So, liebe Standesämter, geht das:
#Köln hält sich genau an das #SelbstBestimmungsGesetz und sagt "Sie müssen Ihren Vornamen nicht ändern. Entspricht der bisher von Ihnen geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so können Sie den bisherigen Vornamen behalten."
stadt-koeln.de/service/produkt…
#SBGG
Anmeldung einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Ab dem 1. August 2024 haben Sie als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person die Möglichkeit, sich für eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen bei uns anzumelden.www.stadt-koeln.de
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Chaotica
Als Antwort auf Jaddy • • •Jaddy mag das.
fink
Als Antwort auf Jaddy • • •stephie :betterpride_flag: hat dies geteilt.