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Als Antwort auf Jaddy

wie cool!
Vielen Dank.
Ich ärgere mich jedes verdammt mal, wenn ich mein Geschlecht angeben muss und wünschte mir oft eine Zusammenfassung des Urteils oder sowas.
Als Antwort auf Jaddy

Danke! Ich habe so eine Standardmail in der ich den Sachverhalt selbst beschreibe, aber ich bin halt kein Jurist oder so.
Als Antwort auf Jaddy

Die Angabe sollte in der Tat freiwillig sein ...🤫
Man sollte sich dennoch bewußt sein, daß es im Zweifelsfall juristisch sehr wohl einen gravierenden Unterschied macht, ob eine Postsendung an Herrn Mustermensch oder (dessen Gattin) Frau Mustermensch oder an die Eheleute Mustermensch adressiert ist. Alleine schon wegen des Postgeheimnisses! 🤫
Und an Hand des Vornamens auf einer Postsendung ist für den Zusteller nicht immer erkennbar, ob es sich um den Ehemann oder die Ehefrau handelt 🫡
Als Antwort auf die_Leo

Als Antwort auf Jaddy

und genau weil es unverbindlich, freiwillig und nicht aussagekräftig (weil zufällig) ist, wäre auch der statistische Aspekt für die Veranstaltungsauswertung oder für Sicherheitskonzepte irrelevant.
Als Antwort auf Jaddy

Bei vielen Namen anderer Kulturen kann es für einen Zusteller schwierig bis unmöglich sein, zu erkennen, ob die (Ehe)Frau oder der (Ehe)Mann gemeint ist... und bei dem Zeitdruck, den Zusteller haben, fragt so gut wie nie einer nach dem Perso oder so ...🤔
Arbeite in einer Kanzlei und habe selber schon erlebt, was für Ärger sich ergeben kann, wenn die Anrede auf dem Kuvert falsch ist oder fehlt. Zum Beispiel bei Scheidungsverfahren usw. 🫡
Aber jeder, wie er glaubt und will 🤫
Als Antwort auf Jaddy

Als Antwort auf Jaddy

Ich hatte deutlich erwähnt, es sollte freiwillig sein und jeder, wie er mag ... oder es für ihn persönlich wichtig ist.... 😉 Wie bereits dargelegt gibt auch die Situationen, wo die falsche Anrede auf dem Kuvert für den Absender ganz ungemütlich werden kann ...😠
Persönlich (wurde als Kind missbraucht) finde ich es schade, daß man als Anrede nicht einfach "Mensch" ankreuzen kann ...🫤
Als Antwort auf die_Leo

@die_Leo Mal die Sonderfälle kurz ausgenommen (Mehrere Personen im Haushalt heißen gleich) sollte das aber bei relevanten Verfahren eh per Perso überprüft werden und hier sollte auch das Geschlecht durch was eindeutigeres ersetzt werden. Letzten 4 Zeichen der Ausweisnummer oder so, dann ist der Sonderfall auch wurscht. Und klar können ältere Kinder sich fürs entsprechende Elternteil ausgeben, klappt aber heute auch (aka macht jetzt auch nix schlechter als jetzt)
Als Antwort auf die_Leo

Wenn das Ehepaar nur einen Briefkasten hat dann macht es doch keinen Unterschied mehr und die Eheleure müssen das unter sich ausmachen anhand des Vor- und Nachnamens.
Als Antwort auf Luna

@nyovaya Das Postgeheimnis gilt auch für Eheleute! Eine Postsendung, die erkennbar nur an einen der beiden Ehepartner adressiert ist, darf auch nur von diesem geöffnet werden! Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Postsendung im Briefkasten oder in der Wohnung befindet ...👀 Wer z.B. in Scheidung lebt, sollte das beachten ...
Wenn Eheleute das anders handhaben möchten, dann ist das natürlich ihre freie Entscheidung 🫠
@Luna
Als Antwort auf die_Leo

Das weiß ich, dass das Postgeheimnis da auch zählt und habe auch nichts anderes behauptet, aber wenn es nur einen Postkasten gibt müssen die auf die jeweils andere Person vertrauen können. Wo macht da die Anrede einen Unterschied?
Als Antwort auf Luna

@nyovaya Im Streitfall, z.B. bei einer Scheidung, ist die eindeutige und zweifelsfreie Adressierung des Postempfängers relevant. Auch aus Haftungsgründen für den Absender (z.B. der Anwalt). Wer so etwas noch nicht miterlebt hat, kann sich das leider nur schwer vorstellen. Leider gibt es Menschen, die in solchen hochsensiblen Fällen beim kleinsten Anlass gleich mit Klage drohen.
Natürlich sind das Sonderfälle, schadet aber nicht, auch diese zu bedenken.
@Luna
Als Antwort auf die_Leo

Und in wie fern sind Vor und Nachname nicht eindeutige genug um die empfangende Person festzustellen? Abgesehen davon lässt dieses Beispiel einfach mal homosexuelle Ehepaare außer Acht, weil es bei beiden dann trotzdem die gleiche Anrede wäre.
Als Antwort auf Jaddy

das gilt doch bestimmt auch für Angaben bei der Pflegekassen, oder? Habe hier einen Antrag liegen der nur m/w abfragt.
Als Antwort auf DerGinko

Als Antwort auf Jaddy

es sieht nicht nach Pflichtfeld aus, steht in dem Abschnitt mit meinen persönlichen Daten (Geburtstag, Name etc) ich würde denen einfach eine freundliche Mitteilung schicken, das das abgeändert werden muss. Ich kann das eindeutig beantworten mit den zwei Möglichkeiten, will es aber nicht und lasse das jetzt frei und schaue was passiert. Dann kann ich mich rumärgern und hilft vielleicht.