Mal wieder "Gendern".
Ich bin heute etwas eskaliert. Es ging um einen Künstler, dessen Stücke ich durchaus schätze, der politisch eigentlich auch "auf der guten Seite" ist, sich meines Wissens nicht queerfeindlich äussert, usw.
Aber eben dieses eine Thema...
Und eine befreundete Person meinte dann zu mir, "er äußert sich nur negativ über das Gendern (rein sprachlich, er ist Germanist - keine Entschuldigung, nur eine Erklärung), er äußert sich nicht negativ über queere Personen."
Je nun. Da musste ich etwas ausführlicher antworten:
Sorry, aber das ist viel zu kurz. Geschlechtersensible Sprache hat Gründe, über die viele Menschen, die sich mit Vergeschlechtlichung, (Macht)Strukturen und Minderheitenrechte beschäftigen, sehr intensiv nachgedacht und diskutiert haben.
Es ist in der Psycholinguistik unbestritten, dass sprachliches Framing - welche Pronomen, Artikel, Genus bei Nomen - verwendet werden, die Bilder und Vorstellungen den Kommunizierenden verändern.
Bekanntestes Beispiel ist rosa-hellblau-falle.de/raetsel…
Rede ich von Ärzten, werden Ärztinnen und andere unsichtbar und verschwinden aus der Vorstellungswelt. Dass an Klinikbetten die männlich gedeutete Person als Arzt angesprochen wird, die weiblich gedeutete als Schwester, ist quasi sprichwörtlich.
Noch schlimmer verhält es sich bei nichtbinären Menschen. Wir werden quasi nirgendwo mitgemeint, mitgedacht, usw.
Dafür dienen explizit die Sternchen. Damit wir nicht andauernd vor genau zwei falschen Türen stehen, hinter denen wir entweder attackiert oder als Bedrohung gesehen werden. Damit wir an den ganz normalen Prozeduren, Strukturen und gesellschaftlichen Möglichkeiten teilhaben können.
Das sind, so ganz nebenbei, unsere verfassungsmässigen Rechte, weshalb staatliche Sprachverbote tatsächlich verfassungswidrig sind; blog.enby-box.de/20250805_wesh…
In der Praxis müssen wir aktuell diese Rechte sehr kleinschrittig einklagen. Zum Beispiel gegen die Bahn, die beim Ticketkauf völlig widersinnig auf die Abfrage einer binären Anrede beharrte, bis ihr ein OLG das mehrfach eindrücklich erklärte; tinrechtshilfe.de/archive/570
Ryan Air wurde sogar aufgrund der DSGVO entsprechend nach europäischem Recht erfolgreich verklagt; tinrechtshilfe.de/archive/702
Ich kann euch gerne mal auflisten, was mir so passiert.
Dass ich das Zeugs jeden Tag Leuten erklären muss, meine Flyer verteile, usw.; blog.enby-box.de/20210824_herz…
Dass ich 6 Monate nicht an mein Versicherungsportal kam, weil deren Webseite nicht mit "weder Herr noch Frau" in ihrer eigenen Datenbank klar kam; blog.enby-box.de/20220708_wenn… und einen ganzen Folder mit Mails habe.
Dass ich beim Hallenbad hier erst mal gemailt und telefoniert habe, wie das denn für mich funktionieren könnte dort mit den Duschen und Toiletten.
Weil die Welt für cis-binäre Menschen gemacht ist, die gar nicht wahrnehmen, was da für andere alles verkorkst ist; blog.enby-box.de/20220413_welc… wie für die beiden Fische in David Foster Wallace' Parabel.
Ja ich weiss, dass das alles "ungewohnt" ist, "Neuland" haha, wir die Leute "abholen" müssen, usw. Aber genau dazu dient gendersensible Sprache.
Genau deshalb sind Doppelnennungen nicht hinreichend und neutrale Begriffe - Studierende - auch nicht wirklich.
Deshalb bin ich sehr aktiv gegen Menschen, die aus formalen, akademischen Perspektiven wie (willkürlicher) Grammatik oder "Sprachästhetik" gegen das einzige Mittel sind, mit dem wir uns sichtbar machen können, siehe den Zeitungsartikel im Link oben.
Solche - sorry - überprivilegierte Sch***e ist gegenüber dem, was ich und andere trans, inter, nichtbinäre Menschen praktisch erleben wirklich sowas von egal, dass es mich wirklich wütend macht, mit welcher Ignoranz und Arroganz Leute wie Kunze, Thierse, Gottschalk und andere darüber schwadronieren.
Ob aus Ignoranz oder Absicht: Wer uns sprachlich - und damit auch real - unsichtbar machen will, ist letztlich queerfeindlich. Es ist die gleiche Geschichte wie mit rassistischen Begriffen usw.
