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Als Antwort auf Jaddy

Das ist zu komplex für Menschen, denen die Probleme von betroffenen Wesen komplett scheißegal sind.
Als Antwort auf Jaddy

was meinst Du mit "warum gilt das nur für Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern"? Früher war es auf jeden Fall so, dass Vornamen (später mindestens ein Vorname) eindeutig das Geschlecht markieren muss(te). Z.B. Maria allein war für "männlich" nicht erlaubt. Es brauchte einen eindeutigen "Jungen" Namen dazu. Ebenso bei "Andrea"...
Ist das nicht mehr so?
Als Antwort auf stevE 🌼

@stevE 🌼

Es gab mal eine Verordnung dazu, kein Gesetz, die allerdings (im Netz) nicht mehr zu finden ist. Die wurde so um 2006 gerichtlich ausser Funktion gesetzt. Es gilt "Richter'innen und Gewohnheitsrecht". Sprich: Wenn das Amtsleut einen Namen ablehnt (weil "Kindeswohl"), bleibt das Amtsgericht, etc.

Und klar, bei Neugeborenen würden Amt und Gericht wohl sagen, dass der Name irgendwie nicht "gegengeschlechtlich" sein sollte, wegen zu erwartendem Mobbing.

Aber wenn ein erwachsener Mensch den Eintrag wechselt, warum soll der den Namen nicht frei wählen dürfen? Welches Problem entsteht, wenn Menschen mglw nicht den amtlichen Eintrag erraten können? Was ja eh eine unsichere Methode ist.