»Nach der gemeinsamen Abstimmung von #Union und #AfD im #Bundestag verlässt Michel #Friedman die #CDU. Der Publizist jüdischen Glaubens sprach von einer "katastrophalen Zäsur" und einem "unentschuldbaren Machtspiel".«
tagesschau.de/inland/innenpoli…
Publizist Friedmann tritt aus Protest aus der CDU aus
Michel Friedmann kehrt der CDU den Rücken. Nach der Abstimmung im Bundestag sei es für ihn eine Sache der Glaubwürdigkeit. Mit der AfD dürfe es keinen "Betriebsunfall" geben, sagte er in den tagesthemen.tagesschau.de
Jaddy mag das.
teilten dies erneut




Mel
Als Antwort auf Jaddy • • •Halb-dreiviertelschwanger!
Dieses widerliche schwarzbraune lebensfeindliche Gesocks!
Jaddy mag das.
rugk
Als Antwort auf Mel • • •@eine_Mel
Siehe mastodon.social/@quatscheentch…
@jaddy @tazgetroete
Susanne
2025-02-01 00:56:57
Jaddy
Unbekannter Ursprungsbeitrag • •@Susanne Theoretisch müsste das so sein im deutschen Rechtssystem; §6(1) SBGG. Praktisch hingegen gibt es zwei große Knackpunkte.
Zum einen gibt es reichlich Angriffspunkte, selbst bei gutwilligen Schutzeinrichtungen über §6(2) den Zugang zu verweigern (Hausrecht, Satzung), wenn die Finanzierungsstellen des Landes (hallo Bayern) oder eines restriktiven BMFSFJ das so vorschreiben. Entsprechend formulierte Einschränkungen, die die Schutzeinrichtungen bei der Bewerbung um die Gelder unterschreiben müssen, reichen.
Zwar ist eine zentral-dirigistische Definitionsbeschränkung wie jetzt durch Trump in D fast nicht vorstellbar (noch), aber Beschränkungen im Detail je nach politischer Ideologie in der Praxis schon.
Zum anderen ist die Formulierung "weil sie eine Frau ist" (Änderungen lt. Beschluss dserver.bund
... mehr anzeigen@Susanne Theoretisch müsste das so sein im deutschen Rechtssystem; §6(1) SBGG. Praktisch hingegen gibt es zwei große Knackpunkte.
Zum einen gibt es reichlich Angriffspunkte, selbst bei gutwilligen Schutzeinrichtungen über §6(2) den Zugang zu verweigern (Hausrecht, Satzung), wenn die Finanzierungsstellen des Landes (hallo Bayern) oder eines restriktiven BMFSFJ das so vorschreiben. Entsprechend formulierte Einschränkungen, die die Schutzeinrichtungen bei der Bewerbung um die Gelder unterschreiben müssen, reichen.
Zwar ist eine zentral-dirigistische Definitionsbeschränkung wie jetzt durch Trump in D fast nicht vorstellbar (noch), aber Beschränkungen im Detail je nach politischer Ideologie in der Praxis schon.
Zum anderen ist die Formulierung "weil sie eine Frau ist" (Änderungen lt. Beschluss dserver.bundestag.de/btd/20/14…) mE bewusst schwammig. Je nachdem kann - theoretisch und praktisch - damit sowohl AFAB Personen mit nicht-weiblichem Geschlechtseintrag der Zugang formal verweigert werden, als auch nicht-AFAB Personen mit weiblichem.
Die Formulierung riecht sehr nach "was-ist-eine-frau.de" (nein, nicht klicken!); einer aktuellen TERF-Kampagne, die eben nur "biologische Frauen" als einzig gültige Definition akzeptieren will.
Selbst wenn ich mal davon absehe, dass der Staat hier voll Pareto geht - die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind 80% Frauen (whatever that means) und 20% Männer (dito) - heisst "geschlechtsspezifisch" eigentlich Täterinnen-Sicht: Personen werden Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, weil sie als *whatever-Geschlecht gesehen werden.
Das ist alles meines Erachtens von der CxU ganz bewusst so gemacht, um genau diese Möglichkeiten zu haben.
Und schliesslich treten erste Teile des ganzen frühestens 2027 in Kraft - Bereitstellung durch die Länder, die das ja jetzt schon so super hinkriegen... - und der Rest, der verbindliche Anspruch auf Schutz, Unterbringung und Hilfe, erst 2032.
Mal schauen, was zukünftige Bundes- und Landesregierungen bis dahin alles umdefinieren und einschränken.
Ich finde an dieser quasi reinen Absichtserklärung - zu wenig, zu schwammig, zu eingeschränkt, zu spät - jetzt noch nicht viel zu feiern.