erwartet
stephie
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Danke für die Anmerkung. Du hast Recht. Ändere es direkt um.