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Als Antwort auf Jaddy

Es gibt für alle aber auch die Option eines Gebrauchsnamens (früher als “Künstlername” bezeichnet), der auf dem Perso eingetragen werden und im Alltag für alles offiziell benutzt werden kann.

epetitionen.bundestag.de/petit…

Als Antwort auf hömma

@kommaKucken
Künstlername ist wieder stark eingeschränkt worden, den auf dem Perso zu hinterlegen ist nicht mehr so trivial.
Als Antwort auf hömma

@kommaKucken

Nicht wirklich. Man muss halt Behörden glaubhaft machen, dass man mit dem Künstlernamen überregional bekannt ist, dazu auch entsprechend Nachweise erbringen, und das ist halt nicht unbedingt trivial.

Die gesetzliche Grundlage dafür wurde in Deutschland 2007 abgeschafft, und dann 2010 neu eingeführt. Und so wie ich das verstanden hatte wurden damit auch die Bedingungen verschärft.

@jaddy

Als Antwort auf hömma

@kommaKucken

Na dann: Willst du das einfach so stehen lassen, oder die Erfahrung teilen?

Was ich da mitbekommen habe ist das eben nicht so einfach, siehe oben, und hängt ggf. vom Bundesland und entsprechendem zuständigen Amt ab.

So wie die hier in Bayern drauf sind ist gefühlt eh alles ein Problem.

@jaddy

Als Antwort auf Elinya~ >^.^<

@KopfKrieg
das oben verlinkte Dokument ist von 2020.*

Wenn du aktuellere Infos hast, hätte ich da jetzt gerne mal ne tatsächliche Quelle; nicht nur “gefühlt”.

*ich habe immer einen Ausdruck dabei und wenn ich den freundlich erkläre und dalasse, gibt es i. d. R. kein Problem, ob Konto oder Führerschein. Die meisten auf den Bürostühlen sind einfach unsicher, weil sie sowas oft noch nie hatten. Wenn sie den Zettel haben und abheften können, fühlen sie sich wohler.

Als Antwort auf Jaddy

Interessant, ich kenne die Problematik ja auch (bin vereinzelt von cis Personen bzgl. SBGG und Möglichkeiten für diese angesprochen worden), aber komme da zu einem anderen Schluss.

Denn man kann den Vornamen auch aufwendig über Gutachten und Gerichte ändern lassen, ohne das Geschlecht ändern zu müssen, aber für mich Überwiegt die Einfachheit des SBGG. Klar hat's für eine reine Namensänderung auch Nachteile (eben weil das Geschlecht geändert werden muss), aber teilweise finde ich das ok.

Als Antwort auf Elinya~ >^.^<

„finde ich das ok“ im Sinne von „ist zumutbar“ bzw. „der Aufwand, nur den Namen via Gutachten und Gerichte zu ändern, ist so viel höher, dass das SBGG teils die bessere Wahl sein kann“ (was man halt abwägen muss, aber das ist ja eine persönliche Entscheidung).