Falls ihr Firmen drastisch klar machen wollt, dass binäre Anrede-Zwangsauswahl rechtlich nicht mehr zulässig ist, beispielsweise bei Tickets für Verkehrsmittel, Konzerte oder Bestellungen in Webshops: Hier die Handreichung des BITKOM (Bundesverband) zum Urteil des EuGH. Erwähnt werden auch die Urteile des OLF Frankfurt gegen die Bahn.
Kurz: Gemäss DSGVO (EU DatenSchutzGrundVerordnung) dürfen nur solche Daten als Pflichtfeld abgefragt werden, die für die Erfüllung des Vertragsgegenstands zwingend erforderlich sind. Anreden und insbesondere Geschlecht sind fast nie derart erforderlich. Deshalb sind sie höchstens als freiwillige Angaben erlaubt, deren Angabe oder Verweigerung zu keinen Vor- oder Nachteilen führen darf. Ausserdem ist dabei die Gleichstellung aller Geschlechter zu berücksichtigen. Auch der nichtbinären.
bitkom.org/sites/main/files/20…
#trans #nichtbinär #Anrede #DSGVO
mögen das
Daniel Siepmann mag das.
teilten dies erneut
/usr/bin/sudo, stevE 🌼, fink, Das große Lu und das kleine la, Ho'nehe ['hɔʔnɛ], StmpAch 🏳️🌈, Heinz Achmed, QuantenFrosch 🏳️🌈, Aubrieta, julia_jkey, Anna, Luca Hammer, Peter König, Trolli Schmittlauch 🦥, Kleiner Radler, Kasiandra Richmond, DerGinko, pascoda (vacation edition), Sasha, Skipper, Cegorach, oleschri@chaos.social, 🇺🇦 KrakelOrakel 🌈 RIP Natenom, Cato, DerGuteAlteHerrSchwarz, Markus, Andreas, Kate Hildenbrand (DE), Trends der PnP-Nachbarschaft, Terry J. 🏳️⚧️, Claudius, Daniel, Oliver Klee, Lord Caramac the Clueless, KSC, SciHype, Tasse, Tasser, am Tassesten, Luna, Dorothée Goetze, Oliver Meyer, Samuel Webdev & plus, Max, Frank Berger, Joram Ulmke, Dawning Sun, Leela Torres, Blahster, dbx, Alethe, __j5s7__, Bfranz, hypebot, Snoddi, Calista, SouthNorth, Man In The Mirror 🌻, V'ger, die_sylvi, J. B., Elmi, connie, Tuchowski, ZenDragoness//RES, Frosch B, The Great And Powerful Emily, Sven/Sarah, Μoritz 💤🏳️🌈, Numerfolt, Svenja, rhold, honze, Xanatos, björn, Lukas HvG, Cybso und 3andere haben dies geteilt.
DerGinko
Als Antwort auf Jaddy • • •Vielen Dank.
Ich ärgere mich jedes verdammt mal, wenn ich mein Geschlecht angeben muss und wünschte mir oft eine Zusammenfassung des Urteils oder sowas.
Jaddy mag das.
Cato
Als Antwort auf Jaddy • • •Jaddy mag das.
die_Leo
Als Antwort auf Jaddy • • •Man sollte sich dennoch bewußt sein, daß es im Zweifelsfall juristisch sehr wohl einen gravierenden Unterschied macht, ob eine Postsendung an Herrn Mustermensch oder (dessen Gattin) Frau Mustermensch oder an die Eheleute Mustermensch adressiert ist. Alleine schon wegen des Postgeheimnisses! 🤫
Und an Hand des Vornamens auf einer Postsendung ist für den Zusteller nicht immer erkennbar, ob es sich um den Ehemann oder die Ehefrau handelt 🫡
Jaddy
Als Antwort auf die_Leo • •@die_Leo Real kommt es wirklich nur auf den (vollständigen) Namen an.
Die richtige Frage lautet in dem Fall „Sind Sie ?“. Genau so fragt die Polizei auch (plus ggf das Geburtsdatum) und deshalb sollten auf Adresslablen und dergleichen auch immer Vor- und Nachnamen stehen. Anrede überflüssig.
