So richtig ich die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 finde; das ist das Diskriminierungsverbot.
Was eigentlich dazu gehört ist eine Ergänzung von Absatz 2 um all die in 3 genannten Elemente.
In (2) steht nämlich „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
gesetze-im-internet.de/gg/art_…
Ich finde, dass tatsächliche Durchsetzung der gleichen Rechte und die Beseitigung bestehender Nachteile für alle Formen von Diskriminierungen als Staatspflicht festgeschrieben werden sollte.
fink hat dies geteilt.