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So, liebe Standesämter, geht das:

#Köln hält sich genau an das #SelbstBestimmungsGesetz und sagt "Sie müssen Ihren Vornamen nicht ändern. Entspricht der bisher von Ihnen geführte Vorname dem gewählten Geschlechtseintrag, so können Sie den bisherigen Vornamen behalten."

stadt-koeln.de/service/produkt…

#SBGG

Als Antwort auf Jaddy

Jetzt noch abschaffen, dass ein Vorname einem Geschlecht zugeordnet ist und fertig.
Als Antwort auf Jaddy

Aber wer entscheidet denn, ob Name und Geschlechtseintrag "übereinstimmen"? Der Hinweis lässt ja eindeutig die Option offen, dass das ggf. nicht der Fall sein könnte und dass der bisherige Name dann auch nicht behalten werden dürfte. Welche Regeln werden da angewandt? Oder wird das willkürlich entschieden? Ich sehe da keine Rechtssicherheit.

stephie :betterpride_flag: hat dies geteilt.