Eine Übersicht für alle, aber insbsondere für cis Menschen, die sich gar nicht auskennen.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) können alle(1) Menschen ihren amtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen.
Einige Menschen möchten das SBGG vielleicht nutzen, um ihre ungeliebten Vornamen zu ändern. Andere spielen mit dem Gedanken, „einfach so“ ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Rein praktisch ist das wohl möglich.
Aber!
Ich empfehle stark, sich vorher gut mit den Nebenbedingungen und Konsequenzen zu befassen. Einige habe ich im folgenden aufgelistet. Die Liste ist bestimmt nicht vollständig.
Bedenke: Trans, inter und_oder nichtbinäre Menschen nehmen diese Dinge in Kauf, weil dies für sie trotz all dieser Konsequenzen immer noch besser ist, als die alte amtliche Identität weiter auszuhalten.
#0 Die Erklärung, dass der bisherige Geschlechtseintrag nicht der persönlichen Identität entspricht.
Dies muss „versichert“ werden und kommt einem Eid nahe. Klingt ein bisschen banal, aber Ämter verstehen bei sowas keinen Spass. Deshalb wird bei der Erklärung auch eine Prozedur wie beim Kauf eines Hauses abgehalten; mit vorlesen der Erklärung, Nachfrage, ob das alles verstanden wurde und korrekt ist und dann der Unterschrift. Ab Unterschrift ist das dann für mindestens ein Jahr fest, währenddessen die Änderung durch alle Behörden weitergereicht wird.
#1 Mit dem Eintrag müssen auch die Vornamen neu bestimmt werden.
Laut SBGG sollen sie zum neuen Geschlechtseintrag „passen“. Wer zB auf „weiblich“ ändert muss „weibliche“ Vornamen wählen. Selbst für „divers“ und „ohne Eintrag“ sollen die Namen „irgendwie geschlechtsneutral“ sein(2).
Die wenigsten Menschen werden daher bei einem Wechsel ihre Namen behalten können.
Denke dran, dass du mit der Zeit überall unter deinen neuen Namen geführt werden wirst, wo auch nur entfernt Behörden o.ä. beteiligt sind, oder du dich mit Perso o.ä. identifizieren musst (sogar Post, DHL, usw).
#2 Alle Ausweise und Dokumente sind ab sofort ungültig.
Perso, Führerschein, Reisepass, Bankkonten, Bahncard, usw. Alles, was die offizielle Identität enthält. Dein alter Name existiert amtlich nicht mehr und jede Überprüfung kann Probleme erzeugen. Je länger nach der Änderung, desto mehr(3).
Jede Unstimmigkeit zwischen früherer und neuer Identität erzeugt Diskussionen, benötigt Erklärungen, Nachweise, Zeit und Probleme.
Zum Beispiel bei Polizeikontrollen: Die Abfrage deines alten Perso kann fehlschlagen, als ob er gefälscht wäre. Einen (inzwischen) ungültigen Perso zu benutzen ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld.
Dein Deutschland-Ticket, Monatskarte, etc sind personalisiert. Mit neuem Perso müssen die auch geändert werden.
Banken und die Finanzaufsicht verstehen keinen Spass bei den Kontodaten: Geldwäschegesetz. Kontostammdaten und alle Karten müssen daher so schnell wie möglich erneuert werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Kassenpersonal den Namen auf der Karte liest und der Ansicht ist, dass diese Karte nicht dir gehören kann – weil ihrer Ansicht nach Name und Aussehen nicht zusammenpassen. Dann brauchst du auf jeden Fall einen gültigen Perso.
Deine Zeugnisse passen auch nicht mehr zum neuen Namen. Falls du sie noch mal brauchst, zum Beispiel für Bewerbungen, solltest du sie umschreiben lassen.
#3 Outing in Job und Firma – und die Rentenversicherung.
Deine Firma überweist Steuern und Beiträge an Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung. Dabei muss der gültige amtliche Name verwendet werden – und der Geschlechtseintrag dient vielfach als Prüfmerkmal. Die Personalabteilung deiner Firma muss deshalb den Namen offiziell ändern.
Weil Firmen häufig nur einen Namen pro Person pflegen können, heisst das in der Regel auch: Neue Mailadresse, usw. Stelle dich auf ein ziemliches Durcheinander in der Übergangszeit ein.
Falls dein alter oder neuer Eintrag „männlich“ war/ist, bekommst du von der Rentenversicherung automatisch eine neue Nummer, die deine Firma auch erfahren muss.
