Gerade mal nachgeguckt, was bei meinem Umtausch der Fahrerlaubnis Klasse 3 von 1985 so an Schlüsseln auf die EU-Karte kommt und - woah! - das ist ja nen Waffenschein!
Deutlich mehr als ich bisher wusste. LKW-Gespanne bis 18,75t und 3 Achsen. 9-Sitzer bis 3,5t mit 3,5t Anhänger. Traktoren bis 40 km/h, als Gespann bis 25 km/h.
Die „Fuffies“ sind natürlich auch drin. Und alle Trikes plus Anhänger.
Da bin ich mal gespannt.
Jaddy
Unbekannter Ursprungsbeitrag • •@N. Jakob Ich hab ja schon große Dinger gefahren und finde es gut, es weiter zu dürfen.
Bei meinem Ersatzdienst im Katastrophenschutz sass ich plötzlich in einem voll beladenen 7,5 Tonner mit Sani-Zelten und hatte meine liebe Müh, den geübten Fahrys zu folgen 😏
Die 9-Sitzer mit großem Anhänger haben mich etwas überrascht und die 18,75t Gespanne. Da hätte ich die LKW bei dem einen Kundy ja fahren dürfen…
Jaddy
Als Antwort auf Jaddy • •Diese „Führerscheinstelle“ in unserer Kreisstadt ist ja auch seltsam. Telefonisch tagelang nicht zu erreichen. Nur Bandansage. Entweder „gerade nicht in der Lage“ oder „ausserhalb der Geschäftszeiten“ (war innerhalb).
Aber auf eine eMail von 9:27 kriege ich um 9:34 eine sinnvolle Antwort!
Ich kann meinen alten grauen Lappen (entwertet) behalten *freu*
Klaus Stein
Als Antwort auf Jaddy • • •Jaddy
Als Antwort auf Klaus Stein • •@Klaus Stein
Ganz so einfach ist es nicht. Klasse 3 darf auch "CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)".
Der ADAC schreibt dazu:
... mehr anzeigen@Klaus Stein
Ganz so einfach ist es nicht. Klasse 3 darf auch "CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)".
Der ADAC schreibt dazu:
Also: Ggf. ärztliche Bescheinigung mitbringen.
Klaus Stein
Als Antwort auf Jaddy • • •Jaddy
Als Antwort auf Klaus Stein • •@Klaus Stein
Laut Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) gilt für mich (Klasse 3 von 1985):
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* mit folgenden Schlüsselziffern: CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06.
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3): "Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug
... mehr anzeigen@Klaus Stein
Laut Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) gilt für mich (Klasse 3 von 1985):
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* mit folgenden Schlüsselziffern: CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), C1 171, L 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06.
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3): "Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen."
Ich hab da noch die Grundtabelle der Klassen.
Klingt auf den ersten Blick nach "geht alles", mindestens aber bis Gesamtmasse 12t.
C1 171 sind Busse bis 7,5t ohne Passagiere.
Aber ob ich jetzt ohne weiteres bis 18t... 🤷 Vielleicht kriegst du das auseinander gepuzzelt.
Ich frag am besten mal nach, wenn ich meine neue Karte hole.