PSA: Bundestagspetitionen werden im Petitionsausschuss behandelt, egal ob Quorum erreicht, oder nicht. Das Quorum entscheidet ob die Petent:in in dern Ausschuß eingeladen wird. Wenn die Petition auf der Liste steht, ist es schon ein Erfolg.

(ich hab' schon eine Petition gestartet, die aber von der Verwaltung dann abgelehnt wurde)

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Als Antwort auf Michaela

@michaela

https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html#sicontent

Ebendort:

"Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 30.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört"

Und:

"Der Ausschuss legt großen Wert darauf, alle Petitionen mit gleicher Sorgfalt zu behandeln, unabhängig von ihrer Veröffentlichung und der Zahl der Mitzeichnungen."

Michaela hat dies geteilt.