#4 Krankenkasse und Gesundheitssystem.
Als Arbeitnehmer*in musst du deine Kasse über den neuen Namen (und Geschlechtseintrag) informieren, sonst gibt es irgendwann Probleme mit den Beiträgen. Du bekommt eine neue Karte – die wiederum zu deinem Perso passen sollte.
Auf der Karte steht dein neuer Geschlechtseintrag. In Praxen und Kliniken wird der häufig für die Anrede und die Einsortierung auf Stationen verwendet. Praxis- und Labor-EDV nimmt den Eintrag häufig für Referenztabellen, ob Blutwerte okay sind.
Mit einem „X“ für „divers“ oder „ohne Eintrag“ bist du quasi überall Sonderfall.
Mit dem Geschlechtseintrag ändern sich auch die Einladungen zu geschlechtsabhängigen Vorsorgeuntersuchungen. Leistungen, die für dein amtliches Geschlecht „nicht vorgesehen“ sind, must du einzeln einfordern. Trans Personen schlagen sich regelmässig mit dem Medizinischen Dienst und von ihm angeforderten Gutachten herum.
#5 Fahrzeuge und (Grund)Eigentum.
Eigentum an Fahrzeugen („Brief“) oder Wohnung, Haus, Grundstück, etc. hängt an der amtlichen Identität und müssen also alle umgeschrieben werden. Gerade bei Immobilien guckt der Staat wegen Geldwäsche u.ä. besonders gut hin.
Falls du dein Auto offiziell verkaufen möchtest, wird zB ein Autohaus Kfz-Brief und Perso prüfen, ob es tatsächlich dir gehört.
#6 Reisen, Reisepass.
Der neue Reisepass enthält – als so ziemlich einziges amtliches Dokument – deinen neuen Geschlechtseintrag. Dies kann bei der „Sichtkontrolle“ an fremden Grenzen zu Irritationen führen, wenn dein Aussehen für die Amtsperson nicht „passt“. Mögliche Folge: Detaillierte Personenkontrolle und damit unkalkulierbare Wartezeiten an Grenzen oder Flughäfen.
Mit dem alten Pass zu reisen kann gefährlich sein, wenn an der Grenze die Identität elektronisch abgefragt wird. Übrigens auch, wenn innerhalb des Schengenraums der (alte) Perso im Ausland überprüft wird.
Insbesondere trans- und queer-unfreundliche Länder (Russland, Ungarn, Türkei, „naher Osten“) können sehr unangenehm werden, wenn eine Person laut Pass „nach trans aussieht“ oder gar ein „X“ im Pass hat (bei „divers“ oder „ohne Eintrag“).
Mit einem „X“ kannst du einige Länder nicht mehr bereisen. Vor allem die Emirate (Dubai, Katar) und Saudi Arabien verbieten ausdrücklich die Einreise mit „X“. Auch Transit / Umstieg dort ist nicht möglich.
Bei anderen Ländern wie Indonesien, Ägypten, südliches Afrika, etc gibt es bisher keine offizielle Aussagen. Viele Länder sind jedoch auf das „X“ nicht vorbereitet. Wie Grenzübertritte und Kontrollen dort ablaufen ist deshalb offen.
#7 Ehe und Elternschaft.
Falls du verheiratet/verpartnert bist, wird das zuständige Standesamt automatisch informiert. Deine bisherigen Urkunden und Stammbücher sind damit obsolet.
Falls du Kinder hast, passen deine neuen Papiere nicht mehr zu deren Geburtsurkunden. Dies kann u.U. Probleme mit Schulen o.ä. erzeugen. Informiere dich am besten vorher bei trans-erfahrenen Beratungstellen, ob du auch da etwas umschreiben möchtest.
#8 Für Menschen, die nicht trans und_oder nichtbinär sind: Was alles nicht funktioniert.
Auch wenn du amtlichen Geschlechtseintrag, Vornamen und alle Papiere geändert hast, deine Firma informiert, alle Verträge angepasst: Im zwischenmenschlichen Alltag wird sich dadurch praktisch nichts ändern. Die allermeisten Menschen haben ihren amtlichen Geschlechtseintrag noch nie „beweisen“ müssen und könnten das auch gar nicht.
Stattdessen werden wir alle ständig „nach Aussehen“ einsortiert und behandelt.
Von dieser Einschätzung und der Einstellung der Leute auf die du triffst wird abhängen, ob du in geschlechtergetrennten Räumen akzeptiert oder rausgeworfen wirst.