Dass heisst nicht, dass ich irgendwen "canceln" möchte oder nicht selbst zu einem Kunze-Konzert ginge. Die meiste Musik von ihm ist nach wie vor toll. Aber entschuldigen oder relatvieren kann ich mindestens diesen anderen Punkt auch nicht. Beides ist gleichzeitig wahr.
#Gendern #GeschlechterSensibleSprache #Enby #nonbinary #nichtbinär
Weshalb staatliche „Genderverbote“ (unter anderem) verfassungswidrig sind
„Es begab sich neulich in der kleinen Gemeinde nebenan…“, dass eine (CDU-dominierte) Gruppe innerhalb des Gemeinderats einen Antrag einbrachte, die Verwaltung solle per Richtlinie in Zukunft „auf das so genannte ‚Gendern‘ (z. B. Gendersternchen, Doppelnennungen oder Binnen-I) verzichten und stattdessen die allgemein verständliche und grammatikalisch korrekte deutsche Sprache verwenden“. Sie begründeten das wie folgt:
- „Lesbarkeit und Verständlichkeit“. „Gegenderte Sprache“ erschwere das flüssige Lesen und Verstehen und stelle „für Menschen mit Lese- und Sehschwierigkeiten oder nicht-muttersprachliche Bürger eine zusätzliche Barriere dar“
- „Sprachästhetik und Klarheit“. Die deutsche Sprache biete mit dem generischen Maskulinum eine bewährte und grammatikalisch korrekte Form, die alle Menschen einschließe.
- „Rechtslage und Empfehlungen“. Für den Rat für deutsche Rechtschreibung entsprächen Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht den offiziellen Rechtschreibregeln.
- „Neutralität der Verwaltung“. Die Verwaltung solle politisch und ideologisch neutral agieren und da „das Gendern“ gesellschaftlich umstritten sei und neutrale Sprache beibehalten, die alle Bürger anspricht, ohne eine bestimmte Sprachpraxis zu bevorzugen.
Besonders hübsch der Nachsatz. Wörtlich, inklusive Rechtschreibfehlern: „Wir möchten hier klar zum Ausdruck bringen, dass keineswegs das Verwenden der männlichen und weiblichen Form wie bspw. „Bürgerinnen und Bürger“ untersagt werden soll, sondern das Verwenden von Doppelpunkt und Sternchen oder ähnlichen Verunglimpfungen der deutschen Sprache wie bspw. „Büger:innen oder Büger*innen“.“
Um es kurz zu machen: Die „Begründungen“ sind samt und sonders Unfug, sogar wissenschaftlich bzw juristisch widerlegter Unfug. Dazu unten mehr.
Einer der wichtigsten Punkte jedoch ist gerade der Widerspruch im Antrag selbst, der oben Doppelnennungen („Bürgerinnen und Bürger“) verbieten will, im Nachsatz jedoch nicht.
Das Ding ist: Gerade die Doppelnennung verletzt die verfassungsmässigen Rechte jener, die eben weder Bürgerin noch Bürger sind: Nichtbinäre Menschen. Die existieren in Deutschland juristisch seit 2013 (Einführung des offen gelassenen Geschlechtseintrags), ausführlich bestätigt 2017 (Entscheid zur Dritten Option, „divers“) und ins Gesetz geschrieben 2018 (§45b PStG) und 2024 (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG). Bei „Bürger“ könnte sich eine staatliche Stelle noch auf das „generische Maskulin“ rauszureden versuchen (was auch Unfug ist, siehe unten), aber wenn sie explizit nur zwei Geschlechter nennt, ist das eine Diskriminierung nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Benachteilung aufgrund des Geschlechts.
Wenn eine staatliche Institution absichtlich und sogar per Richtlinie verfassungsmässige Rechte verletzt, ist das keine Kleinigkeit und lässt sich auch nicht mit „sind ja nur so wenige“ abbügeln. Wenn sie den Konflikt vermeiden wollen, müssen sie entweder auf geschlechtsspezifische Anreden ganz verzichten oder Formulierungen finden, die alle Geschlechter einbeziehen.
Nun, wie ging die Sache mit dem Antrag aus? Wie das Hornberger Schiessen. Nach einem kleinen Schlagaubtausch in der Bürger*innen-Fragestunde vor der Sitzung (s. Zeitungsartikel unten) erklärte der anwesende Verwaltungsmensch, dass weder der betreffende Ausschuss noch der Gemeinderat in dieser Frage zuständig sei. Vielmehr sei es Sache der*es Bürgermeister*in, eine Richtlinie für offizielle Schreibungen zu erlassen. Damit war das Thema quasi von der Tagesordnung gestrichen und weder eine Abstimmung noch sonstetwas die Folge. So weit, so gut.
