Ich könnte mich jetzt ein bisschen aufregen über den Bremer Innensenator Ulrich Mäurer, der offenbar seit Bauchgefühl auch einfach mal faktenfrei äussert.
Aber noch ein bisschen mehr ärgere ich mich, dass buten un binnen nicht auf die Faktenferne eingeht und das ganze einordnet.
Die 3,5 ng/ml kommen ja nicht aus dem Nichts, sondern sind quasi von den Niederlanden abgeschrieben. Die haben seit 2017 einen Grenzwert von 3,0 ng/ml. (In Colorado gelten sogar 5 ng/ml(1), sofern keine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit vorliegt.)
Das steht quasi in einer Publikation der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von 2019(2).
Dort steht auch folgendes:
—— Zitat ——
Die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Fahrtüchtigkeit sind Gegenstand experimenteller Untersuchungen. Eine Studie von 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass selbst bei hohen THC-Kon- zentrationen kein derartiger Zusammenhang zur Fahruntüchtigkeit besteht, dass die Festlegung fester Grenzwerte wie bei Alkohol sinnvoll sei.(3)
Demgegenüber kam eine Untersuchung des Bundesamtes für Straßenwesen (DRUID-Projekt(4)) zu dem Ergebnis, dass sich zu der 0, 5-Promille-Grenze des § 24a StVG ein Äquivalent von 3,8 ng/ml THC im Blutserum angeben ließe.(5)
Die Rechtsprechung hat sich diesen Ansatz ausdrücklich nicht zu Eigen gemacht.(6)
—— Zitat Ende ——
Ja, es gibt zu wenig Forschung bisher. Ja, die Blutwerte (bzw teilweise nur der Metaboliten(7)) sagen je nach Konsumhäufigkeit fast nichts über die Fahrtüchtigkeit aus.
Dennoch bzw gerade deshalb ist Mäurers Äusserung zu Grenzwerten Unfug.
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind eine ganz andere Sache, die nach aller Erfahrung bei THC, im Gegensatz zu Alkohol, nicht linear mit dem Blutwert zusammenhängt.
Ich erwarte also tatsächlich objektive Studien, wie genau sich THC generell auswirkt und wie sich das im Unfallgeschehen bemerkbar macht. Allerdings weiss ich jetzt schon, dass mit ziemlicher Sicherheit genau keine tatsächlichen Kausalitäten untersucht werden, sondern „hatte THC im Blut“ als Marker für die folgende unseriöse Polemik ausreichen wird.
#Bremen #Cannabis #THC #ButenUnBinnen #UlrichMäurer
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(1) codot.gov/safety/impaired-driv…
(2) „Sachstand; Zur Verkehrstüchtigkeit unter Einfluss von Cannabis; Grenzwerte und Messverfahren in Deutschland und den Niederlanden“, WD 7 - 3000 - 040/19, bundestag.de/resource/blob/637…
(3) Maatz/Daldrup/Mindiashvili/Ritz-Timme/Hartung, Radfahren unter Cannabiseinfluss, NZV 2016, 460.
(4) DRUID – Driving under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines. Ergebnisse abrufbar unter bast.de/Druid/EN/deliverales-l… ((zu- letzt abgerufen am 7. März 2019).
(5) Dazu Maatz/Daldrup/Mindiashvili/Ritz-Timme/Hartung: Radfahren unter Cannabiseinfluss, NZV 2016, 460.
(6) OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 MB 45/18, BeckRS 2018, 13819.
(7) netdoktor.de/diagnostik/drogen… und thc.guide/thc-nachweisbarkeit-… norden.social/@butenunbinnenbo…
Bremens Innensenator kritisiert neuen Grenzwert für Cannabis am SteuerFür Autofahrer gelten ab jetzt neue Regeln, wenn sie THC konsumieren. Für den berauschenden Wirkstoff kommt ein Grenzwert wie die Promille-Grenze für Alkohol.
butenunbinnen.de/nachrichten/c…