Ist doch klar. Mitzeichnen.
"Mit der Petition wird gefordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung müssen uneingeschränkt gelten."
Hier geht's lang (und die Kommentare da drunter einfach ignorieren):
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (2 Wochen her)
Jaddy mag das.
teilten dies erneut
John Ulrik
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •✍🏻✅
Chatkontrolle. Gesichtserkennung. Transregister. GEHT’S EIGENTLICH NOCH?! Wie blind, ideologisch und geschichtsvergessen kann man sein?
ruurd@mastodon.social
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •ruurd@mastodon.social
Unbekannter Ursprungsbeitrag • • •Truth Matters
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Jan Wildeboer 😷
Als Antwort auf Truth Matters • • •Truth Matters
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Bandie
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Jan Wildeboer 😷
Als Antwort auf Bandie • • •Markus LaPalma 🇪🇺
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Luc Saffre
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Jaddy
Als Antwort auf Luc Saffre • •@Luc Saffre @Jan Wildeboer 😷 Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?
Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.
Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.
Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BM
... mehr anzeigen@Luc Saffre @Jan Wildeboer 😷 Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?
Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.
Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.
Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BMI) kein Register an sich darstellen. Sie führen aber dazu, dass auch in allen zukünftigen Meldebehörden alle Änderungen vorrätig sind und bei jedem Vorgang auch angezeigt werden (können). Auch wenn dies für den Einzelfall völlig irrelevant ist; zB Umzug, Perso erneuern.
Es ist aber generell vollkommen unnötig, Listen von Menschen zu erstellen oder zu führen, die ihre amtliche Geschlechtsoption gewechselt haben. Die steht nirgendwo und ist für die Identifikation und andere staatliche Belange vollkommen unerheblich(2) - es sei denn, man will speziell diese Menschen überwachen, auffinden, absondern.
——
(1) Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern, ggf Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister. Von da aus an die nachgeordneten Behören, bzw für diese zugreifbar.
(2) Das BVerfG hat 2017 dem Staat freigestellt, auf den amtliche Geschlechtseintrag komplett zu verzichten. Somit könnte er bei praktisch allen Behörden einfach eingespart werden.
mögen das
Jan Wildeboer 😷 und davidak mögen das.
Herr Dennis 🖖🙂
Als Antwort auf Jan Wildeboer 😷 • • •Ich stelle mir die Frage, warum diese Informationen nicht einfach im normalen Melderegister hinterlegt werden können/sollten? Das sollte man fordern, bzw. hinterfragen.
Trans* und nicht-binäre Menschen sind als gleichberechtigte Bürger*innen Teil unserer Gesellschaft und sollten so auch behandelt und verwaltet werden.
Das ist meine Meinung, da es mir völlig egal ist, wer welche "Merkmale" hat. Heutzutage, 2025.