Wenn ich schon neue biometrische Bilder mache, könnte ich auch mal wieder einen Reisepass holen. Wer weiss, wann eins den braucht und das dauert ja immer.
OK. „Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach der Eintragung im Melderegister. Ist dort das Geschlecht nicht mit weiblich oder männlich angegeben, wird im Pass das Geschlecht mit „X“ bezeichnet“ (§4(1) PaßG). Damit sind ja einige Länder schon mal nicht bereisbar für mich und einige lassen mich nicht mal für Transit rein. Die VAE zB; Qatar, Dubai. Aber da möchte ich eh nicht hin.
In trans-unfreundlichen Staaten - und dazu gehören ja auch durchaus „westliche“, wie UK oder Teile der USA - könnte es auch schwierig werden. Wenn nicht bei der Einreise, dann ggf im Land, wenn ich erklären soll, „was“ ich bin.
Immerhin: „Passbewerbern, deren Angabe zum Geschlecht nach § 45b des Personenstandsgesetzes geändert wurde, kann auf Antrag abweichend von den Sätzen 3 und 4 auch ein Pass mit der Angabe des vorherigen Geschlechts ausgestellt werden, wenn die vorherige Angabe männlich oder weiblich war“ (ebd). Hilft mir aber auch nicht, denn da müsste ich meine neuen, hormonbedingten Features gut kaschieren und hoffen…
Gut, dass im deutschen Perso und der Fahrerlaubnis der Unfug gar nicht drin steht. Auch wenn ich damit nur die Geburtsurkunde als „Beweis“ meines amtlichen Eintrags habe.