Prüfung zu Asylverfahren in Drittstaaten: Das BMI hat geprüft, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der 🇪🇺 Menschenrechtskonvention künftig auch in Transit- o. Drittstaaten erfolgen kann.