Verfassungsblog. Nick Markwald über die geplanten Änderungen in Meldegesetz und -Verordnungen bzgl Datenübermittlungen von Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen durch das #SBGG.
Fazit: Es besteht keine Notwendigkeit. Dafür gibt es massive Bedenken bzgl Datenschutz und dem Recht, nicht ständig per Datensatz als trans, inter und_oder nichtbinäre Person erkannt zu werden.
Das Diskriminierungspotenzial ist sehr hoch; schon ohne „rosa Listen“ und gezielter Verfolgung. verfassungsblog.de/sbgg-geschl…
teilten dies erneut