2023-11-02 18:45:50
2023-10-25 08:43:12
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lippequeer.de/news.html hat "Insider-Infos" zum BSG-Urteil
Zitat:
Zum Urteil des BSG - Operationen bei nicht-binären Personen
Die am 19.10.23 veröffentlichte Pressemitteilung des BSG gibt eigentlich keinerlei Anlass für die Interpretation, dass auch binäre Personen betroffen seien. Zwar hat der 1. Senat noch kein schriftliches Urteil abgegeben, jedoch ging es im verhandelten Fall um eine Mastektomie einer nicht-binären Person.
Aus dem Hause des BSG wurde mir versichert, dass ein Obiter Dictum (eine Entscheidung also, die über Hintergründe des verhandelten Falles hinaus geht) in diesem Fall weitestgehend auszuschließen sei. Auch ist im Hause des BSG durchaus klar, dass Operationen bei binär transgeschlechtlichen Menschen eben keine „neuen Methoden" sind, sondern seit Jahrzehnten usus.
Der Erste Senat, so wurde mir erklärt, habe mit dem Urteil eindeutig Nicht-Binärität anerkannt und trenne diese klar von binärer Transgeschlechtlichkeit. Die Fragestellung gehe eben klar in die Richtung, den Umfang von individuellen Operationen klären zu lassen. Meine Gesprächspartnerin war durchaus zu diesen Auskünften befugt und nach meinem Eindruck auch kompetent.
Ich würde also definitiv davon ausgehen, dass dieses Urteil an keiner Stelle binär- transgeschlechtliche Menschen betrifft, hier also alle Maßnahmen unverändert behandelt werden. Ich kann an dieser Stelle nur allen nicht-binären Betroffenen viel Kraft wünschen und ihnen unsere Unterstützung versichern. Für binäre Personen sehe ich eine klare Entwarnung.... © Sabine Lange, LippeQueer e.V., 24.10.23
#trans #BSGUrteil #nichtbinär #GaOP
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