Das ist ja mal was. Ich lerne immer neue interessante Ecken im #CanG.
Der “Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.” hatte ja verlautbaren lassen, dass sie den Privatanbau in Kleingärten verhindern wollen. Im Gesetz stände eh, dass der Anbau auf die ständige Wohnung begrenzt sei, also unzulässig irgendwo ausserhalb.
Nunja; der Deutsche Hanfverband hat da was gefunden, nämlich in der Begründung des Kabinettsentwurfs (PDF) bei §1 Nr. 12:
“Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung. Der Begriff der Wohnung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä. Der Wohnungsinhaber muss nicht der Eigentümer sein.”
🤩
Also abgesehen von Kleingärten - keine Ahnung, wer sich den Ärger mit unwilligen Vereinen geben will - sind Ferienwohnungen, Wochenendhäuser usw. schon eine Sache. Vor allem frage ich mich, ob demnächst eingezäunte Klein(st)gärten vermietet werden…
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Leela Torres :nona:, Alexander 😷 und chris@strafpla.net haben dies geteilt.