Zu der Meldung von @TIN-Rechtshilfe - tinrechtshilfe.de/archive/702 - zur Einigung mit RyanAir wg nichtbinärer Anrede bekam ich diesen Kommentar in einem Forum:
"René_ Rain Hornstein geht wegen einer Ideologie gegen die gesamte Menschheit vor. Na dann viel Spass, Don Quichotte."
Ich fand den so unglaublich daneben, dass ich mich zu einer Antwort genötigt fühlte:
<Asterix Klappentext>"Die ganze Menschheit? Nein, ein bis drei Prozent leisten erbitterten Widerstand..."</Asterix>
Also erstmal geht hier keinein gegen Menschen vor. Weder gegen einzelne noch Gruppen und schon gar nicht gegen "Die gesamte Menschheit".
Zweitens geht es nicht gegen, sondern für, nämlich gleichberechtigte Teilhabe jener, die aktuell ausgeschlossen bzw ignoriert und in eine unmögliche Wahl gedrängt werden.
Drittens wird keinem Menschen etwas weggenommen, wenn ein bis zwei weitere Optionen zusätzlich in eine Auswahlliste auf einer Webseite aufgenommen werden.
Viertens ist das keine "Ideologie" - oder unsere ganzen sozialen Geschlechterrollen sind für dich "Ideologie", von Klamotten über Anreden bis zu allen Sexismen, die es so gibt. Das würde ich sogar mittragen und Judith Butler, Lann Hornscheidt, Renè_ Rain Hornstein & Co wären vermutlich auch dabei.
Fünftens betrifft das so ca. 1-3% aller Menschen. Mich zum Beispiel. 1,5% Leute in D haben einen Doktortitel ungefähr die gleiche Quote hat grüne Augen oder rote Haare.
Oh, und sechsten wäre es in diesem Fall nicht Don, sondern Done oder eher Doñe. Im spanischen Sprachraum setzt sich langsam die Endung -e für nichtbinäre Fälle durch [1].
Also: Der Satz ist a) eine faktenwidrige Meinung und b) deshalb kompletter Unfug.
(ja, ich habs langsam dicke mit solchem Flachsinn)
Ich hab die Diskussion jetzt schon so häufig geführt, dass ich das Thema auch nachts um halb vier spontan in wenigen kurzen Punkten auflisten kann: Das Bundesverfassungsgericht hat seit spätestens 2017 mehrfach bestätigt, ...
- dass nichtbinäre Menschen das Recht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3(3) GG haben und der Staat das zu berücksichtigen hat
- dass die nichtbinäre Zuordnung eine selbstbestimmte ist, die kein anderer Mensch oder Institution bestimmen oder verweigern kann
- dass sprachliche Teilhabe und Abbildung ebenfalls zu diesem Grundrecht gehört. Grundrecht. Nicht Meinung, nicht Ideologie. Sag nicht nur ich, sagen verfassungsrechtliche Gutachten (Kurzfassung, 123 S. Langfassung)
Heisst: Wir nichtbinäre Menschen existieren ganz offiziell und haben die gleichen Rechte wie Männer und Frauen, nach welcher Definition auch immer.
Und dann haben wir noch weitere Gerichtsurteile aus Deutschland und vom EUGH sozusagen auf der Alltags- und Arbeitsebene, dass Anreden (und Geschlechtsangaben) für einen Ticketkauf
- nicht erforderlich sind (DSGVO),
- wenn überhaupt nicht auf "Herr"/"Frau" beschränkt sein dürfen und
- frei wählbar sind (also nicht kongruent mit dem amtlichen Eintrag sein müssen).
Also gibt es bei allen zweigegenderten Situationen zwei Möglichkeiten:
- Entweder die Zweigenderung aufheben und eine inklusive, genderneutrale Lösung für alle schaffen,
- oder für nichtbinäre Menschen eine adäquate, gleichgestellte, nichtdiskriminierende Ausweichmöglichkeit schaffen.
tertium non datur.
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