Auf innerdeutschen Ausweisen etc steht weder Geschlecht noch eine Anrede. Nicht im Perso, nicht im Führerschein oder dergleichen. Nein, auch nicht in den kodierten Feldern 🙂 (Ausnahme Reisepass, aufgrund internationaler Passabkommen).
Für ein Einschreiben oder eine Abholung unter Vorlage eines Ausweises kann damit also weder die Anrede noch das Geschlecht (welches auch immer) verifiziert werden.
Die Anrede ist übrigens jederzeit und für jede Angabe frei wählbar. Das hat das OLG Frankfurt der Bahn mehrfach bestätigt. Es gibt keine Pflicht und keinen Zusammenhang mit dem amtlichen Geschlechtseintrag oder
... mehr anzeigen@die_Leo Real kommt es wirklich nur auf den (vollständigen) Namen an.
Die richtige Frage lautet in dem Fall „Sind Sie ?“. Genau so fragt die Polizei auch (plus ggf das Geburtsdatum) und deshalb sollten auf Adresslablen und dergleichen auch immer Vor- und Nachnamen stehen. Anrede überflüssig.
Auf innerdeutschen Ausweisen etc steht weder Geschlecht noch eine Anrede. Nicht im Perso, nicht im Führerschein oder dergleichen. Nein, auch nicht in den kodierten Feldern 🙂 (Ausnahme Reisepass, aufgrund internationaler Passabkommen).
Für ein Einschreiben oder eine Abholung unter Vorlage eines Ausweises kann damit also weder die Anrede noch das Geschlecht (welches auch immer) verifiziert werden.
Die Anrede ist übrigens jederzeit und für jede Angabe frei wählbar. Das hat das OLG Frankfurt der Bahn mehrfach bestätigt. Es gibt keine Pflicht und keinen Zusammenhang mit dem amtlichen Geschlechtseintrag oder sonstigen Parametern. Du kannst auch an der gleichen Stelle einmal dies und nächstes Mal was anderes ankreuzen. Oder eben nichts.
Philiphobo
Als Antwort auf Jaddy • • •die_Leo
Als Antwort auf Jaddy • • •Arbeite in einer Kanzlei und habe selber schon erlebt, was für Ärger sich ergeben kann, wenn die Anrede auf dem Kuvert falsch ist oder fehlt. Zum Beispiel bei Scheidungsverfahren usw. 🫡
Aber jeder, wie er glaubt und will 🤫
Jaddy
Als Antwort auf Jaddy • •@die_Leo Ach, einen Zusatz noch zum Thema Identifikation mit Namen und so: Für trans, inter und nichtbinäre Personen (TIAN*) ist das alles nicht so einfach.
Mein Perso hat ein Bild von vor meiner Transition und meine Vornamen sind nicht wirklich genderbinär eindeutig(1).
Es ist mir mehrfach passiert, dass Zustell-Leute o.ä. mich kritisch beäugt haben, weil meine jetzigen „Features“ für sie nicht zu meinem damaligen Gesicht passen.
Eins sagte mal „wir brauchen schon Ihren Ausweis…“. Deshalb habe ich den Ergänzungsausweis der dgti bei mir und glücklicherweise keine Probleme, jederzeit jedem Leut zu erklären, dass ich „so ein diverses Sternchen“ bin, „weder Herr noch Frau“.
Diesen Anredekram wegzulassen hat für mich und Menschen wie mich zwei wichtige Effekte. Zum einen werden wir weniger in Frage gestellt, wenn ein „Herr“ ode
... mehr anzeigen@die_Leo Ach, einen Zusatz noch zum Thema Identifikation mit Namen und so: Für trans, inter und nichtbinäre Personen (TIAN*) ist das alles nicht so einfach.
Mein Perso hat ein Bild von vor meiner Transition und meine Vornamen sind nicht wirklich genderbinär eindeutig(1).
Es ist mir mehrfach passiert, dass Zustell-Leute o.ä. mich kritisch beäugt haben, weil meine jetzigen „Features“ für sie nicht zu meinem damaligen Gesicht passen.
Eins sagte mal „wir brauchen schon Ihren Ausweis…“. Deshalb habe ich den Ergänzungsausweis der dgti bei mir und glücklicherweise keine Probleme, jederzeit jedem Leut zu erklären, dass ich „so ein diverses Sternchen“ bin, „weder Herr noch Frau“.