Dem Bürgermeister schrieben wir (die trans Selbsthilfegruppe im Landkreis) daraufhin einen Brief:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister …,mit Bestürzung haben wir den Antrag der Gruppe „…“ gegen „das sogenannte Gendern“ zur Kenntnis genommen[1]. Geschlechtergerechte Sprache, die alle Geschlechter anspricht, gehört zu den Grundrechten und zur allgemeinen Gleichstellung, und ist damit gerade im amtlichen Bereich keineswegs beliebig einschränkbar.
Unsere Gruppenmitglieder gehören zu den unmittelbar von solchen Sprach- und Schreibverboten betroffenen und diskriminierten Menschen. Als genderdiverse, trans, inter und nichtbinäre Menschen, werden wir durch rein binäre Formulierungen unsichtbar gemacht. Ebenso wie rein maskuline Formen Frauen unsichtbar machen, egal ob bewusst oder versehentlich.
Dies führt regelmäßig zu Konflikten, wo wir nicht von vornherein mitgedacht werden, weil wir schon sprachlich nicht vorkommen. Diese Diskriminierung belastet viele von uns, insbesondere in zweigegenderten Räumen.
Eine rein maskuline oder „doppelnennende“ Kommunikation können wir also im Hinblick auf unsere Lebensqualität und allgemeinen Gleichstellungsrechte nicht akzeptieren. Darüber hinaus beruht der Antrag der Rats-Gruppe auf zahlreichen Falschbehauptungen und -annahmen.
Das Leseverständnis öffentlicher Kommunikation und Verwaltungssprache scheitert regelmäßig nicht an geschlechtergerechter Sprache oder Sternchen, sondern an überlangen und komplizierten Wörtern und Sätzen. Selbst in Leichter und Einfacher Sprache kann geschlechtergerecht und verständlich geschrieben werden[2][3]. Dafür gibt es einige Anleitungen und Schulungen.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSBV) empfiehlt das Sternchen, wenn keine andere geschlechtergerechte bzw. -inklusive Formulierung gefunden werden kann[4].
Unter Fachleuten für Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache bildet sich die Ansicht heraus, dass geschlechtergerechte Sprache Teil des Spracherwerbs sein muss, weil Lernende diesen Formen auf jeden Fall begegnen werden[5][6].
Das sogenannte „generische Maskulin“ ist eine Fiktion. In der Grammatik und den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung kommt es deshalb nicht vor. Die Psycholinguistik hat inzwischen festgestellt, dass sich bei ausschließlich männlichen Formulierungen oder Doppelnennungen die anderen Geschlechter nicht gleichwertig angesprochen fühlen. Die Behauptung, es seien damit alle Geschlechter gemeint oder gar eingeschlossen, widerspricht daher der beobachteten Wirklichkeit.
Die Rechtslage ist deutlich komplexer, als im Antrag dargestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass mehr als zwei Geschlechter existieren, sowohl sozial als auch medizinisch. Deshalb wurden die beiden nichtbinären Optionen „divers“ und „ohne Eintrag“ geschaffen und den bisherigen „männlich“ und „weiblich“ verfassungsmäßig gleichgestellt. Alle staatlichen Stellen haben dies zu beachten und sicherzustellen[7].
Ein absichtlicher sprachlicher Ausschluss bestimmter Geschlechter stellt also gerade in staatlicher Kommunikation eine Diskriminierung nach Art.3(3) GG dar[8][9][10].
Der Rat für deutsche Rechtschreibung steht weder über der Verfassung noch über Gesetzen. Seine Empfehlungen und Ansichten aufgrund von formaler Grammatik und Korpus-Beobachtungen haben von sich aus keinerlei Rechtskraft. Sie per Anweisung für Behörden verbindlich zu machen, darf nicht in der Folge Grund- oder andere Rechte verletzen.
Neutralität der Verwaltung bedeutet vor allem, die gleichen Rechte aller Menschen zu wahren.
Keine staatliche Ebene darf daher (Schrift)Sprache vorschreiben, die nicht alle Geschlechter einschließt. Weder das „generische Maskulin“ noch die Doppelnennung („Bürgerinnen und Bürger“) werden dem gerecht.
Inzwischen gibt es zahlreiche Empfehlungen, Anleitungen und Handreichungen für Behörden, wie geschlechtergerechte Sprache sicherzustellen ist, z. B. [11], [12]. In der Regel wird empfohlen, zuerst neutral oder inklusiv zu formulieren; „Lehrkräfte“, „Teilnehmende“. Für die seltenen Fälle, in denen dies nicht möglich ist, wird der Asterisk – „Gendersternchen“ – als Lösung empfohlen.