Dein amtlicher Eintrag, deine neuen Namen und auch deine neuen Papiere werden dir im Zweifelsfall nicht helfen.
Solltest du also vorhaben, das SBGG „einfach so“ zu nutzen, ist mein Tipp: Lass es. Du machst dir selbst viel Arbeit; es wird dich Zeit, Geld und Nerven kosten, und wenn du es nicht wirklich ernst meinst, wirst du dich letztlich als ein Mensch outen, der sich das ganze wirklich nicht gut überlegt hat.
(1) Alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, „Blauer“ EU-Karte oder unbefristetem Aufenthaltstitel. Minderjährige ab 14 und Menschen unter Betreuung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
(2) Die Praxis ist hier noch nicht ganz klar. Im Gesetz steht dazu nichts genaues, es gibt noch keine Fälle oder Urteile, nur geäusserte Rechtsauffassungen einzelner Verwaltungsstellen, die jedoch keine Weisungskraft haben. Der ausdrückliche Zusammenhang zwischen Eintrag und vermeintlich geschlechtlichem Namen war bisher nicht gegeben, bzw seit dem „Kiran“-Beschluss des BVerfG 2009 quasi aufgehoben. Für nichtbinäre Namen gab und gibt es bisher gar keine Grundlagen.
(3) Der alte Name ist ungültig und damit auch der alte Perso. Eine polizeiliche Abfrage mit dem alten Perso führt zu einem Fehler. Das Standesamt gibt die Änderung automatisch an die Meldebehörde am Wohnort. Die informiert dann das Bundesamt für Steuern, Rentenversicherung, Kraftfahrtbundesamt („Flensburg“), Bundeszentralregister („Führungszeugnis“), usw. Von da aus verbreitet sich die Änderung langsam durch alle Behörden.
blog.enby-box.de/20240813_selb…
Meint: Was trans Personen so an Aufwänden und Widerständen zu bewältigen haben, um einfach nur gemäß der „freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit“ nach zu leben. Siehe auch „WelchePrivilegien„.Entstanden, nachdem eine cis Person sehr verwundert über das Blutspendeverbot für trans (und andere) war. Weitere Beispiele werden gerne genommen.
Für Personenstand, geänderte Vornamen, Papier, etc:
- (Alt, abgelöst durch SBGG ab November 2024) Neuer Personenstand und Vorname nur per Gerichtsbeschluss, mit zwei gerichtlich bestellten psychologischen Gutachten (Kosten: 1500-2000€).
Dabei ist unter Fachleuten Konsens, dass eine Geschlechtsidentität nicht wirklich getestet oder begutachtet werden kann. Viele Gutachtys „testen“ deshalb eher auf Klischeetreue, sprich: Dass die Person wie eine Klisscheefrau bzw Klischeemann dort aufläuft und die passende Rolle „vortanzt“, inklusive „passender“ Kindheit.
Bei nicht-binären gibt es quasi nichts zu begutachten. Wie soll ein Mensch „beweisen“, weder als Mann, noch als Frau zugeordnet werden zu wollen, bzw dass die Zuschreibungen und Klischees psychischen Druck verursachen?
Deshalb sind auch kaum Therapeutys oder Gutachtys dafür zu finden und ihre Qualität sehr dürftig.
Die Möglichkeit, als nicht-binäre trans Person den Personenstand „divers“ oder „Streichung“ per TSG zu erlangen, ist deshalb bisher eher theoretisch.
Auch wenn der BGH dies eigentlich durch ein Urteil in 2020 eröffnet hat.- Alle Kosten und Aufwände für die Änderungen von Konten, Verträgen, Versicherungen, Autos, Führerscheine, Pässe und Ausweise, Zeugnisse. Eigene Grundbucheinträge ändern ist… diffizil.
- Beim Wechsel weg von und nach „männlich“ wird eine neue Rentenversicherungsnummer fällig. Darin ist nämlich der amtliche Gendermarker kodiert.
Übrigens nach dem Schema „50% für männlich, der Rest für .. den Rest“ (also inkl „divers“ und „ohne Eintrag“)- Name und Anrede bei Firmen, etc. ändern geht auch in unsinnigen Fällen häufig erst mit neuer Geburtsurkunde. Selbst bei Ärztys für die Transition.
- Eigentlich dürfen die alten Namen nach Gerichtsbeschluss nicht offenbart werden. Da das Verbot aber nicht strafbewehrt ist, muss im Zweifelsfall zivil auf Schadenersatz / Schmerzensgeld geklagt werden.
