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Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins Männergefängnis.

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@taz Ein kleine klarstellende Korrektur, da ich die Formulierung oben ein bisschen missverständlich finde:

Die Überstellung in einen Männerknast ist ein normaler Vollzugsakt, vollkommen autonom durch die JVA und Vollzugsbehörde und unabhängig vom gerichtlichen Verfahren wg der vermutlich unrichtigen Erklärung nach SBGG.

Sprich: Es braucht kein Gericht, um die Verlegung durchzuführen. In wieweit das in anderen Fällen vielleicht doch sinnvoll wäre, ist eine andere Frage.

Oh, und „ein Gericht“ hat gar nichts angezweifelt, sondern muss darüber entscheiden, weil der Landkreis Saalekreis als Aufsichtsbehörde des zuständigen Standesamts regelgerecht das Amtsgericht zur Überprüfung eingeschaltet hat; lto.de/recht/hintergruende/h/s…

@taz