Was mir gestern erst klar geworden ist:
Mit dem SBGG können wir jetzt quasi frei zwischen 4 "Geschlechter-Tarifen" wählen.
Der Staat sagt: "Ist uns egal welches. Wir verabschieden uns von der Idee eines objektiven Geschlechts und Methoden zu dessen Feststellung und prüfen nix mehr“.
Ausserdem sagen §6 und die Begründung zum Entwurf, dass der Eintrag nur für staatliche Belange gilt. Alles andere, also Privatwirtschaft, Sport, Medizin und Alltag, müssen das Thema "Geschlecht" irgendwie anders regeln, wenn das irgendwie relevant sein sollte. Da hält sich der Staat raus.
Der Eintrag steht vom Anfang der Bundesrepublik an nicht im Perso, nicht im Führerschein, nirgendwo. Ausser im Reisepass, weil mit anderen Ländern mal so vereinbart.
Sprich: Keinein muss oder kann normalerweise den eigenen Geschlechtseintrag nachweisen. Ausserdem ist der Eintrag mit SBGG völlig willkürlich. Davon lässt sich nichts ableiten. Weder positiv noch negativ.
Soweit klar?
Also: Warum zum Geier sollen jetzt die Vornamen quasi den Eintrag verraten? Aber derart unscharf, dass Leute raten müssen, ob ein Name oder eine Kombi "männlich", "weiblich" oder was anderes sind?
Und warum gilt das nur für Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern?
Was ist die Begründung dafür?
Diese Regel ergibt überhaupt keinen Sinn.
teilten dies erneut
stephie, Lord Caramac the Clueless, KSC, Michaela Molthagen, Leela Torres :nona: und Nicky haben dies geteilt.
daswarkeinhuhn
Als Antwort auf Jaddy • • •stevE 🌼
Als Antwort auf Jaddy • • •Ist das nicht mehr so?
Jaddy
Als Antwort auf stevE 🌼 • •@stevE 🌼
Es gab mal eine Verordnung dazu, kein Gesetz, die allerdings (im Netz) nicht mehr zu finden ist. Die wurde so um 2006 gerichtlich ausser Funktion gesetzt. Es gilt "Richter'innen und Gewohnheitsrecht". Sprich: Wenn das Amtsleut einen Namen ablehnt (weil "Kindeswohl"), bleibt das Amtsgericht, etc.
Und klar, bei Neugeborenen würden Amt und Gericht wohl sagen, dass der Name irgendwie nicht "gegengeschlechtlich" sein sollte, wegen zu erwartendem Mobbing.
Aber wenn ein erwachsener Mensch den Eintrag wechselt, warum soll der den Namen nicht frei wählen dürfen? Welches Problem entsteht, wenn Menschen mglw nicht den amtlichen Eintrag erraten können? Was ja eh eine unsichere Methode ist.