So, und was hat L. jetzt davon, dass L. per #Selbstbestimmungsgesetz Geschlechtseintrag und Vornamen geändert hat?
Eine ganze Stange Geld hat das gekostet, aber L. hat außer den Streicheleinheiten von TERFs und dem Beifall von Rechtsaußen keine Vorteile davon.
Es ist komplett nutzlos für L. Es verschafft L. keinen Zugang zu "geschützten Räumen", gibt L. keine Handhabe gegen Deadnaming oder Misgendering, schützt L. nicht vor Strafverfolgung oder was sonst.
Also auch kein Grund, am Selbstbestimmungsgesetz irgend etwas zu ändern.
Und das gilt grundsätzlich: eine missbräuchliche Nutzung des SBGG bringt keine Vorteile. Eher sogar Nachteile für die betreffende Person.
Michaela
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Das Schlimme ist allerdings, dass der Verschwörungsmythos, L. habe "bewiesen", dass das Selbstbestimmungsgesetz fehlerhaft sei und darum geändert werden müsse, sich festgesetzt hat.
Und wir können uns den Mund fusselig reden und aufklären, dass L. damit nichts erreicht hat außer Beifall von Transfeind*innen - und jedenfalls keinen Schutz vor Strafverfolgung, keinen Platz im Frauengefängnis. Mann (bewusst männlich gegendert) verschweigt eben, dass das SBGG nichts dergleichen ermöglicht und verbreitet Lügenmärchen, um Ängste zu schüren.
Nike Leonhard
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Michaela
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Wahrscheinlich ja. Ich schätze, tatsächlich als Frau behandelt zu werden, würde bei L. eine heftige Geschlechtsdysphorie auslösen.
Jaddy
Als Antwort auf Nike Leonhard • •@Nike Leonhard
Tja, keine Ahnung, aber das hier ist Popcorn-fähig:
Also: Bekannter, rechtsextremer, trans-feindlicher Publizist und Hetzer beschwert sich öffentlich, dass eine bekannte, häufig queer- und trans-feindlich hetzende Rechtsextremistin, vormals mit männlichem Geschlechtseintrag, ihn wegen Misgenderns anzeigt.
"Works as intended", oder?
(Der Screenshot ist echt. Eben selbst geschossen auf X)
#Liebich #Reichelt
@Michaela
mögen das
Michaela, Mark Kahl 🚲🐻🦁🇺🇦🇮🇱, dave-ïnïtïv und Ralf Eckstein mögen das.
teilten dies erneut
Überlebenskünstler (er/ihm), Nike Leonhard, Alexander und Ralf Eckstein haben dies geteilt.
SunDancer
Als Antwort auf Jaddy • • •Mark Kahl 🚲🐻🦁🇺🇦🇮🇱
Als Antwort auf Jaddy • • •Michaela
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Sensitiver Inhalt
Ihre Chancen vor Gericht aufgrund von Verstößen gegen das Offenbarungsverbot nach §§ 13-14 SBGG Klagen zu führen dürften sehr schlecht stehen. Eventuell eine Klage wegen Beleidigung oder Nachstellung aufgrund von Deadnaming oder Misgendering nach dem StGB, aber dafür braucht es kein SBGG.
@Nike_Leonhard
Jaddy
Unbekannter Ursprungsbeitrag • •@tronsch
Offenbarungsverbot wird nicht greifen, da es sich nur auf das Outing gegenüber Leuten bezieht, die vorher nicht wussten, dass eine Person einen anderen Eintrag / Vornamen hatte. Bei Personen, die vor der Änderung öffentlich bekannt waren, ist das quasi wirkungslos. Gilt für Liebich genauso wie für Tessa Ganserer.
Es dürfte also immer noch ständig gesagt/geschrieben werden "Liebich, die früher Sven hiess und einen männlichen Geschlechtseintrag hatte...". Anders als Storch, Weidel, Schwarzer & Co das dauernd behaupten. Erst wenn das offenbar in Richtung Nachstellung geht, wie @Michaela schrieb, könnte ein Gericht entscheiden, dass nun mal gut ist.
Meines Wissens ist die ständige Rechtsprechung, dass Personen nach der Änderung Anspruch darauf haben, nur noch mit neuem Geschlecht / Vornamen angespro
... mehr anzeigen@tronsch
Offenbarungsverbot wird nicht greifen, da es sich nur auf das Outing gegenüber Leuten bezieht, die vorher nicht wussten, dass eine Person einen anderen Eintrag / Vornamen hatte. Bei Personen, die vor der Änderung öffentlich bekannt waren, ist das quasi wirkungslos. Gilt für Liebich genauso wie für Tessa Ganserer.
Es dürfte also immer noch ständig gesagt/geschrieben werden "Liebich, die früher Sven hiess und einen männlichen Geschlechtseintrag hatte...". Anders als Storch, Weidel, Schwarzer & Co das dauernd behaupten. Erst wenn das offenbar in Richtung Nachstellung geht, wie @Michaela schrieb, könnte ein Gericht entscheiden, dass nun mal gut ist.
Meines Wissens ist die ständige Rechtsprechung, dass Personen nach der Änderung Anspruch darauf haben, nur noch mit neuem Geschlecht / Vornamen angesprochen zu werden.
Das was queer.de macht (hier) ist also eigentlich rechtlich nicht okay. Und rein prinzipiell finde ich es auch überhaupt nicht gut, weil sie genau wie transfeindliche Leute sich das Recht herausnehmen zu bestimmen, wann sie eine Person für "glaubhaft" halten.
Das mag bei Liebich ziemlich offensichtlich sein, aber gerade da zeigt sich, dass wir einfach konsequent sein sollten.
Wir haben jahrelang dafür geackert, dass Menschen Vornamen und Geschlechtseinträge ohne Fremdbestimmung ändern können und andere das gefälligst zu beachten haben.
Liebich kann sich nennen wie sie will und alle vier Optionen durchprobieren. Ich habe kein Problem, den jeweiligen Namen und Anrede zu verwenden, weil das eben grundsätzlich nichts ändert und sie anderen - uns - damit nichts wegnimmt. Sie bleibt trotzdem die gleiche queerfeindliche, rechtsextreme, verachtenswerte Person. So wie Storch, so wie Weidel.
@Nike Leonhard
mögen das
Nike Leonhard, tronsch, Anny und ein kleines z mögen das.