Wir bitten Sie als zuständigen Bürgermeister, der Verwaltung im Sinne des Mottos „lebendige Vielfalt“ eine Handreichung zu geben, die alle Geschlechter mitdenkt und anspricht, ohne den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu verwehren, im Zweifelsfall auch den Asterisk zu verwenden.
Anhang:
[1] Antrag (PDF)
[2] „Bayern barrierefrei“, beratungsstelle-barrierefreihe… – „Capito führte 2023 eine Studie[3] mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit Menschen, die Deutsch lernen durch und kam zu dem Schluss, dass neutrale Begriffe am besten verständlich sind, gefolgt vom Genderstern mit einer vorgeschalteten Erklärung. Partizipformen waren am schlechtesten zu verstehen.“
[3] capito.eu/app/uploads/genderst…
[4] BDSV, „Gendern“, dbsv.org/gendern.html
[5] Peuschel (bpb), „Keine größere Hürde als… Gendergerechte Sprache im Deutschen aus der Perspektive des Lehrens und Lernens“, bpb.de/shop/zeitschriften/apuz…groessere-huerde-als/
[6] Kaupp, Goethe Institut, „Genderinklusive Sprache im DaF-Unterricht“, goethe.de/prj/dlp/de/magazin-s…
[7] Antidiskriminierungsstelle, „Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote”“, antidiskriminierungsstelle.de/…05_genderverbot.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[8] Lembke, „Verfassungswidrige Sprachverbote“, verfassungsblog.de/verfassungs…
[9] Lembke, „Geschlechtergerechte Amtssprache: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“, hannover.de/content/download/8…Amtssprache_Ergebnisse_Lembke2021.pdf
[10] Lembke, „Geschlechtergerechte Amtssprache: Das vollständige Gutachten“, hannover.de/content/download/8…Amtssprache_Lembke_Dezember2021.pdf
[11] Region Hannover, „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“, hannover.de/content/download/7…
[12] „Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung – 2. Auflage“, transparenz.bremen.de/metainfo…der-bremer-verwaltung-2-auflage-160588
In einem sehr freundlichen Gespräch mit dem Bürgermeister liess dieser uns wissen, dass der Brief an die zuständigen Verwaltungsleute weitergeleitet wurde und in die Richtlinie eingang finden wird 😏Zu erwähnen ist aber auch, dass diese Rats-Gruppe auch nach Punkten verloren hat. Die Samstagsausgabe der Lokalzeitung brachte diesen Artiekl auf Seite 1:
Screenshot
#GendernGenderinklusive Sprache im DaF-Unterricht - Deutschstunde Portal - Goethe-Institut
Sprachen und damit auch das Sprachenlernen sind eng mit Identität verbunden. Schon im Anfängerunterricht sprechen Lernende über sich selbst, ihre Erfahrungen und ihre Beziehungen zu anderen Menschen.Dr. Steffen Kaupp (Deutschstunde Portal - Goethe-Institut)
Roland Häder🇩🇪 mag das nicht.
teilten dies erneut
LGBTQ+ Channel, Harvestmouse, stephie, Robyn, Kassander, rainbowcookie, Erika, Michaela, Queer Mama, Felix, Amsel R.I.P. Natenom, axebos, 🏳️🌈💚🇺🇦💉, I. L. Villiam, Bjørne, Elischeva, WonCo und always tired on mh break haben dies geteilt.
jan Ki | 奇
Als Antwort auf Jaddy • • •@Jaddy@blog.enby-box.de
"Dafür dienen explizit die Sternchen. Damit wir nicht andauernd vor genau zwei falschen Türen stehen, hinter denen wir entweder attackiert oder als Bedrohung gesehen werden."
Das sehe ich persönlich anders. Ich will mich neben dem expliziten maskulinen und femininen Gendern nicht auf ein Asterisk reduzieren lassen, mit dem ich "implizit mitgemeint" bin. Da ist mir Entgendern mit -i oder -y tausendfach lieber.
Jaddy
Als Antwort auf jan Ki | 奇 • •@jan Ki | 奇
Ja, mir eigentlich auch. Oder eine andere schöne, klingende Lösung.
Allerdings würde jede davon von "diesen Leuten" auch als "Sprachverschandelung", "Micky-Maus-Sprache" oder so verunglimpft. Da geht es nicht um Feinheiten, sondern um deren Prinzip, sich nicht ändern zu wollen - und einigen wohl auch darum, uns am liebsten komplett unsichtbar zu machen.
Insofern können wir die Diskussion ausserhalb unserer Bubble mehr oder weniger rein über die Sternchen führen. Den Zweck, Aufmerksamkeit für unser Anliegen zu errregen, haben sie ja erreicht.
axebos hat dies geteilt.
Kassander
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