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Fraktionen im deutschen Bundestag dürfen Anfragen an die Bundesregierung stellen.
Logisch, dass die Rechtsextremen das nutzen. Viel für polemischen Unfug und Beschäftigung der Ministerien, aber diese Anfrage und insbesondere die Antwort sind interessant: "Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz".
Zitat:
“Nach sorgfältiger Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüberhinausgehende Beantwortung der o. g. Fragen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann. ... Die erbetenen Informatio-
nen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.“
Damit ist auch klar, dass die seit Jahren freie Stelle im Parl. Kontrollgremium nicht besetzt werden darf.
Sonst dürfte dieses Leut nämlich in bestimmte Akten Einblick nehmen.
Das ist schon ne ganz heftige Klatsche. hutt.social/@bt_drs/1120023676…
Drs. 20/10471: Antwort auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10323 - Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (PDF)📄 dserver.bundestag.de/btd/20/10…
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Calisti 🏳️🌈🦇, why_o_why und Blumine haben dies geteilt.