Diesen Anredekram wegzulassen hat für mich und Menschen wie mich zwei wichtige Effekte. Zum einen werden wir weniger in Frage gestellt, wenn ein „Herr“ oder „Frau“ auf einem Stück Papier nicht dem Erwartungswert unseres Aussehens entspricht. Zum anderen kommen wir vielleicht langsam dahin, weniger automatisch binäre Gender-Klischees anzunehmen.
Wenn ich Briefe oder Päckchen an TIAN* Personen schicke, kürze ich den Vornamen sogar absichtlich auf den Anfangsbuchstaben ab, um Probleme, ungewolltes Outing usw zu vermeiden.
——
(1) ich habe seit meiner Geburt mehr oder weniger uneindeutige Vornamen und habe sie sowohl mit „divers“, als auch jetzt nach der Streichung des Geschlechtseintrags beibehalten.
die_Leo
Als Antwort auf Jaddy • • •Persönlich (wurde als Kind missbraucht) finde ich es schade, daß man als Anrede nicht einfach "Mensch" ankreuzen kann ...🫤
Brewbart
Als Antwort auf die_Leo • • •Luna
Als Antwort auf die_Leo • • •die_Leo
Als Antwort auf Luna • • •Wenn Eheleute das anders handhaben möchten, dann ist das natürlich ihre freie Entscheidung 🫠
Luna
Als Antwort auf die_Leo • • •die_Leo
Als Antwort auf Luna • • •Natürlich sind das Sonderfälle, schadet aber nicht, auch diese zu bedenken.
Luna
Als Antwort auf die_Leo • • •Jaddy mag das.
ZenDragoness//RES
Als Antwort auf Jaddy • • •DerGinko
Als Antwort auf Jaddy • • •Jaddy
Als Antwort auf DerGinko • •@DerGinko Das gilt für alle Belange. Staatliche und private.
Die Kasse müsste dir also darlegen, weshalb und wofür sie das braucht.
Andererseits dauert eine entsprechende Klage dagegen ziemlich lange und kostet (erstmal dein) Geld.
Recht haben und Recht bekommen sind da zwei Dinge.
Gerade Gesundheitsdingen ist „Geschlecht“ in jeder Form noch mal komplizierter.
Was meinen die genau?
Amtlicher Eintrag? Davon gibt es vier. Wieso brauchen die das?
Anrede? Die ist so variabel, dass eigentlich nur ein Freitextfeld passen würde. Mindestens aber sollten „Herr“, „Frau“ und „ohne“ drin sein.
Irgendeine Art von körperlicher Geschlechtlichkeit? Da hilft m/w noch weniger, weil biologisch/medizinisch mindestens ein halbes Dutzend verschiedene Sichtweisen auf Geschlecht gibt, die nicht kongruent sein müssen. Sprich: Zum Beispiel, aber nicht nur, bei TIAN* Personen.
Das Them
... mehr anzeigen@DerGinko Das gilt für alle Belange. Staatliche und private.
Die Kasse müsste dir also darlegen, weshalb und wofür sie das braucht.
Andererseits dauert eine entsprechende Klage dagegen ziemlich lange und kostet (erstmal dein) Geld.
Recht haben und Recht bekommen sind da zwei Dinge.
Gerade Gesundheitsdingen ist „Geschlecht“ in jeder Form noch mal komplizierter.
Was meinen die genau?
Amtlicher Eintrag? Davon gibt es vier. Wieso brauchen die das?
Anrede? Die ist so variabel, dass eigentlich nur ein Freitextfeld passen würde. Mindestens aber sollten „Herr“, „Frau“ und „ohne“ drin sein.
Irgendeine Art von körperlicher Geschlechtlichkeit? Da hilft m/w noch weniger, weil biologisch/medizinisch mindestens ein halbes Dutzend verschiedene Sichtweisen auf Geschlecht gibt, die nicht kongruent sein müssen. Sprich: Zum Beispiel, aber nicht nur, bei TIAN* Personen.
Das Thema haben wir schon bei den Krankenversicherungen. Die gehen nämlich normalerweise von cis-endo Personen aus. Ein „X“ auf der Gesundheitskarte verwirrt entweder (zB Platzierung im KH o.ä.) - oder versperrt im schlimmsten Fall den Zugang zu Leistungen.
DerGinko
Als Antwort auf Jaddy • • •Jaddy mag das.