Hab ich das richtig verstanden, dass ich nur "keinen Eintrag" beantragen kann, wenn mein Name zu einem geschlechtsneutralen wechselt oder mein bestehender Name als solches anerkannt wird? Also völlige Willkür diesbezüglich? Entweder die sachbearbeitende Person hat Bock, den gewählten Namen zu akzeptieren, oder nicht? Hmmm, toll. Ich möchte meinen Namen behalten. Hab jetzt rausgefunden, dass es ein Land auf der Welt gibt, indem er unisex ist. Sonst überall gilt er als weiblich. Wie "beweise" ich jetzt also, dass der Name bleiben darf? So viele Fragen... Und weder Geld noch Kraft noch Zeit, das durchzuklagen 😞. Vermutlich probiere ich es einfach und wenn es nicht klappt warte ich, ob vielleicht jemand anderes die Ressourcen zum Klagen hat.
Du hast das richtig verstanden. Man muss irgendwie sagen, dass der bisherige Name auch der neue Name ist, und dass dieser passt.
Ich sehe hier auch Spielraum für Willkür, und als eine der Stellen im TSG die zu rechtlichen Unklarheiten führen und (mit als das erste) weggeklagt werden könnten.
Wenn du vorweisen kannst dass es Länder gibt, in dem dein Name geschlechtsneutral ist dann hast du ja immerhin schon mal etwas was du im Zweifel vorbringen kannst.
@stephie_hamburg aber was heißt schon "vorweisen"... Wie wasserdicht muss das sein? Reicht son bisschen Suchmaschine? Ich werde berichten, was draus wird.
was, wenn ich meinen Namen ändern will, aber meinen geschlechtseintrag behalten will, weil ich mich da noch am ehesten verorten kann? Was, wenn es mein Name „neu“ ist und noch keine gesellschaftliche konnotation hat. Wer bestimmt das überhaupt.. liest jemand diese Gesetze bevor sie die raushauen?! Man ey
@clx Die Möglichkeit nur den Namen zu ändern bei gleichen Geschlechtseintrag war nach dem Referentenentwurf noch möglich, ist beim Regierungsentwurf dann aber explizit rausgeflogen. Der Gesetzgeber verweist auf das normale Namensänderungsgesetz in dem Fall.
@Queer Mama Ich habe genau deshalb gerade mit meinem örtlichen Standesamt Kontakt aufgenommen.
Meine Argumentation: Wenn ich „Kein Eintrag“ wähle, bedeutet das einen „Austritt“ aus dem (staatlichen) Geschlechtssystem, so wie ich auch bei Religion „keine“ stehen habe.
Deshalb stehen mir meiner Ansicht nach alle Namen offen, weil es kein Geschlecht gibt, dem sie entsprechen müssten oder könnten.
Mein Standesamt hat mir bzgl der nichtbinären Optionen geantwortet.
tl;dr der Unfug mit der Anzahl ist noch drin, aber ansonsten ist selbst das BMI ziemlich schulterzuckend.
----- Zitat -----
Welche Vornamen entsprechen der Geschlechtsangabe „divers“ oder einer nicht eingetragenen Geschlechtsangabe? Sind das nur Vornamen, die bisher sowohl als männlich, als auch als weiblich empfunden werden?
Hierzu gibt das Gesetz keine nähere Auskunft.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Innenministerien der Länder mit Schreiben vom 18.07.2024 in dieser Frage mitgeteilt, dass vom Wortlaut her eine Pflicht zur Anpassung der Vornamen an die neue Geschlechtsidentität nicht unbedingt vorzusehen ist, wenn eine bisher männliche oder weibliche Person die Geschlechtsangabe „divers" oder die Streichung der bisherigen Geschlechtsangabe wählt und zugleich bereits bisher ei
Mein Standesamt hat mir bzgl der nichtbinären Optionen geantwortet.
tl;dr der Unfug mit der Anzahl ist noch drin, aber ansonsten ist selbst das BMI ziemlich schulterzuckend.
