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Als Antwort auf Jaddy

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Ich verstehe schon nicht warum es verfassungskonform sein soll Erwachsene nicht generell ihre Namen wählen zu lassen. Offensichtlich kommt der Staat ja durchaus damit klar wenn sich Namen ändern.
Als Antwort auf Nova

@Nova

Ja, das ist in D leider eine miese Tradition. Begonnen mit den Preussen, die genau wissen wollten, wen sie zum Militär holen konnten und wie die Abstammungsverhältnisse sind, und richtig verschlimmert von den Nazis 1938. Die Nicht-Änderbarkeit von Vornamen gilt seitdem fast unverändert.

Inzwischen können die Ämter das eigentlich genau nachvollziehen. Und sich alle Papiere neu holen zu müssen, etc. begrenzt das ganze eh.

Es gibt also wirklich keine Gründe, weshalb Menschen ihre Namen nicht ändern können sollten.

@Nova
Als Antwort auf Nova

@Nova

Und was ich so richtig schiete finde: Mit dem SBGG sagt der Staat eigentlich, dass der Geschlechtseintrag nur für staatliche Belange relevant ist, falls es noch Gesetze o.ä. gibt, die darauf abzielen. Für nichtstaatliche Bereiche, Privatwirtschaft, Alltag ist der Eintrag praktisch irrelevant (Begründung zu §6 SBGG).

Er steht auch nicht im Perso o.ä.

Also warum zum Geier sollen jetzt die Vornamen diese Markierung übernehmen? "Die Regelung in [§2] Absatz 3 bewirkt, dass die neuen Vornamen als zu dem Geschlechtseintrag passend erscheinen."

Es gibt keinen plausiblen Grund für diese Regelung.

@Nova