Ist doch klar. Mitzeichnen.
"Mit der Petition wird gefordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung müssen uneingeschränkt gelten."
Hier geht's lang (und die Kommentare da drunter einfach ignorieren):
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (1 Monat her)
Jaddy mag das.
teilten dies erneut
John Ulrik
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •✍🏻✅
Chatkontrolle. Gesichtserkennung. Transregister. GEHT’S EIGENTLICH NOCH?! Wie blind, ideologisch und geschichtsvergessen kann man sein?
ruurd@mastodon.social
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •ruurd@mastodon.social
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Truth Matters
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Jan Wildeboer 😷
Als Antwort auf Truth Matters • • •Truth Matters
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Bandie
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Jan Wildeboer 😷
Als Antwort auf Bandie • • •Luc Saffre
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Jaddy
Als Antwort auf Luc Saffre • •@Luc Saffre @Jan Wildeboer 😷 Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?
Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.
Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.
Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BM
... mehr anzeigen@Luc Saffre @Jan Wildeboer 😷 Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?
Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.
Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.
Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BMI) kein Register an sich darstellen. Sie führen aber dazu, dass auch in allen zukünftigen Meldebehörden alle Änderungen vorrätig sind und bei jedem Vorgang auch angezeigt werden (können). Auch wenn dies für den Einzelfall völlig irrelevant ist; zB Umzug, Perso erneuern.
Es ist aber generell vollkommen unnötig, Listen von Menschen zu erstellen oder zu führen, die ihre amtliche Geschlechtsoption gewechselt haben. Die steht nirgendwo und ist für die Identifikation und andere staatliche Belange vollkommen unerheblich(2) - es sei denn, man will speziell diese Menschen überwachen, auffinden, absondern.
——
(1) Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern, ggf Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister. Von da aus an die nachgeordneten Behören, bzw für diese zugreifbar.
(2) Das BVerfG hat 2017 dem Staat freigestellt, auf den amtliche Geschlechtseintrag komplett zu verzichten. Somit könnte er bei praktisch allen Behörden einfach eingespart werden.
mögen das
Jan Wildeboer 😷, davidak und Nike Leonhard mögen das.
yazzea
Als Antwort auf Jaddy • • •Beispiel:
Eine Person wohnt in einem Ort. Die Daten zur Person sind im Melderegister gespeichert. Die Person lässt sich scheiden, die Angaben dazu werden im Melderegister gespeichert, vor allem das Datum. (1/5)
yazzea
Als Antwort auf yazzea • • •Nehmen wir nun an, die Person trug einen Ehenamen und legt diesen nach der Scheidung noch am alten Wohnort ab und nimmt den Geburtsnamen wieder an. Der alte und der neue Name werden im Melderegister zusammen mit dem Datum der Änderung gespeichert. (2/5)
yazzea
Als Antwort auf yazzea • • •Bei Umzug zieht dieser frühere Ehename auch nicht mit, nur der aktuell geführte Name.
Dann war da noch das TSG. Bei einer Namens-und Geschlechtsänderung nach dem TSG verschwanden die bisherigen Daten vollständig. Die "alte" Person verzog melderegistertechnisch nach unbekannt, die neue Person zog zu. Keine Verbindung zwischen den Datensätzen. (3/5)
yazzea
Als Antwort auf yazzea • • •Dann zieht die Person um in einen anderen Ort.
Hier sollen nun alle Namen und Änderungen dauerhaft mitziehen, also auch der neuen Meldebehörde (und allen, die diese Daten abrufen dürfen, Behördenauskunft etc) bekanntwerden. (4/5)
yazzea
Als Antwort auf yazzea • • •Ob diese Daten für irgendetwas erforderlich sein sollen, lass ich mal dahingestellt.
Nachvollziehbar und nachweisbar ist die Änderung immer, allein schon über das Geburtenregister, aber sie müsste ja nicht offensichtlich für jeden erkennbar sein. (5/5)
Jaddy
Als Antwort auf yazzea • •@yazzea Ich möchte die früheren (Vor)namen und Geschlechtsoptionen ja auch nicht mitgeschleift haben, lese aber bzgl früherer Familiennamen das BMG und 1.BMeldDÜV anders.
Da werden bei Umzug alle Daten laut BMG §3(1) von der Wegzugs- zur Zuzugsbehörde ausgetauscht. Darunter auch Nr. 2 „frühere Namen" (also Nachnamen) und Vor/Nachnamen und Geschlecht von Ehe/Lebenspartner*innen und Kindern.
Liest sich kompliziert in den Texten, ergibt sich aber mAn aus
Sprich: Du musst dich ummelden und einen Meldeschein ausfüllen, aber die Zuzugs-MB zieht sich alle vorherigen Daten inkl. Historie automatisch von deiner alten MB.
yazzea
Als Antwort auf Jaddy • • •@jaddy Du hast recht, seit 01.11.2025 werden tatsächlich die früheren Namen mit übermittelt - dies war vorher nur der Geburtsname.
buzer.de/gesetz/11376/al224373…
Frühere Vornamen und früheres Geschlecht werden bisher nicht übermittelt.
Fassung § 4 1. BMeldDÜV a.F. bis 01.11.2025 (geändert durch Artikel 1 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23)
www.buzer.deHerr Dennis 🖖🙂
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Ich stelle mir die Frage, warum diese Informationen nicht einfach im normalen Melderegister hinterlegt werden können/sollten? Das sollte man fordern, bzw. hinterfragen.
Trans* und nicht-binäre Menschen sind als gleichberechtigte Bürger*innen Teil unserer Gesellschaft und sollten so auch behandelt und verwaltet werden.
Das ist meine Meinung, da es mir völlig egal ist, wer welche "Merkmale" hat. Heutzutage, 2025.
bws
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •