Kennt sich irgendwer wirklich richtig gut im Steuerrecht aus?
Meine Frage: Gibt es dort irgendwo noch geschlechtsspezifische Regelungen, für die eine Steuerbehörde den amtlichen Geschlechtseintrag wissen müsste?
Zur Identifikation ist der nämlich weder nötig, noch sinnvoll.
Hintergrund: Das Bundeszentralamt für Steuern speichert für alle Steuerpflichtigen einen Datensatz, zu dem nach §139(3) und (8) Abgabenordnung auch "Geschlecht" gehört. Also der Geschlechtseintrag beim Standesamt.
Der Datensatz ist der Grund, weshalb Änderungen im Melderegister automatisch an das Amt übermittelt werden.
Aufmerksam gemacht hat mich die Anfrage von ausgerechnet de.wikipedia.org/wiki/Christop… ("eFuels!", "Genderverbot!"), siehe Bild, in dserver.bundestag.de/btd/20/09… S.15.
Die Antwort aus der Bundesregierung ist völlig unzureichend; "weil es da so steht".
Update: Ich hab dann mal Christoph Ploß über abgeordnetenwatch.de und Katja Hessel per eMail gefragt 😏 Bin gespannt, ob und was die antworten.
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Nova
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waldi
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