Ist doch klar. Mitzeichnen.

"Mit der Petition wird gefordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung müssen uneingeschränkt gelten."

Hier geht's lang (und die Kommentare da drunter einfach ignorieren):

epetitionen.bundestag.de/petit…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)

teilten dies erneut

Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷

die Kommentare sind wichtig, erst dadurch ahne ich, wie komplex die Frage ist. Wenn einer seinen Vornamen von Otto nach Karl ändert, darf die Tatsache und das Datum der Änderung doch nicht einfach verschwiegen werden. Wenn wir nicht aufpassen, kann das durch Betrüger ausgenutzt werden. Bei Änderung von Otto nach Lisa ist das natürlich eine empfindliche Information.
Als Antwort auf Luc Saffre

Als Antwort auf Jaddy

Das Problem mit den geplanten Datenblättern ist, dass sie permanent im Melderegister gespeichert werden sollen und *mitziehen* sollen.
Beispiel:
Eine Person wohnt in einem Ort. Die Daten zur Person sind im Melderegister gespeichert. Die Person lässt sich scheiden, die Angaben dazu werden im Melderegister gespeichert, vor allem das Datum. (1/5)
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf yazzea

Nun zieht diese Person um in einen anderen Ort. Die Daten ziehen aber nicht alle mit um, sondern nur die relevanten, wie z.B. die Angabe "geschieden". Das Scheidungsdatum zieht nicht mit um, das braucht die neue Meldebehörde nicht.
Nehmen wir nun an, die Person trug einen Ehenamen und legt diesen nach der Scheidung noch am alten Wohnort ab und nimmt den Geburtsnamen wieder an. Der alte und der neue Name werden im Melderegister zusammen mit dem Datum der Änderung gespeichert. (2/5)
Als Antwort auf yazzea

Bei Umzug zieht dieser frühere Ehename auch nicht mit, nur der aktuell geführte Name.

Dann war da noch das TSG. Bei einer Namens-und Geschlechtsänderung nach dem TSG verschwanden die bisherigen Daten vollständig. Die "alte" Person verzog melderegistertechnisch nach unbekannt, die neue Person zog zu. Keine Verbindung zwischen den Datensätzen. (3/5)

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf yazzea

Und nun das SBGG und die geplanten neuen Datenblätter: Eine Person ändert ihren Namen und ihr Geschlecht nach dem SBGG. Der alte und der neue Name werden im Melderegister gespeichert. So weit, so gut.
Dann zieht die Person um in einen anderen Ort.
Hier sollen nun alle Namen und Änderungen dauerhaft mitziehen, also auch der neuen Meldebehörde (und allen, die diese Daten abrufen dürfen, Behördenauskunft etc) bekanntwerden. (4/5)
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Woche her)
Als Antwort auf yazzea

@yazzea Ich möchte die früheren (Vor)namen und Geschlechtsoptionen ja auch nicht mitgeschleift haben, lese aber bzgl früherer Familiennamen das BMG und 1.BMeldDÜV anders.

Da werden bei Umzug alle Daten laut BMG §3(1) von der Wegzugs- zur Zuzugsbehörde ausgetauscht. Darunter auch Nr. 2 „frühere Namen" (also Nachnamen) und Vor/Nachnamen und Geschlecht von Ehe/Lebenspartner*innen und Kindern.

Liest sich kompliziert in den Texten, ergibt sich aber mAn aus

Sprich: Du musst dich ummelden und einen Meldeschein ausfüllen, aber die Zuzugs-MB zieht sich alle vorherigen Daten inkl. Historie automatisch von deiner alten MB.

Als Antwort auf Jaddy

@jaddy Du hast recht, seit 01.11.2025 werden tatsächlich die früheren Namen mit übermittelt - dies war vorher nur der Geburtsname.

buzer.de/gesetz/11376/al224373…

Frühere Vornamen und früheres Geschlecht werden bisher nicht übermittelt.

Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷

Ich stelle mir die Frage, warum diese Informationen nicht einfach im normalen Melderegister hinterlegt werden können/sollten? Das sollte man fordern, bzw. hinterfragen.

Trans* und nicht-binäre Menschen sind als gleichberechtigte Bürger*innen Teil unserer Gesellschaft und sollten so auch behandelt und verwaltet werden.

Das ist meine Meinung, da es mir völlig egal ist, wer welche "Merkmale" hat. Heutzutage, 2025.