Als Antwort auf Jaddy

Super, danke für den Hinweis. Basierend auf die Einleitung des super Textes von Ulrike Lembke im Verfassungsblog (verfassungsblog.de/verfassungs…) hab ich folgenden Footer für meine Dienstmals mal angelegt:

Jaddy hat dies geteilt.

Als Antwort auf Gegenwind 🇺🇳🖖

Gemäß § 1 Absatz 2 HGlG ist die sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch im dienstlichen Schriftverkehr zum Ausdruck zu bringen. Darüberhinaus stellt das BVerfG mit Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16 -, Rn. 1-69) fest, dass die explizite rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern geboten ist.
Unbekannter Ursprungsbeitrag

mastodon - Link zum Originalbeitrag

mafe en españa

@truls46 "Aus den Lesbarkeitsgründen verwenden diese Texte für die Mehrzahlen entgegen aller Gewohnheiten ausschliesslich ein generisches Femininum." schreiben, Shitstorm abwarten, wegschmeissen vor Lachen.

Ähnlich der herrlichen Eskalation der noafd auf die Nachfrage zu den "überall anzutreffenden arabisch-orientalischen Hausnummern an deutschen Wohngebäuden" auf einer ihrer Pressekonferenzen. 🤭

Als Antwort auf Fusel

@Fusel

Wie geschrieben: Das ist das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, die Online-Version.

Siehe rechtschreibrat.com/regeln-und…

Dort kann das Werk als PDF, Buch oder die Online-Version nachgelesen werden.

Der Rat ist quasi regierungsoffiziell, siehe de.wikipedia.org/wiki/Rat_f%C3… aber nur verbindlich für Institutionen, die per Satzung oder Gesetz darauf verpflichtet sind. Im Alltag und überall, wo nicht explizit das Regelwerk vorgeschrieben ist, sind alle Menschen frei, wie sie die deutsche Sprache benutzen wollen 😊