Es geht los mit der Rückabwicklung. Ein Gesetz aufgrund reiner Behauptungen, ohne Nachweise für die Begründung, aber angeblich ohne Alternative.
Angeblich reichen drei Jahre Aufenthalt auch bei Sprachniveau C1 und gesichertem Lebensunterhalt nicht, um sich sichergestellt in die „hiesigen Lebensverhältnisse“ zu integrieren.
Angeblich braucht es dazu mindestens fünf Jahre. Ausserdem wird ein „Abstandsgebot zum Aufenthaltsrecht“ angestrebt. Naja, einige Geflüchtete werden ja schon jahrelang im Unklaren gelassen und könnten sonst nach drei Jahren plötzlich Einbürgerung verlangen - oder wie ist das zu verstehen?
Und angeblich keine Alternativen? Oh doch. hutt.social/@bt_drs/1147322894…
Drs. 21/537: Gesetzentwurf Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (PDF)📄 dserver.bundestag.de/btd/21/00…
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