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Als Antwort auf Jaddy

Das ist mein Reden schon ganz lange: statt dem „*“, „_“ oder Binnen-I das Apostroph nutzen. Ist als Auslassungs­zeichen eingeführt, korrekte Rechtschreibung, und Aussprache ist auch sofort klar (auch für Screenreader).
Als Antwort auf Klaus Stein

@Klaus Stein Da stimme ich allem zu, nur dass das Apostroph für Menschen mit eingeschränktem Sehen schwerer erkennbar ist als zB das Sternchen. Deshalb argumentiert der DBSV für „*“ wenn es gar nicht anders geht, aber zB gegen den Doppelpunkt.
Als Antwort auf Jaddy

Kann ich so halb nachvollziehen, wäre aber eher eine Frage des geeigneten Fonts, da gibt's ja durchaus sehr dicke Varianten.
Als Antwort auf Klaus Stein

@Lapizistik total für das Apostroph, aber ich würde wahrscheinlich jedesmal einen typographischen Zusammenbruch kriegen, wenn statt dessen Akut ´, Gravis-Akzent `, Fuß-/ Minutenzeichen ′ oder ein einfach schließendes Anführungszeichen ‘ verwendet würde ^ ^
Als Antwort auf creohn 💥

@creohn
Ich war am Überlegen ob ich ein Beispiel mache und schwankte zwischen „'“ (ASCII-Apostroph) und „’“ (typographisches Apostroph).
„ꞌ“ (Saltillo) hätte sich auch irgendwie angeboten ;-)

Ich muß zugeben, daß ich aus Faulheit statt „’“ meist doch „'“ nutze.

Als Antwort auf Klaus Stein

@Lapizistik Wäre halt mal wieder etwas, das nicht von Communities nichtbinärer/agender Menschen ausgeht...
Als Antwort auf always tired

@project1enigma
Ok, das war jetzt sehr mißverständlich ausgedrückt. Was ich meine: ein Apostroph nutze ich, wenn ich Teile eines Begriffs, die natürlich dazu gehören, nicht mit hinschreibe/ausspreche (Ku’damm statt Kurfürstendamm), also ein Zeichen dafür, daß da mehr ist.
Als Antwort auf Jaddy

Super, danke für den Hinweis. Basierend auf die Einleitung des super Textes von Ulrike Lembke im Verfassungsblog (verfassungsblog.de/verfassungs…) hab ich folgenden Footer für meine Dienstmals mal angelegt:

Jaddy hat dies geteilt.

Als Antwort auf Gegenwind 🇺🇳🖖

Gemäß § 1 Absatz 2 HGlG ist die sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch im dienstlichen Schriftverkehr zum Ausdruck zu bringen. Darüberhinaus stellt das BVerfG mit Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16 -, Rn. 1-69) fest, dass die explizite rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern geboten ist.
Als Antwort auf Gegenwind 🇺🇳🖖

Daher wurde dieser Text gender-inklusiv verfasst und verwendet hierfür die Verschmelzung mit Apostroph gemäß §80(4) der geltenden amtlichen Rechtschreibung.
Als Antwort auf Jaddy

Spannend,dass es doch auch solche Fälle in der doitschen Rechtschreibung gibt, welche die Professoren für sprachlich korrekt befinden.
Aber die #gender Sternchen oder binnen-Is scheinen das einfacher und verständlicher zu sein.
Aber gut, dass man hiermit nen guten Gegenvorschlag für Diskussionen hat. 😁
Als Antwort auf Jaddy

Süße Rache 🤤
Leider arbeite ich nicht in einer Behörde 🫤🤷
Als Antwort auf Andi89S4051

@andi_al Der Deutsche an sich ist doch gefühlt sehr obrigkeitshörig.
Die akzeptieren das und pöbeln über die Unverfrorenheit, das Gendern jetzt auch noch per Gesetz zu erlauben!!!

(Gut, es ist gefühlt von 1996, aber Fakten und so.)

Als Antwort auf Jaddy

Saugeil. Gebookmarked. Mehrfach auf LinkedIn angewendet.

Besten Dank!

Unbekannter Ursprungsbeitrag

mastodon - Link zum Originalbeitrag
mafe en españa

@truls46 "Aus den Lesbarkeitsgründen verwenden diese Texte für die Mehrzahlen entgegen aller Gewohnheiten ausschliesslich ein generisches Femininum." schreiben, Shitstorm abwarten, wegschmeissen vor Lachen.

Ähnlich der herrlichen Eskalation der noafd auf die Nachfrage zu den "überall anzutreffenden arabisch-orientalischen Hausnummern an deutschen Wohngebäuden" auf einer ihrer Pressekonferenzen. 🤭

Als Antwort auf Fusel

@Fusel

Wie geschrieben: Das ist das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, die Online-Version.

Siehe rechtschreibrat.com/regeln-und…

Dort kann das Werk als PDF, Buch oder die Online-Version nachgelesen werden.

Der Rat ist quasi regierungsoffiziell, siehe de.wikipedia.org/wiki/Rat_f%C3… aber nur verbindlich für Institutionen, die per Satzung oder Gesetz darauf verpflichtet sind. Im Alltag und überall, wo nicht explizit das Regelwerk vorgeschrieben ist, sind alle Menschen frei, wie sie die deutsche Sprache benutzen wollen 😊