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Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins Männergefängnis.
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taz
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Als Antwort auf taz • • •PetraBF
Als Antwort auf taz • • •Bei dieser Person sieht es für mich nach einer Art krankhaftem Zwang zu provozieren und Leute zu nerven aus. Ersiees hat ja noch nie was anderes getan.
Medienberichte machen das schlimmer. Diese Person, deren Geschlecht ich auch gar nicht wissen will, sollte aus der öffentlichen Aufmerksamkeit raus.
Jaddy
Als Antwort auf taz • •@taz Es lohnt sich mMn aufzuzeigen, dass ausser ein bisschen medialem Getöse hier real nichts passiert ist.
Liebich hat PR bekommen von interessierter, rechter und_auch anti-trans Seite, aber hat sich keinerlei Vorteile verschaffen können. Alle Gesetze, Verordnungen und Prozesse waren vorbereitet, auch mit solchen Leuten umzugehen. Es gab keine Identitätsverschleierung, keine Privilegien, weil SBGG, BGB, StGB, PStG usw dies gar nicht ermöglichen.
Wenn irgendwem irgendetwas vorzuwerfen ist, dann vielleicht denjenigen, die L trotz bekannter und sogar angekündigter Fluchtgefahr und polizeilicher Überwachung haben entwischen lassen. Das hat aber weder etwas mit dem SBGG zu tun, noch mit dem Justizvollzug.
Es lohnt sich auch ein Blick in das sächsische(!) Justizvollzugsgesetz(1) und die zugehörige Verordnung(2), beide von 2024, nach denen L jetzt buchstabengetreu behandelt wurde - also keineswegs als Sonderfall. Darin sind nicht nu
... mehr anzeigen@taz Es lohnt sich mMn aufzuzeigen, dass ausser ein bisschen medialem Getöse hier real nichts passiert ist.
Liebich hat PR bekommen von interessierter, rechter und_auch anti-trans Seite, aber hat sich keinerlei Vorteile verschaffen können. Alle Gesetze, Verordnungen und Prozesse waren vorbereitet, auch mit solchen Leuten umzugehen. Es gab keine Identitätsverschleierung, keine Privilegien, weil SBGG, BGB, StGB, PStG usw dies gar nicht ermöglichen.
Wenn irgendwem irgendetwas vorzuwerfen ist, dann vielleicht denjenigen, die L trotz bekannter und sogar angekündigter Fluchtgefahr und polizeilicher Überwachung haben entwischen lassen. Das hat aber weder etwas mit dem SBGG zu tun, noch mit dem Justizvollzug.
Es lohnt sich auch ein Blick in das sächsische(!) Justizvollzugsgesetz(1) und die zugehörige Verordnung(2), beide von 2024, nach denen L jetzt buchstabengetreu behandelt wurde - also keineswegs als Sonderfall. Darin sind nicht nur Manipulationsversuche wie in diesem Fall geregelt, sondern auch der -hm- normale Umgang mit trans und_oder nichtbinären Personen im Strafvollzug. Und zwar durchaus sensibel.
Hoffen wir, dass auch diese Passagen vernünftig angewendet werden.
Fazit: Wenn ein Mensch wie Liebich es trotz Vorsatz nicht schafft, sich mittels SBGG irgendwelche Vorteile zu verschaffen, bietet das SBGG offenbar tatsächlich kein „Missbrauchspotenzial“.
(1) revosax.sachsen.de/vorschrift/…
(2) revosax.sachsen.de/vorschrift/…
#SBGG #SelbstBestimmungsGesetz #trans
mögen das
Ironski, Mel, fink, Andreas N. ⁂ und Aurin Azadî mögen das.
teilten dies erneut
stephie, Michaela Molthagen, Rike, Aurin Azadî und Mel haben dies geteilt.
Jaddy
Als Antwort auf taz • •@taz Ein kleine klarstellende Korrektur, da ich die Formulierung oben ein bisschen missverständlich finde:
Die Überstellung in einen Männerknast ist ein normaler Vollzugsakt, vollkommen autonom durch die JVA und Vollzugsbehörde und unabhängig vom gerichtlichen Verfahren wg der vermutlich unrichtigen Erklärung nach SBGG.
Sprich: Es braucht kein Gericht, um die Verlegung durchzuführen. In wieweit das in anderen Fällen vielleicht doch sinnvoll wäre, ist eine andere Frage.
Oh, und „ein Gericht“ hat gar nichts angezweifelt, sondern muss darüber entscheiden, weil der Landkreis Saalekreis als Aufsichtsbehörde des zuständigen Standesamts regelgerecht das Amtsgericht zur Überprüfung eingeschaltet hat; lto.de/recht/hintergruende/h/s…
Schuhmi
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