----- Zitat -----
Welche Vornamen entsprechen der Geschlechtsangabe „divers“ oder einer nicht eingetragenen Geschlechtsangabe? Sind das nur Vornamen, die bisher sowohl als männlich, als auch als weiblich empfunden werden?
Hierzu gibt das Gesetz keine nähere Auskunft.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Innenministerien der Länder mit Schreiben vom 18.07.2024 in dieser Frage mitgeteilt, dass vom Wortlaut her eine Pflicht zur Anpassung der Vornamen an die neue Geschlechtsidentität nicht unbedingt vorzusehen ist, wenn eine bisher männliche oder weibliche Person die Geschlechtsangabe „divers" oder die Streichung der bisherigen Geschlechtsangabe wählt und zugleich bereits bisher einen geschlechtsambivalenten Vornamen ausschließlich führt (z. B. Maria oder Andrea oder auch Maria Andrea).
Denkbar ist für Personen, die die Geschlechtsangabe „divers" oder die Streichung der bisherigen Geschlechtsangabe wählen, dass sie nicht nur in gleicher Anzahl wie zuvor geschlechtsambivalente Vornamen, sondern auch Vornamen, von denen einzelne Vornamen dem einen und die anderen dem anderen Geschlecht entsprechen, in gleicher Anzahl wie zuvor führen können.
D. h. dass bei einer nichtbinären Option können nach derzeitiger Kenntnis geschlechtsambivalente Vornamen weitergeführt, aber zusätzlich zu geschlechtsambivalenten Vornamen auch solche, die entweder als „männliche“ oder „weibliche“ Vornamen empfunden werden. Das ist der aktuelle Sach- und Kenntnisstand, der ggf. durch künftige Rechtsprechung weiterzuentwickeln wäre.
stephie
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Du hast das richtig verstanden. Man muss irgendwie sagen, dass der bisherige Name auch der neue Name ist, und dass dieser passt.
Ich sehe hier auch Spielraum für Willkür, und als eine der Stellen im TSG die zu rechtlichen Unklarheiten führen und (mit als das erste) weggeklagt werden könnten.
Wenn du vorweisen kannst dass es Länder gibt, in dem dein Name geschlechtsneutral ist dann hast du ja immerhin schon mal etwas was du im Zweifel vorbringen kannst.
Queer Mama
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stephie
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clx
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stephie
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@clx
Die Möglichkeit nur den Namen zu ändern bei gleichen Geschlechtseintrag war nach dem Referentenentwurf noch möglich, ist beim Regierungsentwurf dann aber explizit rausgeflogen. Der Gesetzgeber verweist auf das normale Namensänderungsgesetz in dem Fall.
@Mama123
Jaddy
Als Antwort auf Queer Mama • •@Queer Mama Ich habe genau deshalb gerade mit meinem örtlichen Standesamt Kontakt aufgenommen.
Meine Argumentation: Wenn ich „Kein Eintrag“ wähle, bedeutet das einen „Austritt“ aus dem (staatlichen) Geschlechtssystem, so wie ich auch bei Religion „keine“ stehen habe.
Deshalb stehen mir meiner Ansicht nach alle Namen offen, weil es kein Geschlecht gibt, dem sie entsprechen müssten oder könnten.
#SBGG
mögen das
fink und Queer Mama mögen das.
Queer Mama
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Jaddy
Als Antwort auf Jaddy • •@Queer Mama
Mein Standesamt hat mir bzgl der nichtbinären Optionen geantwortet.
tl;dr der Unfug mit der Anzahl ist noch drin, aber ansonsten ist selbst das BMI ziemlich schulterzuckend.
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... mehr anzeigen@Queer Mama
Mein Standesamt hat mir bzgl der nichtbinären Optionen geantwortet.
tl;dr der Unfug mit der Anzahl ist noch drin, aber ansonsten ist selbst das BMI ziemlich schulterzuckend.
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mögen das
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Queer Mama
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