- Bei der Eheurkunde kann das Standesamt die Änderung einfach ablehnen
- Elternschaft bei Paaren mit trans Personen: Absolutes rechtliches Nebelgebiet.
- Gebärende trans Männer werden als Mütter eingetragen. usw.
- Peronen mit „divers“ können möglicherweise amtlich keine Eltern werden.
- Bei Elternschaft innerhalb x Monaten nach Personenstandsänderung kann der Wechsel u.U. zwangsweise rückabgewickelt werden.
Nicht vergessen: Das TSG („Transsexuellengesetz“) von 1981 war vor allem als Gesetz zur Verhinderung von Ehen (und Kindern) ausserhalb der cis-hetero-binären Norm gemacht.
Immerhin konnten Zwangssterilisation und Zwangsscheidung über das Verfassungsgericht aus dem Gesetzt rausgeklagt werden.
Die Gutachtenpflicht ist die letzte wackelige Säule.- Blutspende ist verboten. Trans Personen gelten pauschal als promisk, Sex-Risikogruppe und_oder Sexworker…
- Jetzt ggf Zwangsouting bei den Corona Impfnachweisen, weil nur mit – u.U. gar nicht mehr stimmigem – Ausweis gültig
- Bestimmte Jobs sind nicht mehr zugänglich.
Bis vor kurzem z.B. Polizei und Zoll: Männliche Personen mussten Hoden vorweisen können, um eingestellt zu werden, was transmännliche und bestimmte inter Personen ausschliesst.- Verbeamtung und „sicherheitsrelevante“ Jobs sind u.U gesperrt, weil eine trans Person ja (Zwangs)Psychotherapie hatte.
- Schutzräume für Frauen sind auch gerne trans-abweisend.
Für körperliche Angleichungsmassnahmen:
- Zwangstherapie. Erst mal 12 Sitzungen Psychotherapie und zwar am Stück von kassenmässig anerkannter Fachperson, bevor die Krankenkasse auch nur irgendwas bewilligt (s. BGA des MDS). Therapieplätze sind kaum zu kriegen, viele trans Personen brauchen keine und belegen damit Ressourcen.
- Für viele OPs wollen die Kassen bis zu 18 Monate Therapie für die Bewilligung nachgewiesen haben. Wie gesagt: Am Stück. Therapeuty wechseln o.ä. macht häufig Probleme
- Nur wenige Therapeutys sind real für trans qualifiziert. Es gibt keine formale Qualifikation, was gut und schlecht zugleich ist.
- Psychologische Indikationen notwendig für alles und zwar einzeln: Hormontherapie, Epilation, genitale Angleichungen, Brust-Aufbau bzw Mastektomie, Logopädie, Hysterektomie, usw.
- Alltagstest. Eigentlich abgeschafft, aber einige Therapeutys wollen den immer noch.
D.h. 6-12 Monate „100% im Geschlecht leben“ – bevor irgendwelche Massnahmen bewilligt werden, bzw Zwangstherapeuty die Indikation ausstellt.
Im Klartext: Coming out von jetzt auf gleich, in Job, Familie, Umfeld, inklusive Kleidung etc., ohne zB Epilation oder Hilfsmittel wie Binder bezahlt zu bekommen.- Für nicht-binäre zahlen Kassen erst mal nix, gemäss ihrer sich selbst gegebenen Richtlinien (BGA des MDS). D.h. es wird pauschal abgelehnt und muss dann einzeln mit Gutachten eingeklagt werden.
- Vorsorgeuntersuchungen. Krankenkassen gehen idR nach eingetragenem Gendermarker. Aber einige Menschen haben Brüste und Prostata und_oder Penis und_oder Hoden.
Automatisch benachrichtigt wird normalerweise auch nicht.- Die meisten Ärtzys kenenn sich mit trans Anatomie nicht aus, was zu Fehlbehandlungen und Schmerzen führen kann.
Mindestens während der Transition und für nicht-binäre quasi immer:
- In öffentlichen, gegenderten Räumen angegriffen oder rausgeworfen werden: Toiletten, Umkleiden, Läden, Schwimmbäder, Saunen, …
- Falsche Zuordnung oder Abweisung in Kliniken, bei Polizei und Sicherheitskontrollen.
