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Es soll nicht im Einklang mit dem Medienstaatsvertrag stehen, wenn eine Journalistin auf ihrem privaten Account einen @nytimes-Gastbeitrag eines renommierten Genozidforschers teilt.
Man kann auch in weniger Worten zum Ausdruck bringen, dass man ein Freiheitsfeind ist.
Wer erklärt Ihnen die Rechtslage bei der Ausübung Ihres Jobs, @georgrestle?
Bei der Fortbildung haben Sie wohl gefehlt.
Und dann blamieren Sie sich noch öffentlich.
Ich erkläre es Ihnen gerne, vor allem, weil Sie auf @ron_prosor losgehen, obwohl er es Ihnen bereits freundlich erklärt hat und auf @isefati, obwohl der im Recht ist.
1. Der Ausschnitt unten ist aus dem Medienstaatsvertrag, den der Botschafter erwähnt hat.
2. Dass Sie ihn offenbar nicht kennen, passt zwar zur Qualität Ihrer ähnlich uninformierten Äußerungen zum mittleren Osten im Allgemeinen und zu 🇮🇱 im besonderen. Es geht aber einen Schritt weiter in seiner Ignoranz: Sie kennen Ihren eigenen Arbeitsvertrag nicht. Das ist er nämlich.
3. Sie und von der Tann arbeiten für den ÖRR, den die Bundesländer tragen. Diese haben sich Regeln im Staatsvertrag gegeben. Die Sie Kraft Ihres Arbeitsvertrags wie auch Frau Tann beachten müssen. Das unterscheidet Sie von Herrn Sefati. Der muss andere Sachen beachten, denn die Regeln des Hauses Springer erlegen ihm unter anderem auf, das Existenzrecht des Staates Israel anzuerkennen. Beides nennt man in Deutschland „Tendenzschutz“. Das hat mit Pressefreiheit viel zu tun, nur anders als Sie meinen.
4. Art. 5 GG schützt nämlich auch, und darum geht es hier, das Publikationsorgan. In Ihrem Fall also den ÖRR. Bei Herrn Sefati den Springer-Verlag. Und zwar davor, dass er seine inneren Regeln nicht gegen seine eigenen Mitarbeiter durchsetzen kann. Deshalb könnte der Springer Verlag Herrn Sefati - abweichend vom sonstigen deutschen Arbeitsrecht - eine Kündigung aussprechen, wenn er Israels Existenzrecht leugnet, und Ihnen und von der Tann, weil Sie die Grundsätze des Medienstaatsvertrags zur Neutralität missachten.
5. Sie wissen so gut wie ich, dass letzteres nicht passieren wird. Aber Tann hat dieses Gebot gröblich verletzt. Den Botschafter herablassend - und falsch - zu belehren, wie angeblich die „Pressefreiheit in Deutschland“ funktioniert, ist vor allem: Peinlich für Sie. Auf offener Bühne.Und wissen Sie was? Ich kann mir vorstellen, dass der Herr Botschafter Sie da in die Falle gelockt hat. Weil er traurigerweise bei Ihnen und Tann weiß, dass der ÖRR Journalismus so schlecht geworden ist, dass er nicht mal die Grundlagen der eigenen Arbeit recherchieren kann, bevor er tweetet.
Peinlich. Und entlarvend.Wer erklärt dem israelischen Botschafter, was Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit bedeuten?