„Rechtsanspruch gilt nicht für trans, inter und non-binäre Personen“
"Der Deutsche Frauenrat begrüßte die Einigung als historischen Moment und erklärte: „Das Gesetz wird Leben retten!“ Sprecherin Sylvia Haller kritisierte aber, dass am Ende noch transfeindliche Narrative das Gesetz prägten. Bis zuletzt hatten SPD und Grüne mit der Union auch darüber gestritten, ob der Rechtsanspruch für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität gelten soll."
"Die Union hat sich durchgesetzt: Der Rechtsanspruch gilt nun laut Gesetzestext nur für Frauen und ihre Kinder. „Wer die breit angelegte Desinformationskampagne gegen trans Personen mitträgt, nimmt in Kauf, dass diese Minderheit in der Folge noch mehr Gewalt und Diskriminierung erleiden wird“, so Haller."
Und das, liebe Leute, ist was uns in den nächsten Jahren erwarten wird mit der CDU:
Trans Frauen sind für die CxU keine Frauen und nicht schützenswert. Selbst wenn Gewalt erfahren, weil sie von anderen als Frauen gesehen werden. mastodon.social/@tazgetroete/1…
SPD und Grüne einigen sich mit der Union auf mehr Geld für Frauenhäuser und Beratungsstellen. Ein Gesetz mit härteren Regeln für Täter scheitert aber. taz.de/!6062269
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Katharina Debus mag das.
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Mel
Als Antwort auf Jaddy • • •Halb-dreiviertelschwanger!
Dieses widerliche schwarzbraune lebensfeindliche Gesocks!
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rugk [7845]
Als Antwort auf Mel • • •@eine_Mel
Siehe mastodon.social/@quatscheentch…
@jaddy @tazgetroete
Susanne
2025-02-01 00:56:57
Schiffskatze
Als Antwort auf Jaddy • • •Susanne
Als Antwort auf Schiffskatze • • •Du hast da völlig Recht: Der angenommene Änderungsantrag beschränkt das Gesetz ausdrücklich auf "Frauen". Trans Frauen sind somit natürlich miterfasst (zumal in der Begründung für die Änderung eben auch nirgends behauptet wird, dass nun trans Frauen nicht mehr darunter fallen sollen - das wäre auch verfassungswidrig; in der 1. Begründung wird nochmal auf die Inklusivität hingewiesen).
Enbys und (trans/cis) Männer sind dank unchr. Union entgeg d. Ursprungsentw. nicht erfasst
Jaddy mag das.
Jaddy
Als Antwort auf Susanne • •@Susanne Theoretisch müsste das so sein im deutschen Rechtssystem; §6(1) SBGG. Praktisch hingegen gibt es zwei große Knackpunkte.
Zum einen gibt es reichlich Angriffspunkte, selbst bei gutwilligen Schutzeinrichtungen über §6(2) den Zugang zu verweigern (Hausrecht, Satzung), wenn die Finanzierungsstellen des Landes (hallo Bayern) oder eines restriktiven BMFSFJ das so vorschreiben. Entsprechend formulierte Einschränkungen, die die Schutzeinrichtungen bei der Bewerbung um die Gelder unterschreiben müssen, reichen.
Zwar ist eine zentral-dirigistische Definitionsbeschränkung wie jetzt durch Trump in D fast nicht vorstellbar (noch), aber Beschränkungen im Detail je nach politischer Ideologie in der Praxis schon.
Zum anderen ist die Formulierung "weil sie eine Frau ist" (Änderungen lt. Beschluss dserver.bund
... mehr anzeigen@Susanne Theoretisch müsste das so sein im deutschen Rechtssystem; §6(1) SBGG. Praktisch hingegen gibt es zwei große Knackpunkte.
Zum einen gibt es reichlich Angriffspunkte, selbst bei gutwilligen Schutzeinrichtungen über §6(2) den Zugang zu verweigern (Hausrecht, Satzung), wenn die Finanzierungsstellen des Landes (hallo Bayern) oder eines restriktiven BMFSFJ das so vorschreiben. Entsprechend formulierte Einschränkungen, die die Schutzeinrichtungen bei der Bewerbung um die Gelder unterschreiben müssen, reichen.
Zwar ist eine zentral-dirigistische Definitionsbeschränkung wie jetzt durch Trump in D fast nicht vorstellbar (noch), aber Beschränkungen im Detail je nach politischer Ideologie in der Praxis schon.
Zum anderen ist die Formulierung "weil sie eine Frau ist" (Änderungen lt. Beschluss dserver.bundestag.de/btd/20/14…) mE bewusst schwammig. Je nachdem kann - theoretisch und praktisch - damit sowohl AFAB Personen mit nicht-weiblichem Geschlechtseintrag der Zugang formal verweigert werden, als auch nicht-AFAB Personen mit weiblichem.
Die Formulierung riecht sehr nach "was-ist-eine-frau.de" (nein, nicht klicken!); einer aktuellen TERF-Kampagne, die eben nur "biologische Frauen" als einzig gültige Definition akzeptieren will.
Selbst wenn ich mal davon absehe, dass der Staat hier voll Pareto geht - die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind 80% Frauen (whatever that means) und 20% Männer (dito) - heisst "geschlechtsspezifisch" eigentlich Täterinnen-Sicht: Personen werden Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, weil sie als *whatever-Geschlecht gesehen werden.
Das ist alles meines Erachtens von der CxU ganz bewusst so gemacht, um genau diese Möglichkeiten zu haben.
Und schliesslich treten erste Teile des ganzen frühestens 2027 in Kraft - Bereitstellung durch die Länder, die das ja jetzt schon so super hinkriegen... - und der Rest, der verbindliche Anspruch auf Schutz, Unterbringung und Hilfe, erst 2032.
Mal schauen, was zukünftige Bundes- und Landesregierungen bis dahin alles umdefinieren und einschränken.
Ich finde an dieser quasi reinen Absichtserklärung - zu wenig, zu schwammig, zu eingeschränkt, zu spät - jetzt noch nicht viel zu feiern.
iry hat dies geteilt.