- Aus Sportvereinen rausfliegen und nirgendwo aufgenommen werden
- Nicht wenige werden nach Start der Transition unter fadenscheinigen Gründen im Job gekündigt
Wer das Kassensystem umgehen will oder muss (nicht-binär), also selbst zahlen:
- Hormon-Umstellung, lebenslang, ca. 500+€/Jahr
- Epilation (Gesicht, Körper): 5000-25000€, je nach Behaarung und Haarart/farbe
- Personenstand / Vornamen: s.o., ca. 2000€
- Genital-OPs je nach Art und Umfang: 10000-25000€.
Tw. mehrere Teil-OPs nötig- Brust-OPs je nachdem (Aufbau, Entfernung): 10000-15000€
- Auch bei selbstgezahlten OPs und Hormon-Umstellungen wollen die Ärztys idR psychologische Indikationen, die irgendwie realisiert und bezahlt werden müssen
- zu anderen Angleichungsmassnahmen habe ich keine Zahlen, also zB Logopädie, Gesichtsform, Stimmbänder, Adamsapfel, usw.
So viel zu „die machen das aus Jux und Tollerei / wegen der Aufmerksamkeit“ usw.
(Danke an die Menschen von TG Deutschland Discord und Fetlife für ihre Beiträge)
(c) CC0 – d.h. gerne nehmen und weiterverwenden.
blog.enby-box.de/20210617_eine…
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Seit 1. Januar 2022 ist der Medizinische Dienst Bund der Rechtsnachfolger des MDS.www.mds-ev.de
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Calisti 🏳️🌈🦇 und stephie :betterpride_flag: haben dies geteilt.
Jaddy
Unbekannter Ursprungsbeitrag • •@flo
Nein, nur Vornamen ändern geht mit dem SBGG nicht. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu müsste das NamÄndG genutzt werden, bei dem du Amt bzw Gericht einen „wichtigen Grund“ nennen musst. Nach Erfahrungen aus meinem Umfeld: Einen wirklich sehr sehr wichtigen Grund.
Mit dem SBGG kann nur beim Wechsel zu einem anderen Geschlechtseintrag der/die Vornamen geändert werden, bzw. muss/müssen angepasst werden:
Die (neu bestimmten) Vornamen müssen zum gewählten Geschlechtseintrag „passen“, also (für das Amtsleut) „ausreichend männlich, weiblich oder unisex sein“. Was da akzeptiert wird ist bei Abweichung vom „Standard“ nicht gut vorhersagbar.
Klar ist: Wenn du zu m oder w wechselst, muss mindestens ein Vorname eindeutig sein. Am besten der erste und Rufname. Danach können ggf „uneindeutige“ kommen, aber kein „gegengeschlechtlicher“.
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Nein, nur Vornamen ändern geht mit dem SBGG nicht. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu müsste das NamÄndG genutzt werden, bei dem du Amt bzw Gericht einen „wichtigen Grund“ nennen musst. Nach Erfahrungen aus meinem Umfeld: Einen wirklich sehr sehr wichtigen Grund.
Mit dem SBGG kann nur beim Wechsel zu einem anderen Geschlechtseintrag der/die Vornamen geändert werden, bzw. muss/müssen angepasst werden:
Die (neu bestimmten) Vornamen müssen zum gewählten Geschlechtseintrag „passen“, also (für das Amtsleut) „ausreichend männlich, weiblich oder unisex sein“. Was da akzeptiert wird ist bei Abweichung vom „Standard“ nicht gut vorhersagbar.
Klar ist: Wenn du zu m oder w wechselst, muss mindestens ein Vorname eindeutig sein. Am besten der erste und Rufname. Danach können ggf „uneindeutige“ kommen, aber kein „gegengeschlechtlicher“.
Wenn du zu „divers“ oder ohne Eintrag wechselst, sollen die Namen in Summe uneindeutig sein. D.h. z.B. ganz unisex oder gemischt m/w, mit oder ohne Bindestrich. Eine m/w-Kombination mit Bindestrich - z.B. Markus-Sabine - zählt als ein Name und wäre ziemlich sicher okay, Markus Sabine (ohne -) vermutlich auch.
(Ausnahme: Maria ist für m zugelassen, so das Thomas-Maria oder Thomas Maria dem Amtsleut bei divers / ohne Eintrag möglicherweise nicht uneindeutig genug ist)
Einen noch: Per SBGG ist für jede der vier Geschlechtsoptionen nur eine Liste von Vornamen jemals möglich. Wenn wieder zurück gewechselt wird, gelten automatisch auch die alten Vornamen.
flo mag das.